Beiträge von Team

    Die Online-Diskussion "Der Hund als Hilfsmittel und Assistent" ist nun beendet. Der Austausch ging sehr in die Tiefe und brachte interessante Details zur Sprache. Wir danken unserem Team aus Expertinnen und Experten sowie den teilnehmenden Forenmitgliedern für ihre Beiträge. Wir werden nun die wichtigsten Aspekte zusammenfassen und demnächst als Fachbeitrag unter https://www.reha-recht.de veröffentlichen.
    Die Diskussion können Sie weiterhin nachlesen unter: Der Hund als Hilfsmittel und Assistent

    Im Herbst wird sich eine Diskussion voraussichtlich mit „vulnerablen Beschäftigungsgruppen“ befassen.

    Als Ergänzung möchten wir noch auf unseren Podcast "Recht auf Teilhabe" hinweisen. Dort haben unsere Projektpartner vor einiger Zeit mit Alexander Tietz über den Assistenzhund als Hilfsmittel zur Teilhabesicherung von Menschen mit Behinderungen gesprochen. Sie stellen in der Podcast-Folge gesetzliche Regelungen zum Assistenzhund und dem Zugang zu öffentlichen und privaten Gebäuden oder zum Arbeitsplatz vor. Auch Fragen der Zumutbarkeit und des Rechtsschutzes kommen zur Sprache.
    Zur Podcast-Folge 2: Der Assistenzhund

    Vielen Dank für Ihre Antworten auf die Ausgangsfrage. Wir würden gerne in diesem Thema weitere Fragen ansprechen:

    Wir haben seit 2021, also seit es das Zutrittsrecht für Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften im BGG gibt, mehrere Hundert Schlichtungsverfahren zum Thema Zutritt mit Assistenzhund geführt.

    Dass Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser den Zutritt mit dem Hinweis auf die mögliche Angst oder eine mögliche Allergie von anderen Menschen auf Hunde als unzumutbar ablehnen, kommt oft vor.

    Meist liegt es daran, dass die Einrichtungen die Vorschriften des § 12e BGG noch nicht kennen.

    Gibt es weitere Ursachen für die hohe Zahl der Schlichtungsverfahren bzw. wodurch wird die Umsetzung des § 12e BGG beeinträchtigt?

    Wo entfalten die Zutrittsrechte nach dem BGG dennoch ihre angedachte Wirkung und wo noch nicht?

    Im Zeitraum vom 23. Juni bis 14. Juli 2026 laden die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation und die Universität Kassel alle fachlich und persönlich Interessierten ein, sich online mit einem Team aus Expertinnen und Experten über rechtliche und praktische Fragen u. a. zur Förderung und Anerkennung eines Assistenzhundes auszutauschen. Expertinnen und Experten begleiten die Diskussion und stehen für Fragen bereit.

    Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen unverzichtbare Begleiter im Alltag. Sie sind speziell ausgebildet, um Menschen mit Sinnes- oder motorischen Beeinträchtigungen, mit Diabetes oder Asthma zu unterstützen. Doch wie ist der Weg zum eigenen Assistenzhund und welche Herausforderungen bestehen bspw. beim Zutritt in die Arztpraxis oder an den Arbeitsplatz? Die Online-Diskussion der DVfR unter Federführung der Universität Kassel nimmt aktuelle Herausforderungen, Unklarheiten und Problemlagen in den Blick. Berücksichtigt werden dabei insbesondere jüngste Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung.

    Das Forum ist ab sofort eröffnet: Zur Diskussion

    Der Online-Austausch ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht" (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

    1. Zwischen welchen Hundeformen unterscheidet das Hilfsmittelrecht?
    2. Unter welchen Voraussetzungen können Assistenzhunde als Hilfsmittel von den Rehabilitationsträgern finanziert werden?
    3. Welche Kosten werden gegebenenfalls abgedeckt?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Der Hund als Hilfsmittel und Assistent: Beschaffung und Nutzung eines Assistenzhundes aus rechtlicher Sicht

    Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen unverzichtbare Begleiter im Alltag. Sie sind speziell ausgebildet, um Menschen mit Sinnes- oder motori­schen Beeinträchtigungen, mit Diabetes oder Asthma zu unterstützen. Doch wie ist der Weg zum eigenen Assistenzhund und welche Herausforderungen bestehen? Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und die Universität Kassel laden vom 23. Juni bis zum 14. Juli 2026 alle fachlich und persönlich Interessierten ein, sich online mit einem Team aus Expertinnen und Experten über rechtliche und praktische Fragen u. a. zur Förderung und Anerkennung eines Assistenzhundes auszutauschen.

    Für Menschen mit Behinderungen können Assistenzhunde eine wichtige Rolle bei der Ver­wirklichung eines selbstbestimmten und selbstständigen Lebens spielen. Hier können sich für die Betroffenen zwei grundlegende Fragen stellen: Erstens: Werden die Kosten für Anschaffung und Unterhalt eines Assistenzhundes übernommen? Zweitens: Dürfen Menschen ihren Assistenzhund überallhin mitnehmen, oder kann ihnen der Zutritt etwa zu einer Arztpraxis oder zum Arbeitsplatz verweigert werden? Die Online-Diskussion nimmt aktuelle Herausforderungen, Unklarheiten und Problemlagen in den Blick. Berücksichtigt werden dabei insbesondere jüngste Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung. Dazu zählen etwa die neuen Regelungen zur Zertifizierung von Assistenz­hunden im geänderten Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

    Folgende Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion:

    • Luca Barrett, Assistenzhundtrainerin und Assistenzhundpartnerin, Deutsches Assistenzhunde-Zentrum
    • Judith Bartels, Assistenzhunde-Kompetenzzentrum, und Thomas Hansen, Associata e. V.
    • Dr. Nikola Ornig und Mara Bartling, Studienteam zur Assistenzhundstudie, Kienbaum Consultants International GmbH
    • Dr. iur. Alex Tietz, Rechtsanwalt

    Die Diskussion ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de/ veröffentlicht.

    Hinweise zum Ablauf der Diskussion

    Weitere Informationen:

    Im Podcast "Recht auf Teilhabe" führten die Projektpartner beim ZSH ein Interview mit dem Juristen Alexander Tietz über den Assistenzhund als Hilfsmittel zur Teilhabesicherung von Menschen mit Behinderungen: Zur Podcast-Folge 2: Der Assistenzhund

    Diskussionszeitraum: 23. Juni bis 14. Juli 2026

    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch „Der Hund als Hilfsmittel und Assistent" zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe: Mehr zum Thema)
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (siehe: Wie registriere ich mich?).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button „Neues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesucherinnen und -besuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 14. Juli geschlossen, sie bleibt aber auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter http://www.reha-recht.de/ veröffentlicht.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen unverzichtbare Begleiter im Alltag. Sie sind speziell ausgebildet, um Menschen mit Sinnes- oder motori­schen Beeinträchtigungen, mit Diabetes oder Asthma zu unterstützen. Doch wie ist der Weg zum eigenen Assistenzhund und welche Herausforderungen bestehen? Die DVfR und die Universität Kassel laden vom 23. Juni bis zum 14. Juli 2026 alle fachlich und persönlich Interessierten ein, sich online mit einem Team aus Expertinnen und Experten über rechtliche und praktische Fragen u. a. zur Förderung und Anerkennung eines Assistenzhundes auszutauschen. – Schreiben Sie uns gerne Ihre Erfahrungen und diskutieren Sie mit!

    Vom 24. Februar bis zum 20. März 2026 richtete die DVfR in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. einen digitalen Austausch zur Förderung der Ausbildung und Einstellung von schwerbehinderten jungen Menschen und der anschließenden Beschäftigungssicherung durch die Schwerbehindertenvertretung aus.

    Wesentliche Aspekte aus dem Diskussionsverlauf wurden im Anschluss zusammengefasst und sind nun als Fachbeitrag D4-2026 bei Reha-Recht.de erschienen.

    Unsere nächste Online-Diskussion startet im Juni und wird sich mit dem Hund als Helfer für Menschen mit Behinderungen befassen.

    Fachtagung am 21. Mai 2026 in Halle (Saale)

    Obwohl Vielfalt am Arbeitsmarkt an Bedeutung gewinnt, sind Menschen mit Behinde­rungen oder chronischen Erkrankungen und in besonderen Lebens­umständen bei Betrieben und Unter­nehmen noch zu wenig im Blickfeld. Wie die berufliche Teilhabe von vulnerablen Beschäftigungsgruppen gestärkt werden kann, ist Thema einer interdiszi­plinären Fach­tagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) in Koope­ration mit der Martin-Luther-Universität Halle-Witten­berg und dem Zentrum für Sozial­forschung Halle (ZSH). Die Veranstaltung findet am 21. Mai 2026 in Halle (Saale) statt. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

    In Vorträgen und Workshops soll die Teilhabe am Arbeitsleben vor allem junger Menschen und Frauen mit Schwerbehinderung sowie schwerbehinderter Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder besonderen Beeinträchtigungen vertiefend betrachtet werden. Neben der Sensibilisierung für die Bedarfe der besonders vulnerablen Gruppen soll die Tagung auch einen Austausch über Strategien ihrer Beschäftigungsförderung und -sicherung ermöglichen.

    Die Fachtagung ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. Weitere Details lesen Sie in der beigefügten Pressemitteilung sowie untenstehend. Wir würden uns sehr freuen, Sie auf der Fachtagung zu einem spannenden Austausch zu begrüßen.

    Das Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Veranstaltungsseite.

    Wir möchten Sie insbesondere auf unsere Konditionen für DVfR-Einzelmitglieder sowie den Frühbucherpreis bis einschließlich 1. Mai 2026 hinweisen. Anmeldeschluss ist der 13. Mai 2026 (abweichende Anmeldefristen gelten für Schrift- und Gebärdensprachdolmetschung).

    1. Ist die Schwerbehindertenvertretung auch für Praktika zuständig?
    2. Ist es richtig, wenn Arbeitgeber sagen, sie seien für Praktika nicht zuständig, solange kein Arbeitsverhältnis geschlossen wird?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Um den Umgang mit Autismus, ADHS & Co. in der Ausbildungspraxis geht es in einem Online-Workshop von Leando, einem Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

    Jede Ausbildungsgruppe ist einzigartig. Einige Auszubildende haben Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren, erfassen Texte mitunter langsamer als andere und fallen durch Impulsivität auf. Diese Herausforderungen können im Kontext von Neurodivergenz auftreten – einer natürlichen Variation in der Wahrnehmung und Informationsverarbeitung. Früher wurden solche Unterschiede oft als Schwächen abgestempelt, doch heute wird diese Vielfalt als Normalität im Ausbildungsalltag erkannt.

    Im Online-Workshop "Kein Kopf ist wie der andere: Vielfalt im Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Lernen" am 2. März 2026 (13:00 bis 14:00 Uhr) in Zusammenarbeit mit den Communitys "Erfahrungswissen Ausbildungspraxis" und "Chancenschmiede" soll aufgezeigt werden, wie man typische Herausforderungen in Sachen Neurodivergenz erkennt und einfache, wirkungsvolle Lösungsansätze für den Ausbildungsalltag finden kann. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit gibt es unter folgendem Link: Zur Anmeldung

    (Quelle: Leando)

    Vom 24. Februar bis zum 20. März richtet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) einen digitalen Austausch zur Förderung der Ausbildung und Einstellung von schwerbehinderten jungen Menschen und der anschließenden Beschäftigungssicherung durch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) aus.

    Die Diskussion richtet sich an

    • Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Schwerbehinderung;
    • deren Eltern;
    • Schwerbehindertenvertretungen;
    • Jugend- und Ausbildungsvertretung;
    • Betriebs- und Personalräte;
    • Betriebe und Dienststellen;
    • Arbeitsagenturen;
    • Inklusionsämter;
    • Integrationsfachdienste;
    • Schulen;
    • Beratende oder Jobcoaches.

    Ziel ist ein offener Austausch über Möglichkeiten, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe bei der Ausbildungsplatz- und Jobsuche und beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Schwerpunkt ist die Rolle der SBV bei der Gestaltung der Ausbildung für junge Menschen sowie bei der Sicherung ihrer Beschäftigung.

    Zum Diskussionsverlauf

    1. Welchen Herausforderungen begegnen schwerbehinderte Menschen, insbesondere junge Menschen, beim Übergang in Ausbildung und in das Arbeitsleben?
    2. Welche Förder- und Unterstützungsangebote haben junge Menschen mit einer Schwerbehinderung bei der Berufsorientierung und im Bewerbungsprozess?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    1. Welche Erfahrungen gibt es mit der Berichtspflicht der Arbeitgeber über die Beschäftigung von Auszubildenden mit (Schwer-)Behinderungen (§ 155 II 2 SGB IX)? Welche Verbesserungen sind möglich?
    2. Die Bundesagentur für Arbeit wird bei freigemeldeten Arbeitsplätzen nur aufgrund eines „Vermittlungsauftrags“ tätig: Was bedeutet das für die Praxis?
      (siehe auch: § 164 SGB IX; Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen)

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)