Die örtl. Vertrauensperson fällt leider voraussichtlich länger aus wegen einem Unfall. Ein Stellvertreter wurde 2018 nicht gewählt. Kann GSBV die Nachwahl einer SBV-Stellvertretung einleiten bzw. ist die GSBV bis dahin ersatzweise zuständig?
Wer ist zuständig?
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Die vertretungsrechtliche Zuständigkeit liegt allein bei der jeweils gewählten örtlichen Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Der GSBV fällt nämlich nicht die Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zu. Sie wird als überörtliche Vertretung auch nicht zur Ersatzvertretung nach § 180 Abs. 6 SGB IX, solange eine örtliche SBV gewählt ist und besteht. Das SGB IX sieht zudem keine Möglichkeit der Delegation von SBV-Aufgaben auf eine „höhere Instanz“ vor (im Gegensatz zu § 50 Abs. 2 BetrVG). Das mag unbefriedigend erscheinen, etwa wenn eine Vertrauensperson bis zum Ende der Wahlperiode ausfällt und sich bei der SBV-Wahl keine Bewerber*innen für das Amt als stellvertretendes Mitglied hatten finden lassen, ändert aber an der geltenden Rechtslage nichts.
Im öffentlichen Dienst wurden teils über das SGB IX hinausgehende "Behelfsregelungen" in Verwaltungsvorschriften getroffen für den Fall, dass ein stellvertretendes SBV-Mitglied nicht vorhanden ist. Ein Beispiel hierfür findet sich in Abschnitt 14.3.3.4 der Inklusionrichtlinien des Freistaates Bayern (BayInklR 2019).
https://www.gesetze-bayern.de/…#BayVV_2030_8_F_10382-253Die Einleitung der Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds (Einladung zur Wahlversammlung oder Bestellung des Wahlvorstands) muss stets von der Vertrauensperson ausgehen. Sollte sich diese im Krankenstand befinden, wäre es ausreichend, wenn ein vorbereitetes Einladungs- oder Bestellungsschreiben durch die Vertrauensperson unterschrieben würde. Dieser Punkt ist aber alternativlos, denn nur die amtierende Vertrauensperson selbst kann die Nachwahl eines oder mehrerer stellvertretender Mitglieder nach § 17 oder § 21 SchwbVWO wahlordnungsmäßig korrekt initiieren.
https://www.reha-recht.de/fach…/artikel/beitrag-b4-2017/ -
Weil nicht alle Abkürzungen geläufig sind: GSBV = Gesamt-Schwerbehindertenvertretung.
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was heißt eigentlich SVB?
Danke für die andere Inormation!! -
SBV ist die Schwer-Behinderten-Vertretung,
auch Vertrauensperson genannt.