Ausbildung eines Begleit- und Assistenzhundes: Wann werden diese Kosten übernommen? Persönliches Budget möglich?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage wurde bereits im Vorfeld eingereicht:


    Zitat

    Wann werden die Kosten (ca. 15.000,- Euro) für die Ausbildung eines Begleit- und Assistenzhundes übernommen, und kann hierfür auch das Persönliche Budget in Anspruch genommen werden?


    siehe hierzu auch die Diskussion zum Thema Persönliches Budget für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.

  • Das Persönliche Budget kann für alle Leistungen zur Teilhabe genutzt werden, auf die ein Bedarf und ein Anspruch besteht. Wird ein Assistenzbedarf festgestellt und kann dieser mit einem Assistenzhund gedeckt werden, müsste - in Abhängigkeit von der Zielvereinbarung zum Budget - es möglich sein, einen Assistzenzhund aus dem Budget zu bezahlen. Wird der entsprechende Bedarf "nur" als Bedarf zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeordnet, wird nach geltendem Recht meist nur ein einkommens- und vermögensabhängiger Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe bestehen. Damit der Anspruch gegen einen Träger der medizinischen Rehabilitation, insbesondere die Krankenkasse, besteht, müsste der entsprechende Bedarf als ein solcher bei Grundbedürfnissen des täglichen Lebens anerkannt werden. Für Blindenführhunde ist dies nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Fall (BSG, Urteil vom 25.2.1981, 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206).

  • Der Blindenführhund stellt ja eine ganz spezielle und sicherlich auch die bekannteste Art der Assistenzhunde dar. Blindenführhunde werden im Bereich der GKV als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V angesehen, wenn sie denn vom blinden Versicherten benötigt werden, um die Mobilität im Bereich der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens auszugleichen. Sie finden dazu detaillierte Regelungen, etwa Aussagen zu Folgekosten wie Futter, Tierarztkosten usw., im Hilfsmittelverzeichnis im Rahmen der Produktgruppe 99. Auch wenn die Ausführungen im Hilfsmittelverzeichnis für den Einzelfall unverbindlich sind, kann aber daraus doch abgelesen werden, dass die GKV grundsätzlich eine Leistungspflicht für diese Art von Assistenzhunden sieht.