Was sollen Lotsen wissen bzw. können, um erfolgreich Teilhabe für Menschen mit (drohender) Behinderung oder chronischer Erkrankung zu ermöglichen?

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    • Offizieller Beitrag

    Im Rahmen der Diskussion wurden bereits die Qualifikation bzw. Kompetenzbereiche von Lotsinnen und Lotsen angesprochen.

    Hierzu erreichte uns auch folgender Kommentar:

    Zitat von Gast

    „Diese Lotsen brauche ein breit gefächertes Wissen, sollen das Ehrenamtliche machen? Oder braucht es Hauptamtliche dazu, dann wäre eventuell eine Ausbildung oder sogar Studium notwendig. Bei Jugendlichen kommt natürlich auch der Jugendschutz dazu.“

  • Um die Frage der Qualifikation beantworten zu können, scheint es mir eine Klärung des Begriffs "Lotse" bzw. seiner Funktion notwendig.

    Spätestens seit Inkrafttreten des BTHG haben die Reha-Träger über die Finanzierung geeigneter Leistungen hinaus einen umfassenden Beratungs- (§12) und Teilhabeplanungsauftrag (§19). Dem kommen sie durch die Einführung von Care- und Case Management-, Fallmanagement- und eben auch Lotsenkonzepten nach. Während es für das Case Management fachlich definierte Leitlinien gibt (DGCC (Hrsg.): Leitlinie Case-Management. Heidelberg, 2. Auflage 2020), sind die anderen Begriffe nicht eindeutig definiert. Dem folgend variieren die Funktionen der Konzepte und Aufgaben und Befugnisse der Lotsen oder Fallmanager stark. Neben weiteren sollten folgende Fragen diskutiert oder beantwortet werden:

    1. Wen oder was sollen die Lotsen steuern? Sind sie Berater für jede Person mit Unterstützungsbedarf - im Sinne eines niederschwelligen Beratungsangebots - oder Spezialisten für komplexe Hilfebedarfssituationen, die nur dann beauftragt werden, wenn offenkundig ist, das die üblichen Zuweisungen in die Hilfesysteme nicht zielführend sind, weil sie den Unterstützungsbedarf falsch oder nur teilweise erfassen?

    2. Wer beauftragt bzw. kontrolliert die Lotsen? Sind es die Personen mit Unterstützungsbedarf oder die Leistungsträger? An dieser Frage hängt der Zielkonflikt zwischen dem Anspruch auf unabhängige, ausschließlich am Hilfebedarf orientierter Teilhabeplanung und der (wirtschaftlichen) Steuerungshoheit der Leistungsträger.

    3. Wie sind sie im Rehabilitationssystem verortet? Welche Entscheidungskompetenz haben sie - insbesondere bei Unterstützungsbedarfen, die die Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger erfordern?

  • „1. Wen oder was sollen die Lotsen steuern? Sind sie Berater für jede Person mit Unterstützungsbedarf - im Sinne eines niederschwelligen Beratungsangebots - oder Spezialisten für komplexe Hilfebedarfssituationen, die nur dann beauftragt werden, wenn offenkundig ist, das die üblichen Zuweisungen in die Hilfesysteme nicht zielführend sind, weil sie den Unterstützungsbedarf falsch oder nur teilweise erfassen?“

    „2. Wer beauftragt bzw. kontrolliert die Lotsen? Sind es die Personen mit Unterstützungsbedarf oder die Leistungsträger? An dieser Frage hängt der Zielkonflikt zwischen dem Anspruch auf unabhängige, ausschließlich am Hilfebedarf orientierter Teilhabeplanung und der (wirtschaftlichen) Steuerungshoheit der Leistungsträger.“

    „3. Wie sind sie im Rehabilitationssystem verortet? Welche Entscheidungskompetenz haben sie - insbesondere bei Unterstützungsbedarfen, die die Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger erfordern?“

    Zu 1: Im günstigen Fall steuern Lotsen den Prozess und damit (alle) Beteiligten. In jedem „Fall“ wird das weder notwendig noch sinnvoll sein. Und auch mit dieser Einschränkung wird es eine umfangreiche Aufgabe darstellen. Für Fallkonstellationen mit einer geringeren Komplexität kann /sollten die Aufgabe durch bekannte/vorhandene Angebote wie EUTB und IFD wahrgenommen werden. Fälle mit größerer Komplexität bedürfen sicher spezifischer Arbeitsansätze. Ob diese durch bereits vorhandene Angebote bedient werden können kann zunächst bezweifelt werde. Insbesondere ein erhöhter Zeit- und Gestaltungsaufwand überschreitet das Maß des üblichen.


    Zu 2: Diese zweifache Frage kann differenziert betrachtet werden. Als „Besteller“ sind die leistungsberechtigten Personen doch durchaus vorstellbar - Leistungsträger sollten aber ebenso auf diese Möglichkeit zugreifen können. Lotsen können schließlich eine Übersetzer-/Vermittlerrolle wahrnehmen. Die wirtschaftliche Steuerungshoheit der LT sehe ich dabei (noch) nicht in Gefahr.


    Zu 3: Die Zuweisung einer „verbindlichen Entscheidungskompetenz“ würde die Installation von Lotsen im Ansatz wahrscheinlich unmöglich machen. Diese Frage kann nur nach einer längerfristigen Installierung und Erfahrung der Arbeit und Wirkung von Lotsen beantwortet werde. Im Rahmen von Projekten zur Lotsenfunktion könnte die Frage offen angegangen werden.

  • Zu 1: Im günstigen Fall steuern Lotsen den Prozess und damit (alle) Beteiligten. In jedem „Fall“ wird das weder notwendig noch sinnvoll sein. Und auch mit dieser Einschränkung wird es eine umfangreiche Aufgabe darstellen. Für Fallkonstellationen mit einer geringeren Komplexität kann /sollten die Aufgabe durch bekannte/vorhandene Angebote wie EUTB und IFD wahrgenommen werden. Fälle mit größerer Komplexität bedürfen sicher spezifischer Arbeitsansätze. Ob diese durch bereits vorhandene Angebote bedient werden können kann zunächst bezweifelt werde. Insbesondere ein erhöhter Zeit- und Gestaltungsaufwand überschreitet das Maß des üblichen.


    Zu 2:Diese zweifache Frage kann differenziert betrachtet werden. Als „Besteller“ sind die leistungsberechtigten Personen doch durchaus vorstellbar - Leistungsträger sollten aber ebenso auf diese Möglichkeit zugreifen können. Lotsen können schließlich eine Übersetzer-/Vermittlerrolle wahrnehmen. Die wirtschaftliche Steuerungshoheit der LT sehe ich dabei (noch) nicht in Gefahr.


    Zu 3: Die Zuweisung einer „verbindlichen Entscheidungskompetenz“ würde die Installation von Lotsen im Ansatz wahrscheinlich unmöglich machen. Diese Frage kann nur nach einer längerfristigen Installierung und Erfahrung der Arbeit und Wirkung von Lotsen beantwortet werde. Im Rahmen von Projekten zur Lotsenfunktion könnte die Frage offen angegangen werden.

    Wenn eine "neue" Lotsenfunktion eingeführt werden sollte, stellen sich schwierige Anschlussfragen. Angenommen es würde sich um eine unabhängige private Dienstleistung handeln, die von den Leistungsträgern genehmigt werden müsste: wie sollte der Anspruch rechtlich ausgestaltet werden? Welche Tatbestandskriterien müssten erfüllt und - wenn möglich - ohne zu großen Verwaltungsaufwand durch die Leistungsträger feststellbar sein?


    Was spräche denn gegen eine bessere personelle Ausstattung/ Schulungen der vorhandenen im SGB IX verankerten unabhängigen Beratungsangebote?

  • Wenn eine "neue" Lotsenfunktion eingeführt werden sollte, stellen sich schwierige Anschlussfragen. Angenommen es würde sich um eine unabhängige private Dienstleistung handeln, die von den Leistungsträgern genehmigt werden müsste: wie sollte der Anspruch rechtlich ausgestaltet werden? Welche Tatbestandskriterien müssten erfüllt und - wenn möglich - ohne zu großen Verwaltungsaufwand durch die Leistungsträger feststellbar sein?


    Was spräche denn gegen eine bessere personelle Ausstattung/ Schulungen der vorhandenen im SGB IX verankerten unabhängigen Beratungsangebote?

    Gegen eine bessere personelle Ausstattung der vorhandenen unabhängigen Beratungsangebote spricht nichts. Ein erweiterter Auftrag für die EUTB, der personell, strukturell und finanziell abgebildet wird wäre sicher eine begrüßenswerte Lösung. Dabei denke ich über den Bereich der LTA hinaus. Von Vorteil wäre bei einer Lösung in dieser Weise weiter, dass es keine zusätzliche Mehrung bei den Beratungsangeboten gibt. Der Überblick über die gesamte Beratungslandschaft ist bereits heute unübersichtlich - und bedarf ggfs. für sich selbst bereits einer Lotsenfunktion.

  • Lotsen sollten sich mit medizinischen und rechtlichen Besonderheiten bei Inklusion und Reintegration von Menschen mit Behinderung in das berufliche Leben auskennen, unabhängig beraten können und damit für bestmögliche Teilhabe am beruflichen Leben unterstützen. Auch sollte sie Vermiuttler:in für finanzielle Rahmenbedingungen bei Arbeitsplatzanpassungen z.B. sein können. (für den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland ABiD e.V.)

  • Der Überblick über die gesamte Beratungslandschaft ist bereits heute unübersichtlich - und bedarf ggfs. für sich selbst bereits einer Lotsenfunktion.

    Dem stimme ich zu. Darum ist es erforderlich, Standards zu schaffen, die klären, wann Lotsen notwendig sind und wie sie arbeiten.

  • Zu 1: Im günstigen Fall steuern Lotsen den Prozess und damit (alle) Beteiligten. In jedem „Fall“ wird das weder notwendig noch sinnvoll sein. Und auch mit dieser Einschränkung wird es eine umfangreiche Aufgabe darstellen. Für Fallkonstellationen mit einer geringeren Komplexität kann /sollten die Aufgabe durch bekannte/vorhandene Angebote wie EUTB und IFD wahrgenommen werden. Fälle mit größerer Komplexität bedürfen sicher spezifischer Arbeitsansätze. Ob diese durch bereits vorhandene Angebote bedient werden können kann zunächst bezweifelt werde. Insbesondere ein erhöhter Zeit- und Gestaltungsaufwand überschreitet das Maß des üblichen.


    Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer Beratungs- und Steuerungsfunktion. Ersteres ist durch die vorhandenen Angebote bereits gut möglich. Sie fungieren hier als Türöffner und ermöglichen tiefergehende Beratungen und Entscheidungen durch die zuständigen Leistungsträger und/oder -erbringer.

    Sobald aber komplexere Probleme vorliegen, die mehrere Rechtskreise berühren, bedarf es einer verlässlichen Steuerung. Die setzt neben hohen zeitlichen Ressourcen sehr fundierte Fachkenntnisse und eine Einigung der beteiligten Instanzen (Nutzer, Leistungsträger und -erbringer) auf die Arbeitsweise voraus. Diese Aufgabe könnte Lotsen als Case Manager zukommen. Da das "teuer" ist, sollte definiert werden, wann sie eingesetzt werden.

  • Zu 2:Diese zweifache Frage kann differenziert betrachtet werden. Als „Besteller“ sind die leistungsberechtigten Personen doch durchaus vorstellbar - Leistungsträger sollten aber ebenso auf diese Möglichkeit zugreifen können. Lotsen können schließlich eine Übersetzer-/Vermittlerrolle wahrnehmen. Die wirtschaftliche Steuerungshoheit der LT sehe ich dabei (noch) nicht in Gefahr.

    Solange die Rolle die des Übersetzers/Vermittlers ist, bleibt die Funktion unverbindlich und darum sicher auch unproblematisch. Gerade bei komplexen Fallkonstellationen sind aber Entscheidungen notwendig.

  • Bezüglich der Qualifikation möchte ich als Fachkraft der Sozialen Arbeit vorab etwas persönliches anmerken. Für mich ist die Unterstützung der Navigation im komplexen Sozial- und Gesundheitssystem ein wichtiger Aspekt meiner professionellen Arbeit. Die Soziale Arbeit hat dazu eine mehr als hundert jährige Geschichte. So gesehen ist das „lotsen“ ein wichtiger Aspekt bei psychosozialen Interventionen. Aber eben auch „nur“ ein Aspekt. Ich tue mir schwer mit dem inflationären Begriff der „Lotsen“. Da gibt es „Gesundheitslotsen, Patientenlotsen, Schlaganfalllotsen, Onkolotsen“ etc. Wenn zusätzliche bedarfsorientierte Leistungen zu dem bereits bestehenden Entlassmanagement der GKV und dem Übergangsmanagement der DRV entstehen um die personorientierte Unterstützung zu verbessern. Insgesamt stellt sich dann die Frage, in welcher Form sind bereits „Lotsenfunktionen“ in der vorhanden Leistungen enthalten, in welcher Form ist diese zu verbessern oder braucht es und wenn ja in welcher Form braucht es eine neue Leistung. Die Diskussion zeigt bereits, dass es in vielfältiger Form bereits „Lotsenfunktionen“ vorhanden sind und verweise auch auf die Stellungnahme der DVSG. Gleichzeitig gibt es meines Erachtens gute Erfahrungen, wenn Leistungsträger das Handlungskonzept Case Management implementieren. Die aktuelle DGCC Leitlinie von 2020 wurde bereits dankenswerterweise genannt. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben hierzu mit Einführung des Reha Management eine langjährige Erfahrung. Ebenso die Haftpflichtversicherungen. Bei den über den Innovationsfonds geförderten „Lotsenprojekten“ in weiten Sinnen wurde von der DGCC ein Positionspapier zur Qualifikation erarbeitet. Zum Qualifikationsrahmen gibt es von der DGCC ebenfalls ein Positionspapier. Im Rahmen der rehapro Projekten des BMAS zur Weiterentwicklung der Rehabilitation gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Projekten, die auch im Rahmen der Intervention ein Fallmanagement enthalten. Die DRV hat in einigen Regionen bereits ein Fallmanagement eingeführt. Zusammengefasst könnte konstatiert werden, dass es eine Entwicklung hin zu einer Lotsenfunktion in den verschiedenen Rechtskreisen erfolgt. Ich bin gespannt, ob daraus eine Länderübergreifend einheitliches Angebot entwickelt werden kann, das hoffentlich auch hin zu einem „intersektoralen“ Fallmanagement im SGB IX entwickelt wird. Diese kurz zusammengefassten Informationen sind natürlich bei der komplexen Thematik weder umfassend noch vollständig, sondern sollen einzelne Aspekte, die mir bei diesem komplexen Thema durch den Kopf gehen, thematisieren sollen.

  • Bezüglich der Qualifikation möchte ich als Fachkraft der Sozialen Arbeit vorab etwas persönliches anmerken. Für mich ist die Unterstützung der Navigation im komplexen Sozial- und Gesundheitssystem ein wichtiger Aspekt meiner professionellen Arbeit. Die Soziale Arbeit hat dazu eine mehr als hundert jährige Geschichte. So gesehen ist das „lotsen“ ein wichtiger Aspekt bei psychosozialen Interventionen. Aber eben auch „nur“ ein Aspekt. Ich tue mir schwer mit dem inflationären Begriff der „Lotsen“. Da gibt es „Gesundheitslotsen, Patientenlotsen, Schlaganfalllotsen, Onkolotsen“ etc. Wenn zusätzliche bedarfsorientierte Leistungen zu dem bereits bestehenden Entlassmanagement der GKV und dem Übergangsmanagement der DRV entstehen um die personorientierte Unterstützung zu verbessern. Insgesamt stellt sich dann die Frage, in welcher Form sind bereits „Lotsenfunktionen“ in der vorhanden Leistungen enthalten, in welcher Form ist diese zu verbessern oder braucht es und wenn ja in welcher Form braucht es eine neue Leistung. Die Diskussion zeigt bereits, dass es in vielfältiger Form bereits „Lotsenfunktionen“ vorhanden sind und verweise auch auf die Stellungnahme der DVSG. Gleichzeitig gibt es meines Erachtens gute Erfahrungen, wenn Leistungsträger das Handlungskonzept Case Management implementieren. Die aktuelle DGCC Leitlinie von 2020 wurde bereits dankenswerterweise genannt. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben hierzu mit Einführung des Reha Management eine langjährige Erfahrung. Ebenso die Haftpflichtversicherungen. Bei den über den Innovationsfonds geförderten „Lotsenprojekten“ in weiten Sinnen wurde von der DGCC ein Positionspapier zur Qualifikation erarbeitet. Zum Qualifikationsrahmen gibt es von der DGCC ebenfalls ein Positionspapier. Im Rahmen der rehapro Projekten des BMAS zur Weiterentwicklung der Rehabilitation gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Projekten, die auch im Rahmen der Intervention ein Fallmanagement enthalten. Die DRV hat in einigen Regionen bereits ein Fallmanagement eingeführt. Zusammengefasst könnte konstatiert werden, dass es eine Entwicklung hin zu einer Lotsenfunktion in den verschiedenen Rechtskreisen erfolgt. Ich bin gespannt, ob daraus eine Länderübergreifend einheitliches Angebot entwickelt werden kann, das hoffentlich auch hin zu einem „intersektoralen“ Fallmanagement im SGB IX entwickelt wird. Diese kurz zusammengefassten Informationen sind natürlich bei der komplexen Thematik weder umfassend noch vollständig, sondern sollen einzelne Aspekte, die mir bei diesem komplexen Thema durch den Kopf gehen, thematisieren sollen.

    Ihrem wichtigen Beitrag kann ich nur zustimmen - allein zur historischen Sicht zur Sozialarbeit kann ich nicht mitgehen. Ein anderer Aspekt wird mit der Aufzählung der verschiedenen bereits existierenden Lotsen und weiteren nur bedingt ähnlichen Einheiten und/oder Methoden. Für Rat- und Unterstützung suchende Menschen ist das Feld recht unübersichtlich. Das gilt (wenn auch in geringerem Umfang) ebenso wenn der Fokus auf den Bereich LTA gerichtet wird. Die Vielzahl der vorhandenen (?) Lotsen gilt es geeigneten stellen zu bündeln - und nach Möglichkeit trägerübergreifend und Weisungsfrei als mögliche Quelle der Innovation. Als funktionales Vorbild kann auf die DGUV verwiesen werden - und im besten Fall außerhalb der Weisungsbefugnis von Trägern und unabhängig von den Interessen möglicher Leistungserbringer. Eine entsprechend gerüstete EUTB (als Ausgangspunkt) ist dabei denkbar.

  • Nachdem ich die Diskussionsbeiträge zu allen Themen noch einmal "quergelesen" habe, kann ich mich der Äußerung von Herrn Jakoby nur anschließen: "Der Überblick über die gesamte Beratungslandschaft ist bereits heute unübersichtlich - und bedarf ggfs. für sich selbst bereits einer Lotsenfunktion."


    Sofern die nicht schon vorliegt, fände ich eine Evaluation der verschiedenen Lotsen-Angebote spannend. Soweit mir bekannt, orientieren sich die meisten mehr oder weniger an den Prinzipien des Case Managements. Interessant wäre, herauszufinden,

    - wie verbindlich die Prinzipien umgesetzt werden und ob das Auswirkungen auf den ebenfalls noch zu definierenden Erfolg der geleisteten Unterstützung hat,

    - welchen Handlungsspielraum die Lotsen haben,

    - wie breit Handlungsrahmen ist (arbeitet der Lotse nur im eignen System oder organisations- und rechtskreisübergreifend),

    - nach welchen Kriterien eine Vernetzung erfolgt und wie tief die geht,

    -...