Hallo,
ich arbeite als Qualifizierungstrainerin in der Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung (§ 55 SGB IX).
Ich mache derzeit die schmerzhafte Erfahrung, dass viele Teilnehmende, die sich in der Qualifizierungsphase der Unterstützten Beschäftigung befinden, trotz bereits erfolgter Einstellungszusage aus den Betrieben müssen.
Davon abgesehen gab es den Fall eines Teilnehmers, der bereits in einemArbeitsverhältnis steht und eine Berufsbegleitung in Anspruch nimmt. Als einziger Mitarbeiter kam er nach wie vor mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Alle seine übrigen Kollegen kamen wegen der Corona-Krise mit dem Fahrrad zur Arbeit. Da der Betrieb fürchtete, dass er sich durch die Nutzung des ÖPNV infizieren und dann Kollegen anstecken würde, wurde er gezwungen, Urlaub zu nehmen. Ist das in Ordnung?
Vielen Dank.