Thema Genehmigungsfiktion

  • Frage: Kann ein Leistungsträger der der Genehmigungsfiktion unterliegen könnte an den Träger der Eingliederungshilfe weiterleiten mit der Folge, dass dort die Option gemäß § 18 Absatz 7 SGB IX (Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für die Träger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge.) entfällt?

  • Das lässt sich nicht mit Gewissheit beantworten. Zu dieser Frage werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Zum einen wird aufgrund des Wortlauts des § 18 Absatz 7 SGB IX angenommen, dass er eine vollständige Trägerausnahme enthält. Für die in § 18 Absatz 7 SGB IX genannten Leistungsträger würde die Genehmigungsfunktion auch dann nicht greifen, wenn sie aufgrund der koordinationsrechtlichen Regelungen der §§ 14, 15 SGB IX als leistende Rehabilitationsträger für "fremde" Leistungsgesetze zuständig werden. Diese Auffassung vertritt etwa das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 29.04.2021, L 8 SO 217/20). Dieser Auffassung folgend wäre die Frage mit ja zu beantworten.


    Nach der gegenteiligen Auffassung sollen nur die originären Leistungsgesetze dieser Leistungsträger vom Ausschluss umfasst sein, sodass die Genehmigungsfiktion z. B. für einen Träger der Eingliederungshilfe dann gelten kann, wenn er als leistender Rehabilitationsträger für einen Antrag zuständig geworden ist, für den ein Leistungsgesetz außerhalb der originären sachlichen Zuständigkeit der in § 18 Absatz 7 SGB IX genannten Leistungsträger einschlägig ist (so etwa Schaumberg, Der Trägerausschluss des § 18 Abs. 7 SGB IX - ein gesetzgeberischer Irrweg?, in: SGb 2023, 156-160, 160).


    Beide Rechtsauffassungen lassen sich vertreten. Klarheit wird eines Tages eine finale Entscheidung des Bundessozialgerichts bringen.

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    Beide Rechtsauffassungen lassen sich vertreten. Klarheit wird eines Tages eine finale Entscheidung des Bundessozialgerichts bringen.

    Zu Folgeanträgen (bei unveränderter Bedarfslage) hatte das BSG ja schon entschieden - bleibt dann zu hoffen, dass BSG auch weiterhin sinngemäße "kreative" Manöver der Leistungsträger ausbremst. Trotzdem vielen Dank für die Antwort. Muss das mal in Ruhe gegenlesen.