Der individuelle Rechtsanspruch zur Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung war bereits in unserer Online-Diskussion 2014 Thema: https://fma.reha-recht.de/inde…f-die-Stufenweise-Wieder/
Dabei wurden die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Ansprüche differenziert sowie die Mitwirkungspflicht der Arbeitgeber angesprochen. Es wurde damals angeregt, dass sich die Rechtsprechung dahingehend entwickeln könnte, dass nicht nur anerkannt schwerbehinderte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Durchführung einer Stufenweisen Wiedereingliederung (StW) bei Ihren Arbeitgerbern haben. Gibt es hierzu neuere Entscheidungen?
Dies ist eine Impulsfrage des Teams