Aus Sicht der Selbsthilfearbeit bei Krebserkrankungen stellt sich bei mir immer wieder die Frage, wer auf welchem Wege zu welchem Zeitpunkt die Verpflichtung hat den Patienten/die Patientin zeitgerecht in verständlicher Form über die Möglichkeiten einer beruflichen Wiedereingliederung während der Genesungsphase oder danach rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Diese Information kann bei frühzeitiger Diskussion sicherlich den Heilungs- und Genesungsprozess unterstützen, Ängste abbauen und Kräfte freisetzen, sich rechtzeitig um die Nutzung vorhandener Angebote zu kümmern.
Ich denke, dass hier ein Ablaufplan von der Diagnose über die Therapien und folgenden Rehabilitationsphasen bis hin zu einer Wiedereingliederung rechtzeitig mit dem Patienten/der Patientin gemeinsam entwickelt werden muss, damit er dann aufbauend auf gründlichem Wissen um eigenverantwortlich seine berufliche Zukunft mit gestalten kann. Er/ sie sollte umfassend die Möglichkeiten der Unterstützung der unterschiedlichen Stellen für diesen "beruflichen Lebensabschnitt" kennen lernen und auch stets an die sich ändernden Situationen durch seinem Gesundheitszustand bis hin zur Arbeitsfähigkeit anpassen können.
Wesentlich dabei ist auch seine Familie und sein soziales Umfeld mit einzubeziehen, um dort auch Unterstützung initiieren zu können.
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Hierzu gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen - dumm nur, wenn die entsprechenden Leute selbst keine Ahnung haben.
In meinem eigenen Fall waren die Informationen gar nicht dar oder mangelhaft: Integrationsfachdienst, Kliniken, Psychologen, Hausärzte, Psychiater, .... Und dies betrifft leider alle(!) Themen: med. Rehabilitation, berufliche Rehabilitation, LTA, GdB, Finanzielle Leistungen, Finanzamt (ja die auch), EUTB, ...Hinzu kommt dann auch noch das "Wie". Ich hatte ca. 4 Rehaberater der DRV Bund. Jedes Mal das Gleiche: Es war kein Beratungstermin, sondern ein "das wird jetzt so gemacht"-Termin. Meine Fragen wurden nicht beantwortet. Ich wurde belogen. Es wurde Druck und Zwang ausgeübt. Es scheint üblich zu sein, dass der Rehaberater sich zwar ein Bild macht - dann aber selbst entscheidet wie es denn nun weitergeht. Dabei werden auch medizinische Berichte, gesetzliche Vorgaben, Arbeitsschutz etc. ignoriert.
Schöne fände ich ein Bußgeldkatalog - vielleicht würde sich dann etwas ändern?
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Ich stimme Herrn Böckmann ausdrücklich zu - eine rechtzeitige, umfassende und personenzentrierte Information ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Rückkehr in das Arbeitsleben nach schwerer Erkrankung. Das belegen auch Untersuchungen von Wolfgang Bürger, der sich seit vielen Jahren mit Erfolgsfaktoren für die Stufenweise Wiedereingliederung befasst.
Ergebnisse z.B. zu finden über rehadat:
https://www.rehadat-literatur.…se+Wiedereingliederung%22Und "Sonnenschein" hat natürlich recht - entsprechend dieser Erkenntnis, dass die Information der Patient:innen bzw. Beschäftigten selbst ein wichtiger Schlüssel ist, ist die Pflicht zur Beratung vielfach gesetzlich vorgesehen und durch das Bundesteilhabegesetz die Verantwortung der Reha-Träger und der Ansprechstellen sehr deutlich verankert - das BEM und die Pflicht zur Beratung und Auskunft der Reha-Träger stehen jetzt sogar in § 3 SGB IX. § 10 SGB IX konkretisiert das. Es gibt unzählige weitere §§ zu Beratungspflichten. Ich will nur exemplarisch aufgreifen:
§ 42 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 SGB IX und wortgleich § 49 Abs. 6 S. 2 SGB IX. Darin heißt es:
"Leistungen [der med. Reha bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben] sind insbesondere die Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen."Die Frage ist wirklich, wie wir es schaffen, dass diese klaren Pflichten in der Wirklichkeit von den Verantwortlichen beachtet und die Menschen so beraten werden, dass sie ihre berufliche Wiedereingliederung motiviert durch Erfolgsperspektiven mitgestalten können. In den Betrieben sind die SBV gestärkt worden und leisten wichtige Arbeit. Sehr engagierte Akteure finden sich bei den IFD. Die von "Sonnenschein" beklagten Missstände sind sicher im Einzelfall nicht von der Hand zu weisen.
Gerade weil das rechtspolitisch geforderte Bußgeld bei Verletzung der BEM-Pflicht noch nicht eingeführt worden ist, müssenwir in solchen gravierenden Fällen von Rechtsverletzungen andere Durchsetzungshebel suchen und am besten unterstützt durch Dritte, denn für die Einzelnen ist es gerade mit der schweren Krankheit umso schwerer, die eigenen Rechte zu erkämpfen.
§ 85 SGB IX gibt ein Verbandsklagerecht.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind ein Mittel, wenn Reha-Träger nicht pflichtgemäß agieren. Über die Selbstverwaltungsstrukturen in den Reha-Trägern kann auf Misstände hingewiesen werden.Gewerkschaftsmitglieder können den gewerkschaftlichen Rechtsschutz im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenfrei in Anspruch nehmen. Ansonsten unterstützenh Fachanwält:innen für Sozialrecht oder Arbeitsrecht in diesen komplexen Lebenslagen.
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§ 85 SGB IX gibt ein Verbandsklagerecht.
Die derzeit amtlich anerkannten 30 Verbände sind gelistet beim BMAS mit Kontaktdaten nach § 85 SGB IX.