Wie muss gute Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben aussehen?

  • Eine gute Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben sollte nicht erst nach Stellung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen sondern schon viel früher ansetzen. Als befristete volle Erwerbsminderungsrentnerin hätte ich mir parallel zum Rentenbescheid eine Information zu einer zuständigen Beratungsstelle gewünscht, die mich dann berät, welche Möglichkeiten es gibt, (langsam) zurück in Arbeit zu kommen oder welche anderen Möglichkeiten der Teilhabe am Sozialleben (Tagesstruktur) es gibt.

  • Von einer Krebserkrankung Betroffene könnten bei der Rückkehr in die Erwerbstätigkeit von Berufslots*innen in der ambulanten Krebsberatung begleitet werden.
    Eine Studie, an der auch wir von der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft e.V. beteiligt sind, soll dazu beitragen, ein entsprechendes Programm zu entwickeln und die Akzeptanz, Machbarkeit und die Implementierungsbedingungen dieses Angebots zu untersuchen: die so genannte CARES-Studie (Cancer rehabilitation support by cancer counseling centers). Zunächst ging es darum, die Zielgruppe am Übergang von Klinik zur Rehabilitation frühzeitig zu identifizieren. Die jetzt zu entwickelnden Interventionsmaßnahmen beinhalten Angaben zur diagnostischen Einschätzung von individuellen Ressourcen und Hürden bei der Wiedereingliederung. Darüber hinaus werden Maßnahmen entwickelt, die je nach individuellem Bedarf variabel eingesetzt werden können. Wir sind dabei und beraten unabhängig teilweise bis zum Coaching am Arbeitsplatz.

  • Eine gute Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben sollte nicht erst nach Stellung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen sondern schon viel früher ansetzen. Als befristete volle Erwerbsminderungsrentnerin hätte ich mir parallel zum Rentenbescheid eine Information zu einer zuständigen Beratungsstelle gewünscht, die mich dann berät, welche Möglichkeiten es gibt, (langsam) zurück in Arbeit zu kommen oder welche anderen Möglichkeiten der Teilhabe am Sozialleben (Tagesstruktur) es gibt.

    Ja, das finde ich auch wichtig. Genau dafür gibt es die EUTBs, die vor allem im Vorfeld von Leistungen beraten. Die sich allerdings auch sachkundig machen und gut vernetzen müssen (i.S., dass sie auch die Möglichkeiten, Angebote und "Player" kennen), um genau diese Beratung gut machen zu können.

  • Durch Zufall habe ich vor einigen Monaten vom "Budget für Arbeit" erfahren. Ich finde, das ist ein sehr gutes Konstrukt, um aus der Rente langsam wieder in Arbeit zurückzukehren und sich auszuprobieren. Leider ist es für mich SEHR schwierig, einen Arbeitgeber zu finden, der mich einstellt. Es gibt auch keinen "Stellenmarkt" im Bereich Budget für Arbeit. Ich finde, hier sollte es (spezielle) Beratungsstellen geben, die auch über Arbeitgeberkontakte verfügen und vermitteln können und einen vor allem von A-Z begleiten (auch bei Fragen, welche Auswirkungen das Budget für Arbeit auf die Erwerbs- und Altersrente hat). Die EUTBs beraten aus meiner Sicht zu zu vielen Themen, als dass sie sich hier im Detail auskennen könnten. Vielleicht könnte man ein spezielles telefonisches Beratungsangebot bei den EUTBs zum Budget für Arbeit anbieten, ähnlich wie es das schon zum persönlichen Budget gibt.

  • Eine gute Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben sollte nicht erst nach Stellung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen sondern schon viel früher ansetzen. Als befristete volle Erwerbsminderungsrentnerin hätte ich mir parallel zum Rentenbescheid eine Information zu einer zuständigen Beratungsstelle gewünscht, die mich dann berät, welche Möglichkeiten es gibt, (langsam) zurück in Arbeit zu kommen oder welche anderen Möglichkeiten der Teilhabe am Sozialleben (Tagesstruktur) es gibt.

    Auf Wunsch bieten die Rehaberater und Rehaberaterinnen der DRV Bund auch Beratungen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch vollkommen unabhängig von oder vor einer Antragstellung auf Leistungen an.

    Andreas Bieringer

  • Es passiert immer wieder, dass Menschen vorgeschlagen wird, eine volle Erwerbsminderung zu beantragen, ohne dass sie im Vorfeld gut über die Konsequenzen für den Bereich Arbeit aufgeklärt werden, zum Beispiel in Reha-Kliniken. Da scheint es noch Bedarf nach mehr Beratung zu geben.


    Im Bereich der Existenzgründung/beruflichen Selbstständigkeit bedeutet eine volle Erwerbsminderung zum Beispiel, dass kein Anspruch auf Assistenzleistungen oder andere Förderungen besteht, obwohl eine selbstständige Tätigkeit eine gute Möglichkeit sein kann, weiter am Arbeitsleben teilzuhaben oder perspektivisch sogar ins Arbeitsleben zurück zu kehren. Bisher waren auch die Zuverdienstgrenzen sehr begrenzt, das hat sich seit diesem Jahr ja erfreulicherweise geändert.


    Erstaunlich ist auch, wie schwer es oft ist, den Status "voll erwerbsgemindert" wieder aufheben zu lassen, auch wenn die betroffene Person sich arbeits- bzw. erwerbsfähig fühlt. Woran liegt das?

  • Durch Zufall habe ich vor einigen Monaten vom "Budget für Arbeit" erfahren. Ich finde, das ist ein sehr gutes Konstrukt, um aus der Rente langsam wieder in Arbeit zurückzukehren und sich auszuprobieren. Leider ist es für mich SEHR schwierig, einen Arbeitgeber zu finden, der mich einstellt. Es gibt auch keinen "Stellenmarkt" im Bereich Budget für Arbeit. Ich finde, hier sollte es (spezielle) Beratungsstellen geben, die auch über Arbeitgeberkontakte verfügen und vermitteln können und einen vor allem von A-Z begleiten (auch bei Fragen, welche Auswirkungen das Budget für Arbeit auf die Erwerbs- und Altersrente hat). Die EUTBs beraten aus meiner Sicht zu zu vielen Themen, als dass sie sich hier im Detail auskennen könnten. Vielleicht könnte man ein spezielles telefonisches Beratungsangebot bei den EUTBs zum Budget für Arbeit anbieten, ähnlich wie es das schon zum persönlichen Budget gibt.

    Liebe "Rentnerin",


    es wäre gut, wenn Sie hier kurz schreiben könnten, aus welchem Bundesland Sie kommen. Dann hat vielleicht jemand einen Tipp für Sie. Zu Auswirkungen auf die Rente kann nur die Rentenversicherung beraten, weil das sehr individuell ist. Herzliche Grüße, Tonia Rambausek-Haß

  • Es deckt sich mit unseren Erfahrungen, dass oft zu früh - auch im Zusammenhang mit Arbeitslosmeldungen und der Aussteuerung vom Krankengeld - auf einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung verwiesen wird. In vielen Fällen (und im übrigen vom Gesetzgeber auch vorrangig vorgesehen) ist ein Antrag auf Teilhabeleistungen sinnvoller. Insbesondere auch in Hinsicht auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der betroffenen Personen. Die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung hat immer das Ziel der Vermeidung/Beseitigung von Erwerbsminderung bzw. die berufliche Eingliederung im Blick. Andererseits gibt es aber auch Fallkonstellationen, in denen z.B. aus Gründen der Existenzsicherung eine EM-Rente gewünscht wird, da andere existenzsichernde Leistungen wie Kranken-oder Arbeitslosengeld schon abgelaufen und für das Bürgergeld die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Eine gute Beratung nimmt Rücksicht auf die Belange der Ratsuchenden, auf die Komplexität ihrer Lebenssituation. Gemeinsam mit der betroffenen Person suchen wir nach realisierbaren Lösungen im Kontext der beruflichen Rehabilitation. Eine gute Beratung beinhaltet viele Aspekte wie Empathie, gutes, aktives Zuhören, klare Informationen zu den vielen Möglichkeiten und Grenzen von LTA und endet im Idealfall mit einer tragfähigen Vereinbarung. Hilfesuchende sollen gut informiert und im Bewusstsein ihrer Möglichkeiten selbst eine Entscheidung treffen können.


    Andreas Bieringer

  • Liebe "Rentnerin",


    es wäre gut, wenn Sie hier kurz schreiben könnten, aus welchem Bundesland Sie kommen. Dann hat vielleicht jemand einen Tipp für Sie. Zu Auswirkungen auf die Rente kann nur die Rentenversicherung beraten, weil das sehr individuell ist. Herzliche Grüße, Tonia Rambausek-Haß

    Ich komme aus Rheinland-Pfalz


    Die Auswirkungen des Budgets für Arbeit auf meine Erwerbsminderungsrente konnte ich nach 3! Terminen mit der DRV Bund Beratungsstelle (2 Telefontermine und ein persönlicher Termin, der dann eine Rückfrage nach Stralsund stellte) klären. Das Budget für Arbeit beendet meine Rente nicht, auch wenn ich mehr als 3 Stunden pro Tag arbeite. Die Rente wird nur gekürzt, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite. Diese Information zu bekommen hat mich allerdings viel Kraft gekostet und ich hätte mir gewünscht, in dieser Frage begleitet zu werden (z.B. von der Eingliederungshilfe der Stadt oder der EUTB, bei denen ich in Beratung war).

  • Es deckt sich mit unseren Erfahrungen, dass oft zu früh - auch im Zusammenhang mit Arbeitslosmeldungen und der Aussteuerung vom Krankengeld - auf einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung verwiesen wird. In vielen Fällen (und im übrigen vom Gesetzgeber auch vorrangig vorgesehen) ist ein Antrag auf Teilhabeleistungen sinnvoller. Insbesondere auch in Hinsicht auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der betroffenen Personen. Die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung hat immer das Ziel der Vermeidung/Beseitigung von Erwerbsminderung bzw. die berufliche Eingliederung im Blick. Andererseits gibt es aber auch Fallkonstellationen, in denen z.B. aus Gründen der Existenzsicherung eine EM-Rente gewünscht wird, da andere existenzsichernde Leistungen wie Kranken-oder Arbeitslosengeld schon abgelaufen und für das Bürgergeld die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Eine gute Beratung nimmt Rücksicht auf die Belange der Ratsuchenden, auf die Komplexität ihrer Lebenssituation. Gemeinsam mit der betroffenen Person suchen wir nach realisierbaren Lösungen im Kontext der beruflichen Rehabilitation. Eine gute Beratung beinhaltet viele Aspekte wie Empathie, gutes, aktives Zuhören, klare Informationen zu den vielen Möglichkeiten und Grenzen von LTA und endet im Idealfall mit einer tragfähigen Vereinbarung. Hilfesuchende sollen gut informiert und im Bewusstsein ihrer Möglichkeiten selbst eine Entscheidung treffen können.


    Andreas Bieringer

    Sehr geehrter Herr Bieringer,


    Sie schreiben "Die Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung hat immer das Ziel der Vermeidung/Beseitigung von Erwerbsminderung bzw. die berufliche Eingliederung im Blick." Das Problem ist aus meiner Sicht im System zu finden: Um eine berufliche Rehabilitation zu machen, muss ich mindestens teilweise erwerbsfähig sein. Das heißt, als volle EM Rentnerin müsste ich mir zuerst medizinisch bescheinigen lassen, dass ich teilweise erwerbsfähig bin, um dann die berufliche Reha anzutreten, die ich, wenn ich Pech habe, ohne Teilzeitjob verlasse. Dann ist die halbe Rente weg und ich habe auch keinen Job. Ich habe einmal meine Rehaberaterin gefragt, was passiert, wenn ich mich einfach auf einen Teilzeitjob bewerbe und probiere, ob das klappt. Sie hat mir davon abgeraten, da ich dann sofort die halbe Rente verliere und diese erst neu beantragen muss, wenn ich den Job nicht schaffe. Ich würde mir wünschen, dass ein Erwerbsminderungsrenter ein "Rückkehrrecht" in die Rente hat, wenn er einen Arbeitsversuch aus gesundheitlichen Gründen nicht schafft. Sonst traut sich doch keiner, so einen Schritt zu machen. Oder habe ich hier ganz viel falsch verstanden?


    Außerdem ist es doch "verrückt", dass ich zwar versuchen kann, einen Budget für Arbeit Arbeitsplatz zu finden, der für die Rente unschädlich ist, aber kein Praktikum machen darf, in dem mich der Arbeitgeber kennenlernen kann. Denn das Praktikum orientiert sich doch wieder an den unter 3 Stunden pro Tag, oder? Ich finde, es fehlt hier an einer ganzheitlichen Beratung, wie ich in unserem sehr komplizierten System wieder in Arbeit komme. Zumal bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit psychischer Erkrankungenn der soziale Bereich in der Regel ausgeschlossen ist, in dem ich gerne arbeiten würde... Daher ist mein Verständnis, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für mich gar nicht in Frage kommen... Oder?


    Freundliche Grüße

  • Sehr geehrte Rentnerin,

    Sie haben Recht, die Regelungen sind teilweise kompliziert. Umso wichtiger ist ja eine kompetente Beratung. Ich bitte um Verständnis, dass konkrete Fragen zu einem persönlichen Sachverhalt auch aus Datenschutzgründen nicht in diesem Forum besprochen und rechtssicher beantwortet werden können. Zudem fehlen konkrete Informationen zum Einzelfall. Generell kann man aber sagen, dass parallel zu einer EM-Rente grundsätzlich die Möglichkeit besteht, zu arbeiten oder ein Praktikum zu machen. Änderungen des Gesundheitszustandes haben erst dann eine Auswirkung auf den Status der Erwerbsminderung wenn sie nicht nur von vorübergehender Dauer sind. Um zu erfahren, wie sich eine Beschäftigung oder ein Nebenverdienst konkret auf die Rente auswirkt, empfehle ich eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen. Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung finden Sie z.B. unter "Beratung und Kontakt" u.a. eine Beratungsstellensuche, wo man wohnortnah die nächste Beratungsstelle findet.


    Andreas Bieringer

  • @Herr Bieringer: vielen Dank für die Information. Natürlich können wir hier nicht in meinen Einzelfall gehen.


    Ich wollte mit meinem Punkt unter anderem zeigen, wie verwirrend die Sachlage für Betroffene ist und das obwohl ich bei der EUTB, der DRV und beim Integrationsfachdienst versucht habe, meine Fragen zu klären. Ich denke, es müsste hier EINE Art Clearingstelle, die trägerübergreifend tätig ist und die Fragen der Ratsuchenden beantwortet, oder entsprechend weiterleitet.

  • Aus meiner Sicht als Beraterin sehe ich das Problem, dass das Teilhaberecht wirklich komplex und zum Teil unübersichtlich ist. Es gibt viele Beratungsangebote, die allerdings immer nur auf einen bestimmten Bereich spezialisiert sind. (In unserem Fall ist das die Gründungsberatung.) Es wäre extrem hilfreich - für die Berater:innen und die Betroffenen - wenn die Kommunikation zwischen den einzelnen Fachleuten und den Betroffenen einfacher wäre. Für eine einzige Auskunft war ich gestern zum Beispiel 1,5h in der Warteschleife der DRV...

  • Im Rahmen er Diskussion möchte ich gerne auf die Bedeutung der Beratung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingehen.


    Eine Beratung ist aus meiner Perspektive erstmal positiv zu bewerten und es ist davon aus zu gehen, das sie eine positive Wirkung hat. Das einhalten von Beratungsgrundsätzen wie Empathie, einer offenen Gesprächsführung usw. sind hier sehr wichtig, um eine Beratungsprozess einzuleiten. Beratung ist nicht nur Wissensvermittlung, sondern mehr. In einer Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben geht es um das erarbeiten, umsetzen und unterstützen von Perspektiven zur Gestaltung einer zukünftigen beruflich gesundheitlichen passenden Zukunft, die die individuelle Gesamtsituation der zu beratenden Person im Blick hat.


    Ute Spitzbarth

  • "

    In einer Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben geht es um das erarbeiten, umsetzen und unterstützen von Perspektiven zur Gestaltung einer zukünftigen beruflich gesundheitlichen passenden Zukunft, die die individuelle Gesamtsituation der zu beratenden Person im Blick hat."


    Ja.

    Wieviel Zeit hat wer (Beratende) genau dafür???

  • Ich zitiere mich mal selbst aus meinem Beitrag im Teil "Wie wird damit umgegangen, wenn Anliegen von Ratsuchenden nicht oder nicht vollständig geklärt werden können?":

    Liebe Kolleg:innen der DRV. Ihre Beratungspraxis (der Kollegin Chaudière DRV Bund Bayern) scheint mir tatsächlich so zu sein, wie es wünschenswert wäre. Leider erlebe ich im Rheinland gerade von der DRV Bund, dass Beratungen im Vorfeld eines Antrags, wie Sie sie schildern, abgelehnt werden. Das Kölner Reha-Beratungs-Team hat vor einiger Zeit unserem Team im IFD gesagt, dass auch bei dringendem Abstimmungsbedarf eine Beratung VOR einer Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht möglich sei, weil es dafür kein Personal gäbe. Zunächst müsse ein Antrag bei der Zentrale in Berlin gestellt werden. Erst dann, wenn diese die Leistung dem Grunde nach bewilligt habe, könne eine Reha-Beratung stattfinden. Ich höre solche Rückmeldungen auch aus anderen Regionen.