Der Betrieb hat so um die 80 schwerbehinderte Beschäftigte. Die Vertrauensperson und ihre Stellvertreterin sind jeweils Halbtagsbeschäftigte.
Besteht bei dieser Konstellation ein Anspruch auf Heranziehung nach § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX (entsprechend der Dreisatzrechnung), obwohl nicht über 100 sbM. Dafür spricht, dass das Gesetz wohl offenbar typisierend auf vollzeitbeschäftigte Mandatsträger abstellt (obwohl es die immer weniger gibt ggü. früher), aber TZ-Beschäftigte faktisch nicht benachteiliegt werden sollen ggü. der vollzeitbeschäftigten SBV, oder?