Hallo zusammen,
ganz grundsätzlich ist wichtig:
Es gibt 3 Ebenen der Werkstattrats-Arbeit:
Die Arbeit in jeder Einrichtung vor Ort
Die Arbeit der Werkstatträte auf Landesebene (LAG WR)
Die Arbeit der Werkstastträte auf Bundesebene (Werkstatträte Deutschland)
§ 39 WMVO regelt, dass für die Arbeit der Werkstatträte ein Betrag von 0,50 Euro pro Kalendertag festgelegt ist.
Das betrifft alle 3 Ebenen der Werkstattratsarbeit.
Leider hat der Gesetzgeber nicht genau unterschieden, welche Ebene wieviel Geld bekommen soll.
Das führt manchmal zu Schwierigkeiten in der Praxis.