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    Fachtagung am 21. Mai 2026 in Halle (Saale)

    Obwohl Vielfalt am Arbeitsmarkt an Bedeutung gewinnt, sind Menschen mit Behinde­rungen oder chronischen Erkrankungen und in besonderen Lebens­umständen bei Betrieben und Unter­nehmen noch zu wenig im Blickfeld. Wie die berufliche Teilhabe von vulnerablen Beschäftigungsgruppen gestärkt werden kann, ist Thema einer interdiszi­plinären Fach­tagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) in Koope­ration mit der Martin-Luther-Universität Halle-Witten­berg und dem Zentrum für Sozial­forschung Halle (ZSH). Die Veranstaltung findet am 21. Mai 2026 in Halle (Saale) statt. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

    In Vorträgen und Workshops soll die Teilhabe am Arbeitsleben vor allem junger Menschen und Frauen mit Schwerbehinderung sowie schwerbehinderter Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder besonderen Beeinträchtigungen vertiefend betrachtet werden. Neben der Sensibilisierung für die Bedarfe der besonders vulnerablen Gruppen soll die Tagung auch einen Austausch über Strategien ihrer Beschäftigungsförderung und -sicherung ermöglichen.

    Die Fachtagung ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. Weitere Details lesen Sie in der beigefügten Pressemitteilung sowie untenstehend. Wir würden uns sehr freuen, Sie auf der Fachtagung zu einem spannenden Austausch zu begrüßen.

    Das Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Veranstaltungsseite.

    Wir möchten Sie insbesondere auf unsere Konditionen für DVfR-Einzelmitglieder sowie den Frühbucherpreis bis einschließlich 1. Mai 2026 hinweisen. Anmeldeschluss ist der 13. Mai 2026 (abweichende Anmeldefristen gelten für Schrift- und Gebärdensprachdolmetschung).

    1. Ist die Schwerbehindertenvertretung auch für Praktika zuständig?
    2. Ist es richtig, wenn Arbeitgeber sagen, sie seien für Praktika nicht zuständig, solange kein Arbeitsverhältnis geschlossen wird?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Um den Umgang mit Autismus, ADHS & Co. in der Ausbildungspraxis geht es in einem Online-Workshop von Leando, einem Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

    Jede Ausbildungsgruppe ist einzigartig. Einige Auszubildende haben Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren, erfassen Texte mitunter langsamer als andere und fallen durch Impulsivität auf. Diese Herausforderungen können im Kontext von Neurodivergenz auftreten – einer natürlichen Variation in der Wahrnehmung und Informationsverarbeitung. Früher wurden solche Unterschiede oft als Schwächen abgestempelt, doch heute wird diese Vielfalt als Normalität im Ausbildungsalltag erkannt.

    Im Online-Workshop "Kein Kopf ist wie der andere: Vielfalt im Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Lernen" am 2. März 2026 (13:00 bis 14:00 Uhr) in Zusammenarbeit mit den Communitys "Erfahrungswissen Ausbildungspraxis" und "Chancenschmiede" soll aufgezeigt werden, wie man typische Herausforderungen in Sachen Neurodivergenz erkennt und einfache, wirkungsvolle Lösungsansätze für den Ausbildungsalltag finden kann. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit gibt es unter folgendem Link: Zur Anmeldung

    (Quelle: Leando)

    Vom 24. Februar bis zum 20. März richtet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) einen digitalen Austausch zur Förderung der Ausbildung und Einstellung von schwerbehinderten jungen Menschen und der anschließenden Beschäftigungssicherung durch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) aus.

    Die Diskussion richtet sich an

    • Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Schwerbehinderung;
    • deren Eltern;
    • Schwerbehindertenvertretungen;
    • Jugend- und Ausbildungsvertretung;
    • Betriebs- und Personalräte;
    • Betriebe und Dienststellen;
    • Arbeitsagenturen;
    • Inklusionsämter;
    • Integrationsfachdienste;
    • Schulen;
    • Beratende oder Jobcoaches.

    Ziel ist ein offener Austausch über Möglichkeiten, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe bei der Ausbildungsplatz- und Jobsuche und beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Schwerpunkt ist die Rolle der SBV bei der Gestaltung der Ausbildung für junge Menschen sowie bei der Sicherung ihrer Beschäftigung.

    Zum Diskussionsverlauf

    1. Welchen Herausforderungen begegnen schwerbehinderte Menschen, insbesondere junge Menschen, beim Übergang in Ausbildung und in das Arbeitsleben?
    2. Welche Förder- und Unterstützungsangebote haben junge Menschen mit einer Schwerbehinderung bei der Berufsorientierung und im Bewerbungsprozess?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    1. Welche Erfahrungen gibt es mit der Berichtspflicht der Arbeitgeber über die Beschäftigung von Auszubildenden mit (Schwer-)Behinderungen (§ 155 II 2 SGB IX)? Welche Verbesserungen sind möglich?
    2. Die Bundesagentur für Arbeit wird bei freigemeldeten Arbeitsplätzen nur aufgrund eines „Vermittlungsauftrags“ tätig: Was bedeutet das für die Praxis?
      (siehe auch: § 164 SGB IX; Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen)

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Diskussionszeitraum: 24. Februar bis 20. März 2026

    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch „Von der Ausbildung bis zur Beschäftigungssicherung: Aufgaben der SBV für (junge) schwerbehinderte Menschen" zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe: Mehr zum Thema)
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (siehe: Wie registriere ich mich?).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button „Neues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesucherinnen und -besuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 20. März geschlossen, sie bleibt aber auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter http://www.reha-recht.de/ veröffentlicht.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Von der Ausbildung bis zur Beschäftigungssicherung: Aufgaben der SBV für (junge) schwerbehinderte Menschen

    Vom 24. Februar bis zum 20. März richtet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) einen digitalen Austausch zur Förderung der Ausbildung und Einstellung von schwerbehinderten jungen Menschen und der anschließenden Beschäftigungssicherung durch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) aus.

    Die Diskussion richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Ausbildungsvertretung, Betriebs- und Personalräte sowie Betriebe und Dienststellen, Arbeitsagenturen, Inklusionsämter, Integrationsfachdienste, Schulen, Beratende oder Jobcoaches. Ziel ist ein offener Austausch über Möglichkeiten, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe bei der Ausbildungsplatz- und Jobsuche und beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Schwerpunkt ist die Rolle der SBV bei der Gestaltung der Ausbildung für junge Menschen sowie bei der Sicherung ihrer Beschäftigung.

    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Dr. Constantin Eberhardt, Rechtsanwalt
    • Lilith Fendt, Referentin der jumemb-Gruppe (bundesweite Selbstvertretung junger Menschen mit Behinderung) im Projekt Partizipation von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
    • Irene Husmann und Julia Loose, Beratungsstelle handicap Hamburg
    • Dr. Doreen Kalina, Richterin am Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, derzeit wiss. Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht
    • Joachim Steck, Vorsitzender der Gesamtschwerbehindertenvertretung Landesbank Baden-Württemberg; Stv. Landesverbandsvorsitzender und Bezirksverbandsvorsitzender VdK Nordwürttemberg

    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de/ veröffentlicht.

    > Hinweise zum Ablauf der Diskussion

    Diskussionen über die Umsetzung einer inklusiven Arbeitswelt müssen die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen einschließen. Wie Übergänge von der Schule in die Ausbildung gelingen, war Thema einer dreiwöchigen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Inzwischen ist eine Zusammenfassung der Diskussion erschienen: zum Fachbeitrag D3-2025

    Die Diskussion ist weiterhin nachlesbar: zur Diskussion

    Ende 2025 führte das Projekt VinkA die Online-Diskussion „Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten – Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen“ durch (weiterhin nachzulesen unter Diskussionen: zum Diskussionsthema).

    Wesentliche Inhalte der Diskussion wurden nun zusammengefasst, der Beitrag ist unter Reha-Recht.de abrufbar: zum Fachbeitrag D1-2026.

    Liebes Forumsmitglied,

    nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) hat der Werkstattrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Grundsätze des Urlaubsplans. Das bedeutet, der Werkstattrat muss einbezogen werden, wenn der Arbeitgeber den Grundsatz aufstellt, dass Urlaub zu nehmen ist, wenn das Fachpersonal an einer Fortbildung oder an Teamtagen teilnimmt.

    Wenn sich die Werkstatt und der Werkstattrat nicht einigen können, können beide Seiten nach § 5 Abs. 3 Satz 2 WMVO die Vermittlungsstelle einschalten (vgl. § 6 WMVO), die den Konflikt endgültig entscheidet. Sollte in Zukunft erneut keine Einigkeit bei der Urlaubsregelung erreicht werden, ist es ratsam, die Vermittlungsstelle einzuschalten. Der Werkstattrat kann dann für die Vermittlungsstelle nach § 39 Abs. 3 WMVO eine Vertrauensperson zur Beratung und Verhandlung hinzuziehen. Es ist wahrscheinlich, dass die Vermittlungsstelle die gesetzlichen Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) beachtet.

    Außerdem gehört die Entscheidung über den Urlaub nicht zum allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat bei der Entscheidung über die Gewährung von Urlaub nach § 7 Abs. 1 BUrlG grundsätzlich die Wünsche der Beschäftigten zu berücksichtigen. Gleichzeitig zu berücksichtigen sind dringende dienstliche Belange (z.B. Personalengpässe wegen Krankheit) oder Urlaubswünsche von Kollegen, die aufgrund sozialer Gesichtspunkte (z.B. Schulferien der Kinder) vorrangig sind. Hier gehörte die Organisation der Fortbildung jedoch zum Betriebsrisiko der Werkstatt, das nicht auf die Beschäftigten verlagert werden darf. Deshalb sollte in der Freistellungserklärung des Arbeitgebers erkennbar sein, dass die Freistellung aufgrund der Fortbildung des Fachpersonals erfolgt und nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches. Daraus ist dann zu schließen, dass keine Urlaubstage verbraucht werden.

    Der Arbeitgeber ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zwingend dazu verpflichtet, die Urlaubswünsche der Beschäftigten zu erfragen oder den Beschäftigten hinsichtlich der Urlaubswünsche anzuhören. Legt ein Arbeitgeber nach dieser Rechtsprechung den Urlaub zeitlich fest, ohne den Wunsch des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, so ist die zeitliche Festlegung des Urlaubs nur wirksam, „wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin keinen anderweitigen Urlaubswunsch äußert“. In der betrieblichen Praxis ist es allerdings weitgehend üblich, die Urlaubswünsche der Beschäftigten zu erfragen. In der Werkstatt müssten dann die Betreuer beteiligt werden, wenn Beschäftigte unter Betreuung stehen.

    Letztlich ist mit dem Urlaubsanspruch auch der gesundheitspolitische Zweck der Wiederherstellung und Auffrischung der Arbeitskraft verbunden, weshalb Urlaub nach § 7 Abs. 2 BurlG zusammenhängend, d.h. über mind. 12 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche oder mind. 10 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche (usw.), zu gewähren ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn betriebliche Gründe gegen einen zusammenhängend Urlaub sprechen sollten.

    Hinzugezogene Literatur und Urteile:

    • Kohte in: Feldes/Kohte/Stevens-Bartol SGB IX, 5. Aufl. 2023 § 227 Rn. 21.
    • Schinz in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 11. Aufl. 2024, § 7 BUrlG, Rn. 19.
    • Steiner in: Wedde, Arbeitsrecht Kompaktkommentar, 6. Aufl. 2018, § 7 BUrlG, Rn. 8.
    • Hinrichs in: Kohte/Faber/Busch HK-ArbSchG, 3. Aufl. 2023, Urlaub im Kontext des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Rn. 27 ff.
    • BAG Urteil vom 24.03.2009 – 9 AZR 983/07 Rn. 23, NZA 2009, 538-547.
    • BAG Urteil vom 25.08.2020 – 9 AZR 612/19, NZA 2020, 1633 Rn. 14.

    Mit freundlichen Grüßen

    Team VinkA
    Projekt „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht (VinkA)“ /
    Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. (ZSH)

    Voraussichtlich ab dem 24. Februar 2026 richtet die DVfR in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) eine dreiwöchige Online-Diskussion "Von der Ausbildung bis zur Beschäftigungssicherung: Aufgaben der SBV für (junge) schwerbehinderte Menschen" aus. Die Diskussion richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, sowie Unternehmen und Behörden, Arbeitsämter, Inklusionsämter, Integrationsfachdienste, Schulen, Beratende, Jobcoaches.

    Zum Start der Diskussion informieren wir u. a. auch über das begleitende Team aus Expertinnen und Experten, das für Fragen zum Thema gerne zur Verfügung steht. Diskutieren Sie mit!

    Die Online-Diskussion „Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten – Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen“ ist beendet und das Forum für neue Beiträge zu diesem Thema geschlossen. Wir danken unserem Team aus Expertinnen und Experten sowie den teilnehmenden Forenmitgliedern für den gemeinsamen Austausch.

    Die Beiträge bleiben dauerhaft nachlesbar unter: Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten

    Im Anschluss werden wir die wesentlichen Aspekte aus den Beiträgen zusammenfassen und im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter Reha-Recht.de als Fachbeitrag veröffentlichen.

    Ihr Team von Fragen – Meinungen – Antworten

    Ein Beispiel für die Unterstützung bei der Planung eines Auslandssemesters kann eine Beratung über den Deutschen Akademischen Austauschdienst e.V. (DAAD) sein (Mobilität mit Behinderung). Sind Ihnen weitere Unterstützungsmöglichkeiten bekannt?
    Welche Erfahrungen machen Studierende mit Behinderungen, die einen Auslandsaufenthalt während des Studiums planen und umsetzen? Was ist dabei besonders wichtig? Wer fördert ihre Mobilität?

    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

    Eine große Herausforderung sind nach wie vor Bewerbung, Hospitation, Praktika... Hier gibt es nach wie vor große Vorbehalte und Vorurteile über eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Auch haben viele Arbeitgeber leider kein Wissen oder wenig Wissen über mögliche finanzielle und beratende Unterstützung durch Inklusionsamt etc.

    Mit diesem Thema greifen wir Ihre Hinweise auf: Welche weiteren Aspekte neben Vorbehalten und mangelndem Wissen bei Arbeitgebern erschweren es, dass Studierende mit Behinderungen ein Praktikum oder eine Hospitation durchführen können? Was könnte in Ihrer Erfahrung eine Abhilfe sein?

    In Praktika und Hilfskrafttätigkeiten können Studierende ihre Stärken und Interessen ausloten. Die praktischen Erfahrungen sind zugleich ein großer Vorteil beim Übergang ins Berufsleben. In manchen Studienfächern sind Praxissemester verpflichtend vorgesehen.

    Studierende mit Behinderungen stehen neben der Herausforderung, einen Praktikumsplatz zu finden, zusätzlich vor der Frage, ob Anpassungen der Barrierefreiheit und/oder Assistenzen nötig und möglich sind – bspw. für eine Tätigkeit in einem Labor oder in einem Büro.

    • Welche Stellen außerhalb und innerhalb der Universität unterstützen bei der Ausübung von Praktika?
    • Welche konkreten Schritte würden Sie Studierenden mit Behinderungen für die Planung des Studiums mit Praktikumszeiten empfehlen?

    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams).

    Christina Janßen schreibt, dass die spezifischen Beratungsangebote für Studierende mit Behinderungen bekannter gemacht werden müssten. Auf welchem Wege kann der Zugang zur Beratung unterstützt werden? Gibt es Unterschiede in der Nutzung der Anlaufstellen, wenn bei Studierenden die Behinderung oder Erkrankung schon länger besteht oder erst im Laufe des Studiums erworben wurde?

    Angesprochen wird auch – wie bei Arno Reinemer und Stefanie Kirwald – das Thema Vernetzung innerhalb der Hochschule und mit anderen Akteuren wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit. Wie kann eine Kooperation von Beratungsstellen aussehen? Gibt es Beispiele dafür?