Beiträge von NWaldenburger

    Dem Vorschlag, ein „Budget für Arbeit“ gesetzlich zu verankern, kann ich nur zustimmen. Die Erfahrungen der Bundesländer, die seit einigen Jahren ein Budget für Arbeit erproben (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg oder Rheinland-Pfalz) zeigen, dass durch die Bündelung verschiedener Unterstützungsleistungen der Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Das Budget für Arbeit trägt damit zur Verwirklichung eines der Kernanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention bei, behinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, den Lebensunterhalt durch frei gewählte Arbeit auf einem für sie zugänglichen Arbeitsmarkt zu verdienen. Bei der Erprobung hat sich herausgestellt, dass neben der personalen Unterstützung einem dauerhaften und verlässlichen Minderleistungsausgleich eine wichtige Rolle zukommt. In verfahrensrechtlicher Hinsicht wäre es zudem empfehlenswert, einer öffentlichen Stelle die Gesamtprozessverantwortung zu übertragen. Hierdurch ließe sich die mit dem gegliederten Sozialrechtssystem verbundene Schwierigkeit umgehen, dass die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Leistungsgesetzen für die Betroffenen nur schwer zu durchschauen sind. Ein klar benannter und in allen Phasen zuständiger Ansprechpartner würde sich darüber hinaus auch positiv auf die Einstellungsbereitschaft potentieller Arbeitgeber auswirken. Ferner müssen bei einer gesetzlichen Normierung des Budgets für Arbeit auch die damit verbundenen Folgefrage untersucht und ggf. durch Gesetzesänderungen berücksichtigt werden. Dies betrifft z.B. die rentenrechtliche Absicherung des Budgetbeschäftigten, die Absicherung in der Arbeitslosenversicherung sowie die Möglichkeit, bei Bedarf wieder in die Werkstatt für behinderte Menschen zurückkehren zu können. Schließlich sollte das Budget für Arbeit neben dem Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auch die wichtige Schnittstelle Schule-Ausbildung in den Blick nehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Beitrag „Überlegungen zu einem Budget für Arbeit (BfA)“ hinweisen, der als Beitrag Nr. 26/2014 im Diskussionsforum D erschienen ist und unter http://www.reha-recht.de/filea…em_Budget_fuer_Arbeit.pdf. abgerufen werden kann.