Beiträge von Team

    Wie können junge Menschen mit Beeinträchtigungen den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt schaffen? Welche Beiträge leisten die verschiedenen Akteure hierfür? Unsere nächste Online-Diskussion wird sich voraussichtlich ab 25. Februar bis 17. März 2025 mit Teilhabechancen junger Menschen mit Behinderungen an Übergängen und Schnittstellen zum allgemeinen Arbeitsmarkt befassen.

    Diskutieren Sie mit! Als registriertes Forenmitglied können Sie sich mit Ihren eigenen Fragen und Meinungsbeiträgen an dem Online-Austausch beteiligen.

    Die Diskussion "Schritt für Schritt zurück in den Beruf bei Arbeitsunfähigkeit: Anforderungen und Herausforderungen an betriebliche Akteure" ist geschlossen.

    Wir bedanken uns sehr bei allen aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmern, bei interessierten Leserinnen und Lesern und natürlich bei unserem engagierten Expert*innenkreis für den guten Austausch! Den Diskussionsverlauf werden wir nun in Form eines Fachbeitrags für das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammenfassen. Er bleibt außerdem in diesem Forum dauerhaft nachlesbar.

    Liebe Forenmitglieder, liebe Leserinnen und Leser,


    um der aktuellen Diskussion "Schritt für Schritt zurück in den Beruf bei Arbeitsunfähigkeit: Anforderungen und Herausforderungen an betriebliche Akteure" mehr Raum für noch ungeklärte Fragen zu geben, verlängern wir den Austausch bis Freitag, 6. Dezember 2024.


    Wir freuen uns über Ihre Beiträge.


    Ihr Team von "Fragen – Meinungen – Antworten"

    Der Arbeits- und Fachkräftemangel beschäftigt mittlerweile jede Branche. Der demografische Wandel wird diesen Mangel weiter verstärken. Für jeden Arbeitgebenden sollte es daher ein Selbstverständnis sein, seine wenn auch noch arbeitsunfähig Beschäftigten in seinem Betrieb zu halten. Zudem ist unsere Gesellschaft von der Diversität der Menschen, u. a. vielfältigen Kulturen und ethnischen Herkünften geprägt.

    • Wie beeinflussen diese Umstände Ihre tägliche Arbeit in der Begleitung von Menschen mit Behinderungen bei Return-to-Work-Prozessen?
    • Welchen Wandel brauchen die Rehabilitation und ihre beteiligten Akteure, damit Arbeitnehmende solange wie möglich und ohne zusätzliche Belastung der Gesundheit in Arbeitsprozessen gehalten werden können?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf ein BEM und auf die StW als Instrumente mit Schlüsselcharakter im Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurde vielfach kritisiert. U. a. hat dies unsere Kooperationspartnerin Prof. Dr. Katja Nebe in ihrem Fachbeitrag D3-2023 kommentiert. Ohne diesen individuellen Anspruch ist der Vollzug derselben in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) immer in Gefahr. Zudem ist Deutschland aufgrund der Vorgaben der UN-BRK verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zum Schutz vor Diskriminierungen wegen einer Behinderung zu ergreifen. Die BAG-Senate sehen sich jedoch gehindert, beide Instrumente als konkrete Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen zu erkennen.

    • Was braucht es noch, damit – wie Alfons Adam zu Beginn der Diskussion meinte – gute Wiedereingliederungen nicht nur vom Wohlwollen und der Zustimmung des Arbeitgebers abhängen?

    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

    Diskutieren möchten wir mit Ihnen in diesem Diskussionspfad den Zeitpunkt für eine Wiedereingliederung. Studien belegen, dass die Reintegrationschancen maßgeblich vom Zeitpunkt abhängen. Diese liegen nach 6 Monaten nur noch bei 50 %, nach einem Jahr bei 20 % und nach 2 Jahren nur noch bei 10 % (Bundearbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Perspektiven des Wandels in der Rehabilitation, 10, 32).

    • Doch wann ist ein guter Zeitpunkt zur Einleitung von Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements?
    • Bzw. wie schaffen es Akteure, dass sich Beschäftigte während ihrer Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig auf ein BEM einlassen können?

    Aus den Erfahrungsberichten haben sich bereits mehrfach Hinweise zum Wiedereingliederungsplan ergeben. So hat Wolfgang auf ein in der Praxis offenbar gängiges, aber von den rechtlichen Grundlagen nicht gedecktes Verständnis der Reha-Träger, wie z. B. der Krankenkassen, hingewiesen (siehe hier). Wir freuen uns, wenn Sie Ihre rechtliche Einschätzung zu seinem geschilderten Sachverhalt oder auch Erleben mit uns teilen.


    Gerne möchten wir mit Ihnen die Diskussion zur individuellen und flexiblen Gestaltung von Wiedereingliederungsplänen vertiefen. Nicht zuletzt ist ein vertrauensvoll ­– zwischen erkranktem Beschäftigten und seinem Arbeitgeber, seinem behandelnden Arzt, der Interessenvertretung der (schwerbehinderten) Arbeitnehmenden, des zuständigen Rehabilitationsträgers und der zum betrieblichen Arbeitsschutz beratenden Personen – abgestimmter Wiedereingliederungsplan der Grundstein für eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz.

    • Wie setzen Sie diese in Teilen herausfordernden Anforderungen in Ihrer Praxis um?
    • Welche Widerstände gilt es gemeinsam zu bewältigen?
    • Welche Sorgen und Ängste nennen Betroffene? Wie wird mit diesen umgegangen?

    Wir freuen uns über die vielen Erfahrungsberichte, Sichtweisen und Einschätzungen, die bereits zur StW eingegangen sind. Gerne können Sie auch weiterhin die Diskussion hierzu fortführen.

    Für das von Frau Schwarz angesprochene Thema ist eigens ein neuer Diskussionspfad eingerichtet. Sie regt eine Diskussion zum Modell der StW unter Einsatz des Resturlaubs an. Die arbeitsunfähig Beschäftigten setzen in diesem Modell ihren Resturlaub zur Reduzierung der Arbeitszeit ein. Hierzu wurde ein neuer Diskussionspfad erstellt: "Stufenweise Wiedereingliederung" unter Nutzung des Resturlaubs

    Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie soll arbeitsunfähige Beschäftigte individuell - das heißt, je nach Krankheit oder Behinderung und bisheriger Arbeitsunfähigkeitsdauer - unter ärztlicher Aufsicht schonend, aber kontinuierlich an die Belastungen der bisherigen Tätigkeit heranführen, bis eine vollständige berufliche Rehabilitation erfolgt ist. Die/der Beschäftigte soll bei zunächst reduzierter Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung in den Arbeitsprozess wiedereingegliedert werden.

    • Was tun Arbeitgebende, um Beschäftigten bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern?
    • Was tun betriebliche Interessenvertretungen, wie z. B. die Schwerbehindertenvertretung, um Beschäftigte bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen?
    • Was wünschen sich betroffene Beschäftigte von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber und/oder ihrer Interessenvertretung, um erfolgreich an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Die just gestartete Online-Diskussion Schritt für Schritt zurück in den Beruf bei Arbeitsunfähigkeit: Anforderungen und Herausforderungen an betriebliche Akteure Wesentliche Faktoren und Erfahrungswerte zur Stufenweisen Wiedereingliederung in der Diskussion richtet den Fokus auf die Akteure in den Betrieben. Die Stufenweise Wiedereingliederung (StW) ist eine mögliche Maßnahme im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), um Arbeitnehmenden mit einer Erkrankung oder einer Behinderung bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine schrittweise Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Wie insbesondere aus betrieblicher Sicht die StW in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden kann, welche wesentlichen Faktoren und Herausforderungen beachtet werden sollten, ist Schwerpunkt des dreiwöchigen Austauschs der DVfR in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) bis zum 3. Dezember 2024.


    Diskutieren Sie mit!


    > Zur Diskussion

    Schritt für Schritt zurück in den Beruf bei Arbeitsunfähigkeit: Anforderungen und Herausforderungen an betriebliche Akteure

    Wesentliche Faktoren und Erfahrungswerte zur Stufenweisen Wiedereingliederung in der Diskussion


    Die Stufenweise Wiedereingliederung (StW) ist eine mögliche Maßnahme im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), um Arbeitnehmenden mit einer Erkrankung oder einer Behinderung bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine schrittweise Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Wie insbesondere aus betrieblicher Sicht die StW in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden kann, welche wesentlichen Faktoren und Herausforderungen beachtet werden sollten, ist Schwerpunkt einer dreiwöchigen Online-Diskussion der DVfR in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) ab dem 12. November 2024.

    Die Diskussion ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. Federführend begleitet Prof. Dr. Dörte Busch, Mitglied des Zentrums für Sozialforschung Halle e. V., die Diskussion.

    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen zudem die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Alfons Adam, ehem. Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertreter bei Daimler; ehem. Sprecher des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen aus der Deutschen Automobilindustrie
    • Prof. Dr. iur. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und Mit-Herausgeberin des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht der DVfR
    • Dr. Betje Schwarz, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation (iqpr) an der Deutschen Sporthochschule Köln
    • Dr. Marco Streibelt, Leiter des Dezernats Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund
    • Martina Wunder, Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter www.reha-recht.de veröffentlicht.


    >Hinweise zum Ablauf der Diskussion

    Diskussionszeitraum: 12. November bis 3. Dezember 2024


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch „Schritt für Schritt zurück in den Beruf bei Arbeitsunfähigkeit: Anforderungen und Herausforderungen an betriebliche Akteure" zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema)
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (zur Registrierung für neue Forenmitglieder).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button „Neues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesucherinnen und -besuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 3. Dezember 2024 geschlossen, sie bleibt aber auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Die Online-Diskussion vom Juni/Juli 2024 thematisierte im Nachgang der 2./3. Staatenprüfung der UN-Behindertenrechtskonvention Kritikpunkte und Empfehlungen zum Recht auf Arbeit und Beschäftigung. Mit den Expertinnen und Experten wurde dabei an die Fachtagung zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz am 20./21. Juni 2024 in Kassel angeknüpft.

    Im Fokus der Diskussion standen u. a. Maßnahmen für das Berufsbildungssystem und die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie die Stärkung vorhandener Instrumente zur Förderung einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

    Die Zusammmenfassung ist nun als Fachbeitrag unter Reha-Recht.de verfügbar: Zum Beitrag D12-2024

    Die Online-Diskussion mit dem Thema „Lotsen in der beruflichen Rehabilitation“ wurde im April 2024 von einem Kreis aus Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis begleitet. Der Austausch befasste sich mit bestehenden Lotsenfunktionen in der Versorgungspraxis und deren gesetzliche Grundlagen und ging auch der Frage nach, unter welchen Bedingungen Lotsinnen und Lotsen für Menschen mit Behinderungen oder ihre Arbeitgeber nicht nur Orientierung, sondern auch kontinuierliche Begleitung bieten können.

    Eine Zusammenfassung der Diskussion ist nun als Fachbeitrag D10-2024 unter Reha-Recht.de veröffentlicht.

    Die Diskussion "Das Recht auf Arbeit: Viel erreicht und noch mehr zu tun? – Online-Diskussion zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK nach der zweiten und dritten Staatenprüfung" vom 26. Juni bis 17. Juli 2024 ist beendet. Die Foren sind geschlossen.

    Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmenden für ihre Meinungen und Impulse an unsere Expertinnen und Experten. Diesen danken wir sehr für die stetige Begleitung der Diskussion und ausführliche Beantwortung von Beiträgen, auch im gegenseitigen fachlichen Austausch.


    Die Diskussion bleibt dauerhaft nachlesbar. In Kürze erscheint eine Zusammenfassung als Fachbeitrag auf www.reha-recht.de.


    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Nachdem im Strang Den Übergang aus den WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern bereits intensiv über Anreize zum Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt diskutiert wird, sollen hier noch einmal die Beschäftigung in WfbMs an sich und die Beschäftigungsbedingungen betrachtet werden.

    • In seinen Abschließenden Bemerkungen 2015 hat der UN-Fachausschuss die schrittweise Abschaffung der WfbM gefordert. Wie ist diese Empfehlung vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen und der Abschließenden Bemerkungen 2023 zu bewerten?
    • Mit dem Auftrag zur Erstellung einer Studie über das Entgeltsystem in WfbM hat das BMAS auf darauf bezogene Kritik reagiert und Lösungsvorschläge erarbeiten lassen. In den Abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-BRK in Österreich und der Schweiz kritisierte der UN-Fachausschuss Sonderregelungen über Rechtsstellung, Rechtsbeziehung und Entlohnung von Werkstattbeschäftigten. Ist die Beschäftigung/sind die Beschäftigungsbedingungen in deutschen WfbM weiterzuentwickeln und wenn ja, wie könnte dies gelingen?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams)

    Der UN-Fachausschuss hat (nicht nur) Deutschland empfohlen, das Berufsbildungssystem umzustrukturieren und Maßnahmen zur Zugänglichkeit und Inklusion zu gewährleisten. Dazu sollen u. a. Beschwerdemechanismen zur Untersuchung von diskriminierenden Praktiken in der beruflichen Rehabilitation und Arbeit eingerichtet werden.


    • Welche Reformerfordernisse folgen aus diesen Empfehlungen?
    • Welche Maßgaben sind bei der Umstrukturierung des Berufsbildungssystems zu beachten?
    • Welche Maßnahmen erscheinen zur Umsetzung dieser Empfehlungen geeignet?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams)

    Liebes Expert*innenteam,

    vielen Dank für die Informationen. - Wäre es möglich, zum besseren Verständnis aktuelle Zahlen zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in den drei Ländern zu ergänzen?

    Viele Grüße vom Team FMA


    Nachtrag: Für Deutschland gibt es unter "...Mehr zum Thema" bereits den Hinweis von Kirsten Ehrhardt, dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung bei 11 Prozent liege - "... doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Mai 2024: 173.200 Menschen mit einer Schwerbehinderung waren arbeitslos. Gut 6 Prozent mehr als im Vorjahr."

    An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass einige thematisch ähnliche Diskussionsimpulse hier zu einem Strang zusammengeführt wurden, um die Diskussion übersichtlicher zu strukturieren. Andere Beiträge haben wir wegen der Gefahr der Diskussionsverzerrung aus der Diskussion entfernt. Diese Beiträge passten nur mittelbar zum eigentlich Diskussionsthema und/oder enthielten zumeist lediglich inoffizielle, automatisiert erstellte Übersetzungen der „Abschließenden Bemerkungen“ des UN-Fachausschusses, deren Richtigkeit wir nicht gewährleisten können und wollen. Die deutsche Übersetzung der auf Englisch veröffentlichten Abschließenden Bemerkungen wird derzeit zwischen Bundesregierung, Zivilgesellschaft und dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) abgestimmt und voraussichtlich im Juli 2024 veröffentlicht (https://www.institut-fuer-mens…ion/staatenpruefverfahren).


    Auch die beiden oben stehenden Beiträge enthalten Ergebnisse eines Übersetzungsprogramms, ergänzt um persönliche Impulse. Wir möchten auch hier darauf hinweisen, dass es sich nicht um durch die Redaktion geprüfte Übersetzungsergebnisse handelt.

    Hallo Sonnenschein,


    vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir gerne aufgreifen. Selbstverständlich sind Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen als Experten in eigener Sache bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Teilhabekonzepten aktiv zu beteiligen. Um diese Beteiligung zu gewährleisten, sind u. a. Veranstaltungen barrierefrei zu gestalten. Beides war auch Anspruch unserer Fachtagung am 20./21. Juni 2024 in Kassel zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz bzw. zur Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben.


    Zu den Referierenden der Fachtagung gehörten Verena Bentele, Deutscher Behindertenrat, und Ottmar Miles-Paul, die beide nicht nur Menschen mit Behinderungen tatkräftig vertreten, sondern auch selbst mit Behinderung leben. Eingeladen als Referent war zudem der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, der jedoch leider kurzfristig verhindert war. Auch unter den Tagungsteilnehmenden und in der Organisation der Tagung waren Menschen mit Behinderungen vertreten. Die Fachtagung war für Menschen mit körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen barrierefrei zugänglich. Auch die Tagungsdokumentation wird aktuell barrierefrei aufbereitet, um den Zugang allen Menschen zu ermöglichen.


    In die Arbeit der DVfR sind Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände grundsätzlich stets einbezogen und wirken aktiv in den unterschiedlichen Arbeitsprozessen mit.


    Ihr Team von „Fragen – Meinungen – Antworten“

    In der aktuellen Online-Diskussion soll es vom 26. Juni bis 17. Juli 2024 insbesondere um die Kritikpunkte und Empfehlungen zur Umsetzung von Artikel 27 UN-BRK (Arbeit und Beschäftigung) gehen. Alle Interessierten sind eingeladen, einem Team aus Expertinnen und Experten ihre Fragen zu stellen und mitzudiskutieren.


    Dabei soll u. a. an die Fachtagung zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz am 20./21. Juni 2024 in Kassel angeknüpft und die dortige Diskussion aufgegriffen und fortgeführt werden. Es wird beleuchtet, welche Maßnahmen geplant sind, bereits getroffen wurden oder notwendig wären, um die Empfehlungen des UN-Fachausschusses umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch zu diskutieren, ob und welche Verbesserungen seit den Abschließenden Bemerkungen 2015 erreicht werden konnten.


    > Zur Diskussion

    Mit seinen Abschließenden Bemerkungen 2015 hat der UN-Fachausschuss die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an zugänglichen Arbeitsplätzen empfohlen. 2023 empfahl er wirksamere Maßnahmen zur Umsetzung der Beschäftigungsquoten für Menschen mit Behinderungen sowie die Gewährleistung der Zugänglichkeit von und angemessener Vorkehrungen an Arbeitsplätzen.

    • Welche Maßnahmen wurden getroffen oder sind geplant, um diesen Empfehlungen nachzukommen?
    • Wie sind dieser zu bewerten?
    • Welche weiteren Maßnahmen erscheinen erforderlich?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Der UN-Fachausschuss hat bereits 2015 und 2023 erneut empfohlen, die Anreize zur Beschäftigung in WfbM zu reduzieren und die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

    • Wie sind bisher getroffene Maßnahmen zu bewerten?
    • Welche Maßnahmen sind geplant?
    • Und welche weiteren Maßnahmen erscheinen erforderlich?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Diskussionszeitraum: 17. Juni bis 26. Juli 2024


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch „Lotsen in der beruflichen Diskussion" zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema)
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (zur Registrierung für neue Forenmitglieder).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button „Neues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesucherinnen und -besuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 17. Juli 2024 geschlossen, sie bleibt aber auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Das Recht auf Arbeit: Viel erreicht und noch mehr zu tun? – Online-Diskussion zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK nach der zweiten und dritten Staatenprüfung


    Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland erneut geprüft. Mit den im Oktober 2023 veröffentlichten Abschließenden Bemerkungen bewertet der Ausschuss den bisherigen Umsetzungsstand der Konvention. In dieser Online-Diskussion soll es insbesondere um die Kritikpunkte und Empfehlungen zur Umsetzung von Artikel 27 UN-BRK (Arbeit und Beschäftigung) gehen. Vom 26. Juni bis 17. Juli 2024 sind alle Interessierten eingeladen, einem Team aus Expertinnen und Experten ihre Frage zu stellen und mitzudiskutieren.


    Bei der Diskussion der Leitfragen soll an die Fachtagung zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz am 20./21. Juni 2024 angeknüpft und die dortige Diskussion aufgegriffen und fortgeführt werden. Dabei wird beleuchtet, welche Maßnahmen geplant sind, bereits getroffen wurden oder notwendig wären, um die Empfehlungen des UN-Fachausschusses umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch zu diskutieren, ob und welche Verbesserungen seit den Abschließenden Bemerkungen 2015 erreicht werden konnten.


    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Christoph Beyer, Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V., Köln
    • Nina Eckstein, Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-BRK in Österreich
    • Urs Germann, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Bern
    • Dr. Susann Kroworsch, Frieder Kurbjeweit, Dr. Leander Palleit als Team „Monitoring-Stelle UN-BRK“, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
    • Denise Posch, Johannes-Keppler-Universität Linz
    • Stefan Andreas Stache, Universität Kassel
    • Bettina Süßmilch, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart
    • Julius Treffurth, Universität Kassel
    • Clarissa von Drygalski, Universität Kassel

    Federführung: Prof. Dr. iur. Felix Welti, Universität Kassel, und Team


    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht. Die Veranstaltung ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.


    >Hinweise zum Diskussionsablauf