Hallo allerseits,
wir werden nach dem förmlichen Wahlverfahren wählen.
Der Termin der Wahl bedingt, dass spätestens Mitte August die Wahlausschreibung ausgehängt wird. Die Bestellung des Wahlvorstandes wird (urlaubsbedingt) Ende Juli erfolgen.
Wir werden zum 03.09.2018 einen Auszubildenden einstellen, der gleichgestellt ist. Kann der nachträglich noch auf die Wählerliste aufgenommen werden, ohne irgendwelche Fristen zu verschieben? M. E. können wir ihn nicht im Vorfeld aufnehmen, da er zum Zeitpunkt der Erstellung der Wählerliste noch nicht beschäftigt ist, auch wenn der Vertrag schon unterzeichnet wurde.
Kann mir jemand helfen?