Als Vertrauensperson hat mich die Nachricht erreicht, dass in meiner Dienststelle für Ende April 2020 persönliche Vorstellungsgespräche geplant sind unter Beteiligung ua der Schwerbehindertenvertretung, weil ein Bewerber in der Bewerbung auf seinen GdB von 80 und die Merkzeichen G und aG hingewiesen hat.
Hierzu habe ich zwei Fragenkomplexe, die zum einen den schwerbehinderten Bewerber betreffen und zum anderen die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung.
a) Kann derzeit ein herkömmliches Bewerbungsgespräch in Anwesenheit des Bewerbers, des Arbeitgebervertreters und der Mitarbeitervertretungen - hier noch verbunden mit einer Anreise des Bewerbers in Begleitung bei einer zu überwindenden Distanz von mehr als 100 km - den Grundsätzen eines fairen Bewerbungsverfahrens überhaupt noch entsprechen? Ist der Arbeitgeber unter Fürsorge- und Arbeitsschutzgesichtspunkten nicht vielmehr gehalten, auf andere Formen von Bewerbungsgesprächen (zB Videokonferenz) auszuweichen?
b) Meine Vertreterin und ich gehören einer Risikogruppe an und sollen - nach der Empfehlung de RKI - beide persönliche Kontakte minimieren, mit der Folge, dass wir beide etwaigen Bewerbungsgesprächen aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben müssen. Die Schwerbehindertenvertretung kann danach ihr Recht auf Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch derzeit nicht ausüben. Hat auch dies Auswirkungen auf die Pflicht des Dienstherrns auf andere Forme von Gesprächen auszuweichen?