Ausbilder brauchen ein Grundverständnis im Umgang mit Verschiedenheit

    • Offizieller Beitrag

    "In didaktischer Hinsicht erfordert die Umsetzung dieses Ziels (der inklusiven Ausbildung von Menschen mit Behinderung, Anm. d. Red.) ein anderes Grundverständnis im Umgang mit Verschiedenheit.


    Nicht Fördermaßnahmen in separierten Einrichtungen und Maßnahmen, sondern Förderung und Individualisierung im Rahmen von heterogenen Ausbildungsgruppen müssen die Richtschnur neuer Konzepte und ein Qualitätsmerkmal der Ausbildung werden. Hierzu ist die sonderpädagogische Expertise des Lehr- und Ausbildungspersonals aus den verschiedenen Lernorten von hoher Bedeutung."



    (aus: Euler, D./Severing, E.: Inklusion in der beruflichen Bildung - Daten, Fakten, offene Fragen. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2014)

  • Das ist sehr richtig! In einer immer noch von Segregation geprägten Welt ist das Inklusionsverständnis aber nicht auf Knopfdruck zu haben. Selbst engagierte Ausbildungskräfte sind oft unsicher und unerfahren im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Sie müssen Inklusionskompetenz erwerben können. Nur wo und wie? Ein Weg bietet das Modellprojekt Inklusive Bildung. Menschen mit Behinderungen lehren selbst über Themen rund um Behinderungen: http://www.inklusive-bildung.org

  • Das Grundverständnis von Betrieben und Ausbildungspersonal im Umgang mit Verschiedenheit war von 2011 bis 2014 Thema eines vom BMBF geförderten Modellversuchsprogramms des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): Im Förderschwerpunkt "Neue Wege in die duale Ausbildung - Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung" wurden in verschiedenen Projekten Wege in die Ausbildung und übertragbare Konzepte, Instrumente und Methoden entwickelt und erprobt, die sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen richten.
    Details zum Förderschwerpunkt: https://www2.bibb.de/bibbtools/de/ssl/4928.php
    Knapp 30 Instrumente sind im Ausbilderforum foraus.de dokumentiert und stehen zum Download zur Verfügung: http://www.foraus.de/html/4784.php

  • Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA):
    Eine spezielle Weiterbildung für Ausbilder/innen zum Umgang mit Verschiedenheit


    Die Möglichkeiten der Ausbildung von Menschen mit Behinderung in Betrieben sind vielfältig. In Betracht kommt einer der zurzeit 331 anerkannten Ausbildungs­berufe oder ggf. eine Fachpraktiker-Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerks­ordnung (HwO). Ausbildungen als Fachpraktiker / in haben ihren Schwerpunkt in der Praxis und werden aus den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe entwickelt. Sie richten sich an junge Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung – meist einer „Lernbehin­derung“ – (noch) keine anerkannte Ausbildung absol­vieren können, die also oft eher ihre Stärken im Bereich der Praxis als der Theorie haben.


    Speziell in Bezug auf die fachpraktische Ausbildung dieser Menschen mit einem Handicap müssen die Verantwortlichen in den Betrieben zur Sicherung der Qualität der Ausbildung und Inklusion der behinderten Auszubildenden über eine Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder (ReZA) verfügen. Hintergrund dieser Regelung bildet eine Empfehlung des Bundesinstituts für Berufliche Bildung, die gemeinsam mit Kammern und Sozialpartnern 2012 entwickelt wurde.


    Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzqualifikation umfasst die Kompetenzfelder:

    • Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis
    • Pädagogische und didaktische Aspekte
    • Medizinische und diagnostische Aspekte
    • Psychologische Aspekte
    • System der beruflichen Rehabilitation
    • Recht
    • Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte
    • Interdisziplinäre Projektarbeit / Praxistransfer

    und wird in Lehrgängen über 320 Stunden bundesweit in Tages- oder Abendform angeboten. Bereits vorhandene Vorkenntnisse können anerkannt werden; zuständig ist die örtliche Kammer.


    Inhaltliche Schwerpunkte der Weiterbildung bilden neben Lernbehinderung bzw. Lernstörung auch Verhaltensauffälligkeiten, psychische Behinderung so­wie die individuelle Begleitung des jungen Menschen mit Behinderung während der Ausbildung und bei einem möglichen Übergang in eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.


    Weitere Informationen unter:
    www.talentplus.de/arbeitgeber/neueinstellung/auszubildende/keineErfahrungen/Sonderausbildung/index.html


    Rainer Lentz
    Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V., Berlin
    http://www.bagbbw.de

  • Für ein neues Grundverständnis im Umgang mit Verschiedenheit ist ein menschenrechtliches Verständnis von Behinderung erforderlich. Was bedeutet das? Auch heute noch werden Menschen mit Behinderung – gerade in Informationsmaterialien – nach ihren Behinderungen vorgestellt. Oder es werden Erkrankungen beschrieben und davon ausgehend Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe aufgezeigt. Indem hier das Hauptaugenmerk auf der gesundheitlichen Einschränkung liegt wird immer wieder ein medizinisches Verständnis von Behinderung verbreitet. Zum Beispiel wollen Lehrende ganz viel über die verschiedenen Behinderungen wissen, weil sie dann glauben, behinderte Menschen besonders gut verstehen und fördern zu können. So verständlich dieser Wunsch nach verlässlichem Wissen ist, so sehr reduziert er Menschen auf ihre Behinderung bzw. Erkrankung. Daher kommt auch der Widerstand vieler Menschen mit Behinderung gegenüber solchen Informationsmaterialien, weil sie sich nicht wirklich gesehen fühlen. Ähnliches gilt für Begutachtungen und Testverfahren.
    Das Modellprojekt inklusive Bildung weist hier den richtigen Weg (vielen Dank für den Hinweis auf das mir bisher noch nicht bekannte Projekt). Gerade auch bei der Reha-pädagogischen Zusatzqualifikation ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderung selbst als Referentinnen und Referenten auftreten: Nichts über uns ohne uns! Wenn wir uns fragen, warum es so schwer ist ein neues Grundverständnis von Verschiedenheiten zu erlangen, dann liegt in der Nichtbeteiligung behinderter Expertinnen und Experten eine wichtige Ursache.