Gibt es genug Schulungen für Frauenbeauftragte und werden diese genutzt?

  • Damit Frauenbeauftragte ihr Amt gut aufnehmen und ausfüllen können, ist eine gute Schulung wichtig.
    Weibernetz hat dazu ein Schulungs-Konzept entwickelt.
    Dieses besteht aus mehreren Schulungs-Teilen und begleitet Frauenbeauftragte über einen längeren Zeitraum.


    Es gibt aber auch Schulungs-Häuser, die nur sehr kurze Schulungen für Frauenbeauftragte anbieten.
    Zum Beispiel das Fortbildungsinstitut des Landesverbands der Lebenshilfe in Bayern (siehe:
    https://www.lebenshilfe-bayern…_fbi_programm2019_mmb.pdf)


    Mich interessieren die folgenden Fragen:

    • Welche Schulungs-Arten wollen Frauenbeauftragte gerne?
    • Sind eher die kurzen oder die langen gefragt?
    • Sind die Werkstätten bereit, auch die langen Schulungen zu finanzieren?
    • Gibt es genug Schulungs-Angebote?
  • Unsere Erfahrungen im Austausch mit den Frauen-Beauftragten sagen:
    NEIN, es gibt nicht genug Schulungs-Angebote für die Frauen-Beauftragten und Stellvertreterinnen.
    Immer wieder fragen uns Frauen-Beauftragte oder Unterstützerinnen nach Schulungen.
    Auf der anderen Seite hören wir aber auch,
    dass Schulungs-Kurse abgesagt werden mussten, weil es nicht genug Anmeldungen gab.



    Unser Eindruck ist, dass den Einrichtungsleitungen nicht immer klar ist,
    wie umfassend die Aufgaben der Frauen-Beauftragten sind.
    Und wie wichtig gute Schulungen für die Arbeit der Frauen-Beauftragten ist.

  • Hallo Frau Kluge


    ja ich bin ganz ihrer Meinung!! Vorallem sind die Schulungen zu weit weg, dass man fast ein halben Tag braucht um da hin zu kommen. Das lehnt meine Unterstützerin gleich ab. Die hat viel Stress und ist nur eine Halbtagskraft. Leider ist in der Werkstatt sonst niemand der den Posten als Unterstützerin nehmen würde, da er ja ehrenamtlich ist.
    Also ich kann zu keine der Schulungen oder Veranstaltungen kommen, da sie zu weit weg sind!!

  • Es wurden Trainerinnen ausgebildet, die Frauen schulen können.
    Gibt es darüber eine Liste? Wenn ja, wo findet man diese? Vielleicht ist das ja eine Möglichkeit, in der Nähe eine Ausbildung zur Frauen-Beauftragten machen zu können.

  • Gibt es genug Schulungen für Frauenbeauftragte


    NEIN !!!

    Aber auch wieder im Saarland (LAG) Schulung Alle Frauenbeauftragte & VP mehr Tägich IM Herbst.


    Gibt es genug Schulungen für Frauenbeauftragte und werden diese genutzt?





    Mich interessieren die folgenden Fragen:

    • Welche Schulungs-Arten wollen Frauenbeauftragte gerne ?
    • Sind eher die langen gefragt !
    • Sind die Werkstätten bereit, auch die langen Schulungen zu finanzieren !JA
    • Gibt es genug Schulungs-Angebote???





  • Leider ist in der Werkstatt sonst niemand der den Posten als Unterstützerin nehmen würde, da er ja ehrenamtlich ist.

    Die Vertrauensperson für die Frauenbeauftragte ist ebenso wie die für den Werkstattrat (WR) in der Zeit wo sie Aufgaben für die Frauenbeauftrgte oder den WR übernimmt von ihrer eigentlichen Arbeit freigestellt. Bekommt diese Zeit aber weiterhin als Arbeitszeit bezahlt. Es ist demzufolge KEIN ehrenamtlicher Job. Sollte die Vertrauensperson von ausserhalb der Werkstatt kommen so muss such diese nicht ehrenamtlich arbeiten sondern hat ein Anrecht auf eine Vergütung die zwischen Frauenbeauftragter, Vertrauensperson und der Werkstatt geregelt werden muss. Die Werkstatt muss für diese Kosten aufkommen. Diese gehen allerdings auf das Budget der Frauenbeauftragten. Gleiches gilt für den Werkstattrat.


    Übrigens kann man Schulungen auch in der eigenen Werkstatt machen. Dann kommen die Ausbilder zu euch statt das ihr zu einer Fortbildung fahrt. Hier hat zwar die Werkstattleitung das Hausrecht und kann dies verbieten aber sie können nicht beides untersagen. Wenn also die Fahrt zu einer Fortbildung sehr weit ist muss man einen Tag zuvor und eine Tag danach die Reise antreten.

  • „Bekommt diese Zeit aber weiterhin als Arbeitszeit bezahlt. Es ist demzufolge KEIN ehrenamtlicher Job.“

    Hallo, dass diese Amtstätigkeit kein Ehrenamt sei, kann man so pauschal wohl nicht sagen. Denn § 39 Absatz 3 Satz 4 WMVO verweist für die Rechtsstellung der Vertrauensperson auf den Rechts-Status des Werkstattrats, wonach dieser sein „Amt unentgeltlich als Ehrenamt“ wahrnimmt, wie folgt: „Für die Vertrauensperson gilt § 37 entsprechend.“ Selbst bei externer Vertrauensperson dürfte es sich folglich prinzipiell um eine ehrenamtliche Tätigkeit handeln, oder? Wohl ggf. mit einem Verdienstausfall bzw. einer Art „Aufwandsentschädigung“ für Externe? Wie sehen das die Rechts-Experten im Forum?