Hallo Forum
Nach meiner 4 wöchigen Wiedereingliederung und Zusendung des Formulars G0837 zur Erstattung der Fahrkosten an die Rentenversicherung schrieb diese mir zurück:
Ihrem Antrag vom 16.10.2022 können wir nicht entsprechen, da die stufenweise Wiedereingliederung bereits vor Stellung des Antrages beendet war.
Eine außergewöhnliche finanzielle Belastung, die die Durchfüfrung Ihrer stufenweise Wiedereingliederung gefährden konnte, war somit nicht gegeben.
Das man das fahrgeld vor der Wiedereingliederung beantragen muß ist mir nicht bekannt. Ich gehe auch mal davon aus das die Sozialarbeiterin in de Rehaklinik mir das gesagt hätte.
Es würde auch keinen Sinn machen, ich könnte während der Wiedereingliederung krank werden oder diese sogar abrechen. Außerdem ist das Formular so Aufgebaut das es nach der Wiedereingliederung eingereicht werden muss, wie auch die Bescheinigung des Arbeitgebers nach Beendigung der Maßnahme.
Geht es sich darum Kosten einzusparen seites der Rentenversicherung, oder wie seht Ihr das ?
Würde mich über Resonanz seitens des Forum freuen.
Freundliche Grüße
Thomas