Finanzierung der Werkstattratsarbeit auf verschiedenen Ebenen

  • Hallo zusammen,


    ganz grundsätzlich ist wichtig:


    Es gibt 3 Ebenen der Werkstattrats-Arbeit:


    Die Arbeit in jeder Einrichtung vor Ort


    Die Arbeit der Werkstatträte auf Landesebene (LAG WR)


    Die Arbeit der Werkstastträte auf Bundesebene (Werkstatträte Deutschland)


    § 39 WMVO regelt, dass für die Arbeit der Werkstatträte ein Betrag von 0,50 Euro pro Kalendertag festgelegt ist.


    Das betrifft alle 3 Ebenen der Werkstattratsarbeit.


    Leider hat der Gesetzgeber nicht genau unterschieden, welche Ebene wieviel Geld bekommen soll.


    Das führt manchmal zu Schwierigkeiten in der Praxis.

  • Hallo Herr Fischer!


    In der WMVO § 39 werden nur allgemein die Kosten des Werkstattrates behandelt. Dort stehen keine Geldbeträge. Siehe Auszug WMVO!


    § 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats
    (1) Die durch die Tätigkeit des Werkstattrats entstehenden Kosten trägt die Werkstatt. Das Gleiche gilt für die
    Kosten, die durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Absatz 4 oder durch die
    Interessenvertretung auf Bundes- oder Landesebene entstehen.
    (2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat die Werkstatt in erforderlichem
    Umfang Räume, sächliche Mittel und eine Bürokraft zur Verfügung zu stellen.
    (3) Die Werkstatt hat dem Werkstattrat auf dessen Wunsch eine Person seines Vertrauens zur Verfügung
    zu stellen, die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützt. Die Vertrauensperson nimmt ihre Aufgabe unabhängig
    von Weisungen der Werkstatt wahr. Die Werkstatt hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu fördern. Für die
    Vertrauensperson gilt § 37 entsprechend.

  • Hallo Barbara,


    die Kosten sind in der Gesetzebegründung aufgeführt, und zwar dort auf Seite 214.


    VG
    Konstantin Fischer

    Seite 214 von welchem Dokument? Bitte in solchen Fällen immer die Quelle verlinken! Danke.
    Soweit ich weiss ist der Betrag übrigens nur eine Orientierungsgröße und keine festgelegte Größe.
    Tatsächlich sind die Kosten wenn man dieses Formular zugrunde legt ( https://www.lagoefw.de/fileadm…kstaetten_2018-01-16.xlsx )
    meist höher als € 0,50.

    • Offizieller Beitrag

    In Zusammenhang mit dem Budget für Werkstatträte und Frauenbeauftragte ist die Gesetzesbegründung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) schon in mehreren Beiträgen angesprochen worden.


    Auf S. 214 gibt es darin konkrete Aussagen zu den Kosten.


    Die Gesetzesbegründung ist nicht Teil des verabschiedeten BTHG, sondern Teil der Entwurfsfassung von 2016 (PDF auf der Webseite des Deutschen Bundestages):


    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)


    Das FMA-Team hat eine Übersicht zu hilfreichen Dokumenten gemacht, die in der Diskussion bereits genannt wurden. Die Dokumente haben wir verlinkt. Oder wir haben auf die Webseite verlinkt, wo sie zu finden sind.


    Zur Übersicht:


    Hilfreiche Dokumente aus der Diskussion
    (unter "Mehr zum Thema + Links")