Beiträge von L. Grupp

    Hallo Herr Neuhauser und Frau Hae, vielen Dank für Ihre Tipps.


    Kann man das Informationsgespräch so verstehen, dass dabei zunächst nur über das BEM informiert wird und Fragen der Betroffenen beantwortet werden?


    Geben Sie in der Einladung auch Hinweise auf die Barrierefreiheit des BEM-Gesprächs? (siehe z. B. die Frage mit Bezug zu ertaubten Mitarbeiter/innen, denen auch das Hörgerät beim Sprachverstehen nicht hilft: Zur Durchführung: Barrierefreiheit in der Kommunikation)


    Viele Grüße vom Team

    Das Ziel kann ja für Betroffene immer nur

    Zitat

    die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder

    sein. Was wollte man mehr hören als das, was andere hören, die nicht beeinträchtigt sind (sage ich als Betroffene).

    Zitat

    Wird "mehr" beansprucht, und das "Mehr" ist nicht notwendig, muss der Versicherte für das "Mehr" zuzahlen.


    Wer anders als der oder die Betroffene kann entscheiden, ob dieses "Mehr" notwendig ist? Ist es notwendig, neben Sprache auch Vögel zwitschern zu hören und Musik einigermaßen genießen zu können? Ist es notwendig, dass das eine Hörgerät etwas kleiner und leichter ist als das andere, günstigere mit vergleichbarer Verstärkerleistung? Ich finde: Ja. Die Krankenkassen vielleicht nicht. Woran kann man das festmachen, wenn es nicht allein die Bauart oder Machart der Geräte betrifft, sonder z.B. auch den Sound eines Gerätes?


    Ein konkreter Fall oben betraf die Unfallversicherung und persönliches Budget, vielleicht könnten Sie hierzu noch etwas ergänzen.



    z.B. Die Unfallversicherung bewilligt zwar einen Festbetrag für ein Hörgerät. Sie lehnt aber die Kostenübernahme komplett ab, wenn der Betroffene ein teureres Hörgerät haben möchte und sogar aus eigener Tasche einen Zuzahlungsbetrag leisten würde. Gibt es ggf. die Alternative, ein persönliches Budget für Hörgeräte zu erhalten?