Welche Akteurinnen und Akteure spielen eine Rolle in der Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben?

  • Neben den Beratungsstellen, wie z.B. Integrationsfachdienste und Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung, haben alle Leistungsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanzieren, eine gesetzliche Beratungspflicht. In der Eingliederungshilfe findet man diese im Paragraf 106 SGB IX. Dort ist genau beschrieben, wie diese Beratung auszugestalten ist. Neben der Beratung findet man dort auch weitere Unterstützungsmaßnahmen.

  • Die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) bieten eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung an, die bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen (auch zur Teilhabe am Arbeitsleben) in Anspruch genommen werden kann. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger. Die Beratung in den EUTB wird häufig als Peer Beratung angeboten, das bedeutet Menschen mit Beeinträchtigungen (oder deren Angehörige) beraten Menschen mit Beeinträchtigungen (und deren Angehörige). EUTB-Angebote gibt es bundesweit. Informationen zur EUTB und zu Angeboten in der Nähe gibt es hier: https://www.teilhabeberatung.de/

  • Neben den Beratungsstellen, wie z.B. Integrationsfachdienste und Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung, haben alle Leistungsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanzieren, eine gesetzliche Beratungspflicht. In der Eingliederungshilfe findet man diese im Paragraf 106 SGB IX. Dort ist genau beschrieben, wie diese Beratung auszugestalten ist. Neben der Beratung findet man dort auch weitere Unterstützungsmaßnahmen.

    Ja, die gesetzliche Beratungspflicht finde ich auch wirklich wichtig. Und die setzt eben, man lese zB § 106 SGB IX mal genau durch, nicht erst an, wenn jemand einen Antrag stellt...

  • Akteurinnen und Akteure in der Beratung zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können sein: Reha-Beraterinnen und -Berater der Deutschen Rentenversicherung, der Arbeitsagenturen, der Berufsgenossenschaften, EUTB, Sozialdienste, Integrationsfachdienste, bei Arbeitgebern z. B. BEM-Beauftragte, Vertrauenspersonen, Schwerbehindertenvertreter u. dergleichen, Bildungsträger u. sonstige Netzwerkpartnerinnen und -Partner.

    Frédérique Chaudière

  • In unserer Beratungspraxis (Gründungsberatung) stehen wir immer wieder vor dem Problem, dass weder für unsere Beratungskund:innen noch für uns Berater:innen die Möglichkeit besteht, direkt mit den Zuständigen bei der DRV Bund zu sprechen. Oft braucht es nur eine kurze Information um zum Beispiel zu wissen, auf welchem Stand der Bearbeitung ein Antrag ist. Gerade bei Gründungen von Menschen, die auf Assistenzbedarf angewiesen sind, steht und fällt die Gründung mit der Bewilligung der Assistenz. Oft kommt erschwerend hinzu, dass es von anderen Leistungsstellen z.B. der Agentur für Arbeit Fristen für die Gründung gibt, um Gründungszuschuss zu erhalten.


    Bisher ist es uns noch nicht gelungen, über dieses Problem mit der DRV Bund in Austausch zu kommen.

    Welche Möglichkeiten gibt es, dass die Akteurinnen und Akteure - und natürlich auch die zu Beratenden - besser und unkomplizierter in Austausch kommen?

  • Die Kontaktformulare und Hotlines der DRV sind auch mein Endgegner. Gemeinsam mit denen der Arbeitsagentur.

    Unsere Erfahrung nach 5 Jahren: Immer da, wo direkte Ansprechpartner bei den Reha- oder Leistungsträgern schnell und einfach zu erreichen sind, geht vieles sooooo viel leichter und schneller.