Nach Paragraf 60 SGB IX besteht die Möglichkeit, dass Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, diese auch bei anderen Leistungsanbietern erbracht werden können. Obwohl dies seit 2018 möglich ist, gibt es bundesweit nur eine überschaubare Anzahl an Anderen Leistungsanbietern. Woran liegt das? Welche Hemmnisse gibt es, Anderer Leistungsanbieter zu werden? Welche (ermutigende) Erfahrungen sind vielleicht auch gemacht worden? Gibt es positive Beispiele?
Andere Leistungsanbieter
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Am 16. Mai hat die BAG UB (bag-ub.de) das dritte bundesweite Treffen anderer Leistungsanbieter veranstaltet. Etwa 80 Personen haben teilgenommen. Damit war glaube ich eine große Zahl bereits bestehender anderer Leistungsanbieter präsent. Auch die Kostenträger (Leistungsträger) Bundesagentur für Arbeit (Frau Streit) und Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfe (BAGüS, Herr Winzer für die Eingliederungshilfe) nahmen teil.
Laut Rehadat.de gibt es derzeit 96 andere Leistungsanbieter bundesweit. Diese sind allerdings sehr verschieden auf die Länder verteilt. Allein 25 gibt es in Niedersachsen. Dort wurde bereits vor Jahren von der Bundesagentur die Landesarbeitsgemeinschaft der anderen Leistungsanbieter als Verhandlungspartner anerkannt. Eine Art Rahmen-Leistungsvereinbarung wurde ausgehandelt. Mit dieser Grundlage konnten dann einzelne Anbieter vergleichsweise zügig anerkannt werden. Dies ist meines Erachtens beispielhaft und am ehesten bundesweit zielführend.
In Hamburg wurden nach längeren Verhandlungen 2021/22 die bereits langjährig bestehenden Angebote der Hamburger Arbeitsassistenz und von Arinet als andere Leistungsanbieter anerkannt. Die Personalschlüssel und die Finanzierung insgesamt wird von diesen Trägern als auskömmlich bezeichnet. Auch diese Lösungen erscheinen als beispielhaft.
In Nordrhein-Westfalen gibt es 13 andere Leistungsanbieter. Hier ist der bestehende Zusammenschluss anderer Leistungsanbieter weder von der Agentur noch von den Landschaftsverbänden als Vertragspartner akzeptiert worden. Die LVR-Eingliederunghilfe führt allerdings einen Dialog mit dem Sprecher der Anderen Leistungsanbieter. Durch die Regionaldirektion der Bundesagentur sind in beiden Landesteilen einige Träger für das Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich anerkannt worden. Das Verfahren hierfür war allerdings komplex und langwierig. Für den Arbeitsbereich ist die Anerkennungs-Praxis der beiden Landschaftsverbände LVR und LWL sehr verschieden. Die LVR-Eingliederungshilfe hat im Rheinland etwa sechs Träger für den Arbeitsbereich anerkannt. Die LWL-Eingliederungshilfe noch keinen einzigen. Dies liegt daran, dass der LWL nur mit einer kleinen Auswahl der interessierten Träger Gespräche führen möchte. Zudem stellt er einerseits sehr hohe Anforderungen und möchte andererseits keine kostendeckenden Sätze bezahlen. Der Anbieter ProjektRouter in Köln ist vergleichbar mit der Hamburger Arbeitsassistenz. Trotz Anträgen und Bemühungen ist er bisher weder von der Arbeitsagentur noch vom Landschaftsverband Rheinland als anderer Leistungsanbieter anerkannt worden. Der LVR verfolgt aber das Ziel, weitere Andere Leistungsanbieter an den Start zu bringen.
Bundesweit ist die Anerkennungspraxis sehr vielgestaltig. Die Rückmeldungen der interessierten Träger auf der genannten Tagung reichen von freundlichem Entgegenkommen bis zu deutlich spürbarer Ablehnung seitens der Kostenträger (Leistungsträger). Mehrere Bundesländer haben noch gar keinen anderen Leistungsanbieter. Darunter Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.
Das BMAS hat Anfang des Jahres mit dem Zwischenbericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Ergebnisse zur Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit und andere Leistungsanbieter vorgelegt. Die Inanspruchnahme dieser neuen Angebote sei erheblich geringer als gedacht (S.7/8). Statt geplanten Ausgaben von 200 Mio. wurden geschätzt nur etwa 3 Mio. ausgegeben (S.16).
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Vielen Dank für Ihre aktive Diskussion. Nur leider trifft der Austausch zu den „Anderen Leistungsanbietern“ nicht ganz das Thema unserer aktuellen Diskussionsrunde, auch wenn es sich sicherlich um einen wichtigen Beratungsinhalt dreht. Wir möchten Sie inhaltlich nicht bremsen, aber vorschlagen, den Austausch zu den Anderen Leistungsanbietern ggf. auf „Ihr Reha-Thema“ zu verlegen. Die aktuelle Diskussion gilt eher der Beratung an sich.
Durchaus relevant ist aus unserer Sicht jedoch die Frage, wie damit umgegangenen werden kann, wenn sich in der Beratung Fragen stellen, auf die auch Beratende (zunächst) keine Antwort haben? Siehe dieses Thema
Ihr Team von Fragen – Meinungen - Antworten