Beiträge von Team

    Nach Abschluss der Diskussionsphase am 31.10.2023 erreichte das Team die Antwort von Kerstin Bruère, die wir nicht vorenthalten möchten:


    Liebe Frau Brockerhoff,


    ich finde es sehr gut, dass wir darin einig sind, dass die Leistungen „Budget für Arbeit“ und „Budget für Ausbildung“ geeignete Vorkehrungen im Sinne der UN-BRK darstellen.


    Sie bemängeln die Zugangsvoraussetzungen für diese Teilhabeleistungen. Dazu lassen Sie mich bitte folgendes antworten:


    Der Gesetzgeber hat gemäß UN-BRK dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben und mit Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Für Menschen mit Behinderungen, die noch am allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben können, also nicht als voll erwerbsgemindert gelten, gibt es eine Vielzahl von Teilhabeleistungen, die Ihnen den Zugang zur Arbeitswelt erleichtern/ ermöglichen (med. Reha, berufl. Reha, Eingliederungszuschüsse, Probearbeit, Jobcoaching etc pp.). Für Menschen mit Behinderungen, die bereits in einem Arbeitsbereich einer WfbM arbeiten, hatte der Gesetzgeber bis 2018 außer der Möglichkeit eines regulären Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt keinerlei Möglichkeiten vorgesehen. Der gesetzliche Auftrag der WfbM, Menschen mit Behinderungen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen, gelang (und gelingt) in Deutschland leider viel zu selten. Um diesen Menschen jedoch ebenso wie denen, die nicht einer WfbM arbeiten, Chancen für eine selbstbestimmtere Teilhabe am Arbeitsleben zu eröffnen, hat man 2018 das Budget für Arbeit gesetzlich im SGB IX verankert.


    Der Zugang für dieses Budget für Arbeit ist deshalb den Menschen mit Behinderungen vorbehalten, die sonst keine dieser Möglichkeiten hatten. Ich finde das korrekt so. Einzige Zugangsvoraussetzung ist, dass der Zugang zum Arbeitsbereich einer WfbM besteht und bereits eine berufliche Bildung durchlaufen war. Weitere Zugangsvoraussetzungen gibt es im Budget für Arbeit nicht. Und weil die Menschen mit Behinderungen, die eine Sonder-/Förderschulkarriere hinter sich haben und „planmäßig“ sofort aus der Schule in die WfbM gewechselt sind, hinsichtlich ihrer Bildung ebenso benachteiligt waren, hat man konsequent für diesen Personenkreis das Budget für Ausbildung geschaffen. Damit ist es gelungen, dass allen Menschen mit Behinderungen, auch denen in einer WfbM, der Zugang zu Ausbildung jenseits einer WfbM ermöglicht wird.


    Expertinnen und Experten sind sich inzwischen darin einig, dass die qualitativen Anforderungen an das Budget für Ausbildung für sehr viele Werkstattbeschäftigte viel zu hoch sind und deshalb soll es zukünftig auch möglich sein, dass Teilqualifizierungen und einzelne Qualifizierungsbausteine auch als Leistung im Budget für Ausbildung anerkannt werden. Dazu bedarf es jedoch einer Gesetzesänderung seitens des Bundes. Die Länder haben den Bund bereits dazu aufgefordert.


    Mit freundlichen Grüßen


    Kerstin Bruère

    Die Diskussion "Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt für kognitiv und seelisch beeinträchtigte Menschen" vom 11. bis 31. Oktober 2023 ist beendet. Die Foren sind geschlossen. Unser Dank geht an alle Leserinnen und Leser, alle Teilnehmenden für ihre Fragen, Meinungen und Impulse und an unsere Expertinnen und Experten für ihre sehr engagierte Begleitung des Diskussionsverlaufs.


    Die Diskussion bleibt dauerhaft nachlesbar. In Kürze erscheint eine Zusammenfassung als Fachbeitrag auf www.reha-recht.de.


    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    • Im Forschungsbericht „Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Absatz 4 BTHG (Finanzuntersuchung) / Abschlussbericht 2022“ finden sich unter 4.1 Budget für Arbeit statistische Daten, abrufbar über BMAS Publikationen.
    • Im „Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe“ gibt es statistische Werte unter Punkt 3.3. Budget für Arbeit und länderspezifische Programme (abrufbar über REHADAT-Statistik.de)

    Welche Probleme entstehen in Antragsverfahren bzw. bei der Bewilligung von Leistungen? Wie lassen sich Bewilligungsverfahren verlässlich gestalten?


    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)


    Zitat von Gast

    Ich bin derzeit als Schwerbehindertenvertretung für 259 Kollegen/innen*/- zuständig.
    Bei vielen geht die Behinderung auch in den psychischen Bereich rein.
    Auslöser ist oft Unzufriedenheit am Arbeitsplatz, Arbeitsüberlastung und auch oft einhergehend mit körperlichen Behinderungsarten.


    Wenn eine Person nicht mehr so kann wie es der Arbeitsplatz vorsieht, wird meines Erachtens viel zu schnell über den Amtsarzt geklärt welche Einsatzmöglichkeit für die betreffende Person noch möglich ist.

    Das amtsärztliche Gutachten hängt dann oft wie ein Makel an der Person und ein guter Wiedereinstieg in den Arbeitsprozeß wird damit verbaut.

    Dieser Beitrag wurde anonym an das Team übermittelt.

    Liebe Forenmitglieder, liebe Leserinnen und Leser,

    die DVfR und ihre wissenschaftlichen Kooperationspartner laden Sie herzlich ein zur Online-Diskussion:


    Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt für kognitiv und seelisch beeinträchtigte Menschen

    11. bis 31. Oktober 2023 –


    Trotz zahlreicher Anstrengungen ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen bis heute nicht frei zugänglich. Auch die mit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführten Instrumente Budget für Arbeit (BfA) und Budget für Ausbildung erzielen noch nicht die beabsichtigte Wirkung. Dabei könnten sie vor allem für Menschen mit kognitiver oder mit seelischer Beeinträchtigung eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bedeuten. Darüber diskutieren Expertinnen und Experten mit Interessierten hier in diesem Forum: Zur Diskussion


    Ihr Team von Fragen – Meinungen – Antworten

    Diskussionszeitraum: 11. bis 31. Oktober 2023


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch „Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt für kognitiv und seelisch beeinträchtigte Menschen“ zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (s. „Mehr zum Thema“).
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (zur Registrierung für neue Forenmitglieder).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem ButtonNeues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 31. Oktobers 2023 geschlossen, sie bleibt auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Trotz zahlreicher Anstrengungen ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen bis heute nicht frei zugänglich. Auch die mit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführten Instrumente Budget für Arbeit (BfA) und Budget für Ausbildung erzielen noch nicht die beabsichtigte Wirkung. Dabei könnten sie vor allem für Menschen mit kognitiver oder mit seelischer Beeinträchtigung eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bedeuten. Dies ist Anlass für eine offene Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) ab dem 11. Oktober 2023 unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.


    Mit der Reform durch das BTHG sollten Fehlsteuerungen in die Eingliederungshilfe vermieden und der Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bleibt es dennoch besonders schwer, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen außerhalb der Werkstatt zu finden und zu behalten. Sie sind die mit Abstand größte Gruppe der in WfbM beschäftigten Menschen; die Vermittlungsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben gering („Einmal WfbM, immer WfbM“). Um Exklusionsrisiken beispielsweise am Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu begegnen, sind eine am persönlichen Lebenslauf orientierte Teilhabeplanung und koordinierende Leistungsgewährung grundlegend. Auch die Potenziale des BfA und des Budgets für Ausbildung gilt es zu nutzen. Untersuchungen zeigen jedoch noch erhebliche Abstimmungslücken zwischen den verantwortlichen Akteuren und Beratungsbedarf von Menschen mit Behinderungen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.


    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Tanja Apholte, Diversity Manager und Inklusionsbeauftragte, DHL Airways GmbH
    • Kerstin Bruère, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
    • Wolfgang Dings, Berufsförderungswerk (BFW) Bad Wildbad gGmbH
    • Kathrin Engel und Marco Lehmann, Lebenshilfe Westpfalz e. V.
    • Monika Labruier, ProjektRouter gGmbH, Köln
    • Karsten Lutz, Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz, JobWERK Kaiserslautern GmbH
    • Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Sozialrecht/Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Hochschule Nordhausen
    • Andrea Seeger, Access Inklusion im Arbeitsleben gGmbH, Nürnberg
    • Barbara Vieweg, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V.

    Federführung: Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht. Die Veranstaltung ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.


    Hinweise zum Ablauf der Online-Diskussion


    Weitere Informationen zum Thema


    Im November 2022 waren die Budgets für Arbeit bzw. Ausbildung schon einmal Thema einer Online-Diskussion. Damals wurden grundsätzliche Fragen zu den beiden Instrumenten geklärt: Voraussetzungen, Verfahrensabläufe, Weitentwicklungsbedarfe. In der aktuellen Diskussion möchten wir den Bezug zu Menschen mit kognitiven und seelischen Beeinträchtigungen schaffen und Fragen mit diesem Schwerpunkt vertiefen.


    Zum Diskussionsverlauf "Die Budgets für Arbeit und Ausbildung - verkannte Leistungen?" vom November 2022

    Die Schwerpunkte der Online-Diskussion "Barrierefreiheit in der Reha" wurden nun in einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht. In der Diskussion ging es um die Bedeutung barrierefreier Rehabilitations- und Teilhabeleistungen für eine erfolgreiche und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Im Mittelpunkt standen die Barrieren, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen können, z. B. in Gebäuden und Räumen, bei der Kommunikation und bei digitalen Angeboten. Diesen wurden die gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit sowie die Bereitschaft zu angemessenen Vorkehrungen auf Seiten der Rehabilitationsträger und Leistungserbringer gegenübergestellt. Daran anknüpfend ging es in der Diskussion auch um Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.

    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Im Juni wurde die Beratungslandschaft unter die Lupe genommen. Der dreiwöchige Austausch endete am 21. Juni. Wir danken allen Interessierten und Teilnehmenden für ihre Fragen, Meinungen und Impulse und unseren Expertinnen und Experten für ihre engagierte Begleitung.


    Der Diskussionsverlauf bleibt dauerhaft nachlesbar. In Kürze erscheint eine Zusammenfassung als Fachbeitrag auf www.reha-recht.de.


    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Vielen Dank für Ihre aktive Diskussion. Nur leider trifft der Austausch zu den „Anderen Leistungsanbietern“ nicht ganz das Thema unserer aktuellen Diskussionsrunde, auch wenn es sich sicherlich um einen wichtigen Beratungsinhalt dreht. Wir möchten Sie inhaltlich nicht bremsen, aber vorschlagen, den Austausch zu den Anderen Leistungsanbietern ggf. auf „Ihr Reha-Thema“ zu verlegen. Die aktuelle Diskussion gilt eher der Beratung an sich.


    Durchaus relevant ist aus unserer Sicht jedoch die Frage, wie damit umgegangenen werden kann, wenn sich in der Beratung Fragen stellen, auf die auch Beratende (zunächst) keine Antwort haben? Siehe dieses Thema


    Ihr Team von Fragen – Meinungen - Antworten

    Ein Team aus Expertinnen und Experten steht bereit, wenn es vom 1. bis 21. Juni um die Beratung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geht. Was macht gute Beratung zu diesem Thema aus? Welche Angebote gibt es? Wie sind die Erfahrungen damit?


    Wir freuen uns darauf, die Beratungslandschaft in einer interaktiven Diskussion zu beleuchten und sind gespannt, welche Impulse, guten Beispiele oder Fragen in den Austausch eingebracht werden. Diskutieren Sie mit!


    Zur Diskussion