Beiträge von Team

    Die Online-Diskussion „Zugang zur beruflichen Reha für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung“ ist nun beendet. Wir danken allen Mitwirkenden für Ihre Beiträge. Die wichtigsten Aspekte der Diskussion werden anschließend als Fachbeitrag zusammengefasst und bei Reha-Recht.de veröffentlicht.

    Der Diskussionsverlauf steht weiterhin zum Nachlesen bereit: Zur Diskussion

    Viele Grüße vom Team

    Welche Erfahrungen gibt es bei der Zusammenarbeit mit Leistungserbringern (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Inklusionsbetriebe, Anbieter von Unterstützter Beschäftigung ...), z. B. wenn es um die Aufnahme einer Maßnahme der beruflichen Reha geht?

    Wo gibt es Handlungsbedarf?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Die Online-Diskussion „Zugang zur beruflichen Reha für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung“ wird um eine Woche bis zum Dienstag, 8. Juli 2025, verlängert.

    Selbstverständlich sind auch Ihre Fragen an unser Team aus Expertinnen und Experten herzlich willkommen, ebenso wie Erfahrungsberichte oder weitere Impulse zum Thema.
    (Bitte beachten Sie, dass die Foren am 8. Juli im Laufe des Tages geschlossen werden.)

    Diskutieren Sie mit! Zur Diskussion

    Welche Rolle spielen Integrations- und Sprachkurse für die Teilhabe am Arbeitsleben und die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und Einwanderungsgeschichte?

    • Wie gelingt der Zugang zu Integrations- und Sprachkursen für Menschen mit Behinderungen?
      Welche Rolle spielt dabei die Beeinträchtigungsart der Menschen?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Die Vertragsstaaten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und schließlich zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Wie Hochschulen, Rehabilitationsträger und Integrationsämter diesem Anspruch gerecht werden können, steht im Zentrum einer interdisziplinären Fachtagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Universität Kassel am 11. September in Kassel.

    Übergänge zwischen Schule und Hochschule, Hochschule und Arbeitsmarkt sowie Praxisphasen im Studium und duales Studieren sind für Menschen mit Behinderungen oftmals mit Herausforderungen verbunden. Die interdisziplinäre Fachtagung der DVfR und der Universität Kassel nimmt die Bedeutung von Hochschulbildung für den offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und die Schnittstellen von Arbeitsmarkt und Hochschulbildung für Menschen mit Behinderungen in den Blick. Sie beleuchtet, welche Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum Studium, im Studium und beim Übergang auf den Arbeitsmarkt bestehen. Dabei wird auch thematisiert, dass praktische Studienanteile, Hilfskraft- und Nebentätigkeiten während des Studiums sowie duale Studiengänge an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Tagung mit den rechtlichen Instrumenten der Hochschulen, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter, um Studierende mit Behinderungen zu unterstützen. Es wird diskutiert, wie diese Instrumente angewendet und verbessert werden können. Die Tagung soll dazu beitragen, mehr Inklusion und Diversität in Hochschulen und auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

    In drei Diskussionsgruppen sollen die Einführungsvorträge vertieft werden. Eine abschließende Podiumsdiskussion zum Thema inklusive Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben greift die Ergebnisse der Diskussionsgruppen auf und wirft einen Blick voraus: Wo stehen wir, wo wollen wir hin?

    Die Fachtagung ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

    Weitere Informationen, das Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Veranstaltungsseite. Eine Anmeldung ist bis zum 27.08.2025 möglich.

    Wie erleben Menschen mit Behinderungen und Einwanderungsgeschichte den Reha-Prozess (vom Antrag zur Bewilligung und Umsetzung von Leistungen)? Was sind Barrieren und Förderfaktoren?

    • Wie kann der Teilhabebedarf von Menschen mit Einwanderungsgeschichte/Fluchterfahrung und Behinderung (besser) erfasst werden?
    • Wie kann eine flucht_einwanderungssensible Teilhabeberatung und -planung aussehen?
    • Welche Rolle spielen hier sprachliche, kulturelle, flucht_einwanderungsspezifische Kenntnisse? (Qualifikation der Teilhabeberaterinnen und -berater)
    • Wo gibt es noch Forschungs- oder Handlungsbedarf?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    In der Diskussion wurde angesprochen, dass zugewanderte Menschen mit Behinderungen häufig über keinerlei Nachweise zu ihrer Behinderung verfügen und sich bei der Feststellung einer Schwerbehinderung Systemhindernisse stellen können (M. Gag). – Welche Erfahrungen machen Menschen mit Behinderungen und Einwanderungsgeschichte bei der Beantragung und Anerkennung einer (Schwer-)Behinderung?

    • Welche Faktoren beeinflussen die Beantragung und Entscheidung positiv oder negativ?
    • Wo gibt es noch Forschungs- oder Handlungsbedarf?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Welche Barrieren und Förderfaktoren bestehen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung im Zugang zum Arbeitsmarkt?

    • Welche Rolle spielen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und die Sicherung ihrer Arbeitsplätze?
    • Welche Erfahrungen bestehen im Kontakt mit (potenziellen) Arbeitgebern, im Bewerbungsprozess und der Zugänglichkeit möglicher Arbeitsplätze? Wie könnten bestehende Barrieren abgebaut werden?
    • Wo gibt es Forschungs- oder Handlungsbedarf?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams)

    Welche Erfahrungen machen zugewanderte Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Teilhabeleistungen in Deutschland? Wie kann ihr Bedarf besser erfasst und Beratung zielgerichtet angeboten werden? Welche Faktoren unterstützen sie bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation? – Die Inklusion in Arbeit von Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung ist Thema einer Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Humboldt-Universität zu Berlin vom 10. Juni bis 1. Juli 2025. Expertinnen und Experten begleiten den Austausch fachlich.

    Für eine aktive Beteiligung ist eine kostenfreie Registrierung und die Anmeldung im Forum notwendig.

    Zur Diskussion

    Wie ist der Zugang zu Informationen zur beruflichen Rehabilitation für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung einzuschätzen?

    • Welche Erfahrungen gibt es?
    • Wie gut wird der Personenkreis durch etablierte Beratungsangebote erreicht?
    • Welche Beratungsanliegen stehen im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben und beruflicher Rehabilitation im Vordergrund?
    • Wie wichtig sind spezialisierte Beratungsangebote an der Schnittstelle Behinderung und Flucht-Migration?
    • Welche Qualifikationen brauchen Beraterinnen und Berater in diesem Themenfeld?
    • Wo gibt es noch Forschungs- oder Handlungsbedarf?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams)

    Diskussionszeitraum: 10. Juni bis 8. Juli 2025

    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch „Zugang zur beruflichen Reha für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung“ zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema)
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (zur Registrierung für neue Forenmitglieder).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button „Neues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesucherinnen und -besuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 8. Juli geschlossen, sie bleibt aber auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter http://www.reha-recht.de/ veröffentlicht.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Zugang zur beruflichen Reha für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung

    Welche Erfahrungen machen zugewanderte Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Teilhabeleistungen in Deutschland? Wie kann ihr Bedarf besser erfasst und Beratung zielgerichtet angeboten werden? Welche Faktoren unterstützen sie bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation? – Die Inklusion in Arbeit von Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung ist Thema einer Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Humboldt-Universität zu Berlin ab dem 10. Juni 2025. Expertinnen und Experten begleiten den Austausch fachlich.

    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Alexandra Achalski, Migrationsbeauftragte der Agentur für Arbeit Berlin Süd
    • Meliha Bayrak, pädagogische Koordination Bereich Menschen mit Behinderung, Duha e.V. - Verein für soziale Dienste, Mannheim
    • Maren Gag, ehem. passage gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Integration mbH, freiberuflich und ehrenamtlich tätige Expertin im Themenfeld Flucht und Behinderung
    • Mirjam Schülle, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet Behinderung, Inklusion und soziale Teilhabe, Universität Kassel
    • Ulrike Schwarz, MINA-Leben in Vielfalt e.V., Berlin
    • Dr. Barbara Weiser, Juristin beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.

    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de/ veröffentlicht.

    > Hinweise zum Ablauf der Diskussion

    Weiterführende Materialien

    In den Beiträgen des aktuellen Diskussionsverlaufs wurde z. T. auf weiterführende Literatur verwiesen, die wir hier in der Übersicht darstellen:

    "Der Zugang zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte/Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung"

    Zu diesem Thema eröffnet die DVfR gemeinsam mit der Humboldt-Universität zu Berlin und einem Kreis aus Expertinnen und Experten, die für Fragen zur Verfügung stehen, ab dem 10. Juni 2025 eine dreiwöchige Diskussionsrunde. Wir freuen uns auf alle interessierten Leserinnen und Leser und aktiv Mitdisktierende und auf auf Meinungen, Fragen und Antworten, die dabei helfen können, den Zugang zur beruflichen Reha für Menschen mit Behinderungen und Migrationsgeschichte zu erleichtern. Diskutieren Sie mit, bringen Sie Praxiserfahrungen in den Austausch ein, schildern Sie uns Best-Practice-Beispiele und nehmen Sie neue Impulse aus der Diskussion für Ihre Arbeit mit.

    Ihr Team von "Fragen – Meinungen – Antworten"

    Die Online-Diskussion zum Berufseinstieg für Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen ist beendet.

    Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Interesse, ihre Erfahrungen, Meinungen und Fragen und unserem Team aus Expertinnen und Experten für ihre aufmerksame und fachliche Begleitung.

    Der Verlauf der Diskussion bleibt im Forum dauerhaft nachlesbar. Eine Zusammenfassung des Diskussionsverlaufs wird im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter https://www.reha-recht.de als Fachbeitrag erscheinen.

    Ihr Team von Fragen – Meinungen – Antworten

    JUVENTUS ist ein Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF), das sich an junge Menschen von 18 bis 30 Jahren richtet, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen und/oder strukturellen Gründen besonders erschwert ist (z. B. Schulabbrecher*innen und Menschen ohne Schulabschluss, Ausbildungsabbrecher*innen und Menschen, die keinen Aus­bildungsplatz finden, also insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang von der Schule in Ausbildung sowie von der Ausbildung in den Beruf, (Langzeit-)Arbeitslose, geringqualifizierte Personen, Menschen, die eine Migrationsgeschichte haben, sowie auch Menschen mit Behinderungen).

    Durch mehrmonatige betriebliche Praktika im europäischen Ausland können sie (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln und hierdurch u. a. ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Praktika sind i. d. R. eingebettet in ein Konzept für sprachliche und interkulturelle Vorbereitung, deutschsprachige Begleitung vor Ort und individuelle Beratung zur beruflichen Orientierung, Monitoring sowie Nachbereitung. Das Programm soll die Beschäftigungsfähigkeit und die Entwicklung beruflicher Perspektiven der Teilnehmenden fördern, mit dem Ziel der nachhaltigen Integration in den inländischen Arbeitsmarkt.

    JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa

    Förderrichtlinie JUVENTUS: Mobilität stärken – für ein soziales Europa (Förderperiode 2021 bis 2027)

    • Wann kommen eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung in Frage?
    • Wie werden ggf. Praktika gefördert, ein Auslandsjahr oder ggf. ein Freiwilligendienst?
    • Welche weiteren Möglichkeiten bieten sich für Jugendliche mit Beeinträchtigungen, um die Zeit bis zu einer Ausbildung zu überbrücken?

    Dies ist ein Fragenimpuls des Teams.

    • Von verschiedenen Seiten (Politik, Bildungsträger) werden die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) bzw. die Kosten und der Zeitaufwand als eine Ursache für den Rückgang von betrieblichen Ausbildungen für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBiG / § 42r HwO gesehen. Wie beurteilen Sie dies? Welche Erfahrungen liegen hierzu vor?
    • Wie können Kammern eine inklusive Ausbildung in Betrieben unterstützen?
    • Welche Qualifikationen und Kenntnisse sind wichtig, um der Zielgruppe Menschen mit kognitiven Einschränkungen gerecht werden zu können?

    Dies ist ein Fragenimpuls des Teams.

    Diskussionsteilnehmende haben u. a. Förderlücken für Praktikumsstellen thematisiert (Thoms) sowie die Unterschiede beim Wechsel vom Schulsystem in den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben (Weiland). Wir möchten hier gezielt die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick nehmen:

    • Welche rechtlichen Vorgaben unterstützen den Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf für junge Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen?
    • Reichen die rechtlichen Rahmenbedingungen in Schulgesetzen, im Berufsbildungs­gesetz und in Tarifverträgen, um inklusive Ausbildungsmodelle zu organisieren?

    (Dies ist ein Fragenimpuls des Teams.)

    Alle Menschen haben das Recht auf freie Berufsausübung und dieses beginnt mit der Berufswegewahl. Diskussionen über die Umsetzung einer inklusiven Arbeitswelt müssen die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen einschließen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Neurodivergenz stehen hier vor besonderen Barrieren und ausbildungsbereite Unternehmen benötigen fachkundige Unterstützung.

    Wie Übergänge von der Schule in die Ausbildung gelingen, ist Thema einer dreiwöchigen Online-Diskussion der DVfR in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 25. Februar bis 17. März 2025.

    Zur Diskussion

    Diskussionszeitraum: 25. Februar bis 17. März 2025

    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch "Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?" zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema)
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (zur Registrierung für neue Forenmitglieder).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button „Neues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesucherinnen und -besuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter http://www.reha-recht.de/ veröffentlicht.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 17. März geschlossen, sie bleibt aber auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?
    Fachdiskussion zur Teilhabe am Arbeitsleben


    Alle Menschen haben das Recht auf freie Berufsausübung und dieses beginnt mit der Berufswegewahl. Diskussionen über die Umsetzung einer inklusiven Arbeitswelt müssen die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen einschließen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Neurodivergenz stehen hier vor besonderen Barrieren und ausbildungsbereite Unternehmen benötigen fachkundige Unterstützung. Wie Übergänge von der Schule in die Ausbildung gelingen, ist Thema einer dreiwöchigen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Sabine Böttcher, Diplom-Soziologin, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. (ZSH)
    • Susanne Reinhardt, VielfaltFamilien - gemeinsam für neurodivergente Menschen e. V., Lutherstadt Eisleben
    • Angelika Thielicke, Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V., Hamburg
    • Eva-Maria Thoms, mittendrin e. V. – Projekt „Ausbildung mittendrin“, Beratungsstelle für Inklusion und Elternverein, Köln
    • Prof. Dr. Silke Tophoven, Hochschule Düsseldorf, Forschungsstelle DIFA („Düsseldorfer Integrationsförderung in (Aus)Bildung und Arbeit“)
    • Alexander Schwarz und Eva-Maria Popp, Handwerkskammer Stuttgart, Schwerpunkt Unternehmensentwicklung und Inklusion im Handwerk
    • Stefanie Schwecke, Teilhabe Arbeit & Bildung gGmbH, Gemeinnützige Werkstätten Oldenburg e. V.
    • Belinda Weiland, Referendarin am Kammergericht Berlin, Doktorandin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de/ veröffentlicht.

    > Hinweise zum Ablauf der Diskussion