Nach Angaben des zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiters Eike Christoph Windscheid (M. A.) wurde die angestrebte Anzahl an Studienteilnehmerinnen und Teilnehmern zu oben stehendem Aufruf inzwischen erreicht.
Beiträge von Team
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Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Was versteht man unter einem Arbeitsunfall? Und was bedeutet eigentlich Haftungsablösung? Die passenden Antworten geben drei Kurzfilme, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen seit Mitte Juli 2016 online zur Verfügung stellt. Schritt für Schritt werden darin die wichtigsten Begriffe und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erklärt.
Die Erklärvideos mit den Titeln
- "Ihre Gesetzliche Unfallversicherung",
- "Der Arbeitsunfall - was ist das?" und
- "Die Vorteile der Haftungsübernahme für Ihr Unternehmen"
stehen unter folgendem Link barrierefrei (mit Untertiteln) zur Verfügung: http://www.dguv.de/de/mediencente…efrei/index.jsp
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Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. befürchtet, dass mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Pflegestärkungsgesetz III massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung entstehen. Der Verband hat daher eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne gestartet und ruft dazu auf, seine Petition gegen die Gesetzentwürfe zu unterzeichnen: Link zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung
Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung, das auch als Hashtag in den Sozialen Medien verwendet wird, sollen die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht werden.
Auf der Kampagnenseite http://www.teilhabestattausgrenzung.de finden sich Fakten und Beispiele zu den möglichen Auswirkungen des BTHG (auch in Leichter Sprache) sowie die Kernforderungen der Lebenshilfe. Interessierte, die sich an der Verbreitung der Kampagne beteiligen wollen, finden dort auch zahlreiche Anleitungen und Materialien für die Nutzung von Pressetexten, Bildern und Social Media-Seiten.
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Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Beiträge zur Diskussion und bei allen Leserinnen und Lesern für ihr Interesse. Zu der Diskussion wird bald eine Zusammenfassung auf Reha-Recht.de bereitgestellt. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald der Beitrag veröffentlicht ist.
Uns interessiert Ihre Meinung zur abgeschlossenen Diskussion; auch über Wünsche und Anregungen freuen wir uns: Ein Fazit abgeben
Viele Grüße
Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten
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Nach Abschluss jeder Diskussionsrunde haben registrierte Mitglieder die Gelegenheit für eine zusammenfassende Bewertung.
- War der Austausch für Sie gewinnbringend?
- Was hat ihren Erwartungen entsprochen, was hat Sie überrascht?
- Und welche Anregungen oder Wünsche haben Sie für kommende Diskussionen?
Gerne können Sie auf Aspekte hinweisen, die noch der Klärung bedürfen oder bei denen Sie einen wesentlichen gesetzlichen bzw. gesellschaftlichen Entwicklungsbedarf sehen.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!
Das Team von Fragen - Meinungen - Antworten
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Am morgigen Mittwoch endet die laufende Diskussionsrunde zum Heil- und Hilfsmittelrecht.
Ab sofort können keine neuen Fragen mehr eingereicht werden. Wir laden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, sich vor Abschluss der Diskussion den noch offen gebliebenen Fragen zu widmen.
Im Anschluss an die Diskussion werden die wesentlichen Ergebnisse in einem Fachbeitrag unter http://www.reha-recht.de/nc/fachbeitraege/ veröffentlicht.
Das Team von Fragen - Meinungen - Antworten
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Wie ist der Rechtsanspruch auf das persönliche Budget zu verstehen?
Angenommen jemand kann aufgrund diverser Einschränkungen seinen alten Beruf nicht mehr nachkommen und möchte eine Umschulung machen. Ein Träger hat dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anerkannt. Wie wirkt sich hier der Rechtsanspruch aus?
Besteht hier ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Umschulung im Rahmen des persönlichen Budgets?
(Diese Frage wurde eingereicht von "Ryan")
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Hallo Teilnehmer,
wir haben diese beiden Themen zusammengeführt. Es ist festzustellen, dass der Link im Beitrag von Hella Blau nicht mehr funktioniert. Falls Sie eine zuverlässige Linkquelle nennen können, würden wir uns sehr freuen.Freundliche Grüße vom Team von Fragen - Meinungen - Antworten
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Hier ist eine weitere Frage mit Bezug zur Stellungnahme "Zur Bedeutung der Heilmittel für die Förderung der Teilhabe unter Berücksichtigung des Auftrags therapeutischer Fachberufe – ein Beitrag zur aktuellen Diskussion", in der sich die DVfR unter anderem mit der Frage eines möglichen Individualanspruchs auf teilhabeorientierte Heilmittelleistungen befasst.
Wie ist ein möglicher Individualanspruch auf teilhabeorientierte Heilmittelerbringung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BSG zum "mittelbaren Behinderungsausgleich" bei Hilfsmitteln zu bewerten? (siehe http://www.reha-recht.de/nc/fachbeitrae…eitrag-d36-2015)
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Hallo Hella Blau,
vielen Dank für den Hinweis auf den Referentenentwurf und das Bundesteilhabegesetz. Wir sind der Meinung, dass es den Rahmen dieses Forums sprengen würde, hier Stellungnahmen zu sammeln. Das können andere Plattformen besser. Auch auf reha-recht.de werden Stellungnahmen veröffentlicht.Bei Fragen - Meinungen - Antworten laden wir vielmehr dazu ein, einzelne Problemfelder konkret zu benennen, ggf. in Thesen, Wege aufzuzeigen und zu diskutieren. Natürlich wünschen wir uns eine breite fachliche Beteiligung an dieser Diskussion und wir freuen uns auch, wenn Sie sich an der Verbreitung beteiligen.
Viele Grüße vom FMA-Team
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Hallo Hella Blau,
Sie haben hier eine ganze Reihe von Forderungen aufgelistet. Es wäre schön, wenn Sie schreiben könnten, für welchen Kreis von Betroffenen dieses „Wir“ steht. Es gibt vielleicht Betroffene, die nicht alle Ihre Forderungen unterschreiben.
Es wird schwierig sein, alle Punkte dieser Liste in einem einzigen Diskussionspfad anzusprechen. Bitte nutzen Sie ein Thema jeweils für eine konkrete Fragenstellung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn sich der Expertenkreis und weitere Diskussionsteilnehmer/innen nur einzelne Themenkomplexe herauszupicken, auf die sie eingehen wollen – wie u. a. die Transparenz des Verwaltungshandelns, die Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln, Beteiligung von Betroffenen an der Ausgestaltung der Hilfsmittelversorgung.
Viele Grüße vom Team von Fragen - Meinungen - Antworten -
Ab sofort bis
10. Juli 2016einschließlich 13. Juli 2016 (Verlängerung) sind die Foren für "Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Heil- und Hilfsmittelrechts" geöffnet.
Unter "Fragen einreichen und diskutieren" können Sie Ihre Fragen, Thesen und Erfahrungen rund um aktuelle Entwicklungen in der Heil- und Hilfsmittelversorgung einbringen und mit anderen (Fach-)leuten diskutieren.- Welche Regelungen fehlen Ihnen in der bestehenden Gesetzgebung?
- Was soll sich ändern?
- Was hat sich bewährt und warum?
Der interdisziplinäre Fachaustausch soll zum Meinungsaustausch und Wissenstransfer beitragen. Nach Abschluss der Diskussion werden die wesentlichen Ergebnisse in einem Fachbeitrag unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht.
Das Team von Fragen - Meinungen - Antworten wünscht Ihnen eine interessante Diskussion!
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Die Diskussion wurde vom 24. Juni bis einschließlich 10. Juli 2016 geführt. Interessierte konnten hier die Fragen stellen bzw. die Thesen einbringen, die ihnen in der aktuellen Entwicklung des Heil- und Hilfsmittelrechts wichtig sind. Ebenso konnten sie auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmer antworten.
Fragensammlung
Im Bereich "Fragen einreichen und diskutieren" sind alle von Teilnehmenden bzw. im Vorfeld eingereichte Fragen und Antworten zu finden.Diskussion
Um aktiv mitzudiskutieren und Antwortbeiträge zu schreiben, ist grundsätzlich eine Registrierung erforderlich. Dazu klicken Sie bitte Registrieren an, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und füllen Sie das Registrierungsformular aus. Sie erhalten dann einen Link, mit dem Sie Ihr Konto aktivieren. Als angemeldetes Mitglied finden Sie zu jedem Beitrag den Button "Antworten", mit dem Sie auf bereits eingestellte Beiträge reagieren können.Zusammenfassung
Die Zusammenfassung wurde als Fachbeitrag auf reha-recht.de veröffentlicht: Beitrag D48-2014.Weitere Hinweise zum Diskussionsthema "Aktuelle Entwicklungen der Heil- und Hilfsmittelsversorgung" finden Sie unter Mehr zum Thema.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) beantworten wir Ihnen hier.
Bei weiteren Fragen zur Registrierung oder zum Ablauf, für Anregungen und Wünsche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@reha-recht.de.
Ihr Team vom Forum Fragen - Meinungen - Antworten
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"In ihrer Stellungnahme "Zur Bedeutung der Heilmittel für die Förderung der Teilhabe unter Berücksichtigung des Auftrags therapeutischer Fachberufe – ein Beitrag zur aktuellen Diskussion" befasst sich die DVfR unter anderem mit der Frage eines möglichen Individualanspruchs auf teilhabeorientierte Heilmittelleistungen.
These: Auch in Anbetracht des Grundsatzes der vollständigen und qualitätsgerechten Leistungserbringung (§ 4 Absatz 2 Satz 2 SGB IX) bedarf es einer klarstellenden gesetzlichen Regelung, dass der individuelle Anspruch gegen einen Anspruchsverpflichteten (z. B. gegen den Träger der GKV) ebenfalls auf eine teilhabeorientierte Heilmittelleistung gerichtet sein kann."
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Heil- und Hilfsmittel sind für die Förderung der selbstbestimmten Teilhabe enorm wichtig. Diese Tatsache wird jedoch in Sozialleistungsgesetzen, Regelungen zur Leistungserbringung, der Rechtsprechung und neuerdings auch im Referentenentwurf zum BTHG nicht ausreichend berücksichtigt. Betroffene müssen Leistungen oft mühsam und langwierig erstreiten.
Was muss sich ändern, damit die Teilhabe als Kriterium bei der Bedarfsfeststellung, Leistungsgewährung und Leistungsausführung aller Sozialleistungsträger angemessen verankert wird? Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) lud vom 24. Juni bis 10. Juli 2016 zu einer öffentlichen Online-Diskussion ein, um Fragen zum Hilfs-und Heilmittelrecht zu erörtern.
Angesprochen waren insbesondere Interessierte aus den Bereichen Rehabilitation und Teilhabe, Wissenschaft und Forschung, aus den Reihen der Leistungserbringer und Kostenträger sowie Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten und deren Organisationen. Ziel war eine kritische fachliche Erörterung bestehender Regelungen des Heil- und Hilfsmittelrechts mit Fokus auf rechtlichen Optimierungsbedarf.
Begleitet wurde die Diskussion u. a. von folgenden Expertinnen und Experten:
- Claudia Breuer, Stv. Geschäftsführerin und Leiterin Referat Recht, Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V., Frechen
- Norbert Kamps, Diplom-Ingenieur, Beratender Ingenieur für Hilfsmittelversorgung und Medizintechnik, Xanten
- PD Dr. Andreas Weber, Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle (Saale)
- Prof. Dr. iur. Felix Welti, Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung, Universität Kassel, Kassel
Die Diskussion ist geschlossen, aber weiterhin öffentlich nachlesbar unter folgendem Link: Diskussion nachlesen
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung wurde als Fachbeitrag auf reha-recht.de veröffentlicht: Beitrag D48-2014. -
Lieber Herr Wintjen,
wir teilen Ihre Auffassung. Bereits mit Beschluss vom 15. August 2006 - 9 ABR 61/05 - hat das BAG entschieden, dass eine Schwerbehindertenvertretung umfassend nach § 95 Abs. 2 SGB IX zu unterrichten ist, wenn frei werdende Arbeitsplätze neu besetzt werden sollen oder neue Arbeitsplätze entstehen. Diese Information soll der SBV die Möglichkeit geben, im Vorfeld der Stellenbesetzung mit Argumenten und Vorschlägen die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Die vorgelagerte Frage, ob Arbeitsplätze, welche für schwerbehinderte Beschäftigte geeignet sind, wieder ausgeschrieben werden bzw. so angepasst werden können, dass eine behinderungsgerechte Beschäftigung besser möglich ist, gehört zu den wichtigen Entscheidungen im Rahmen der Personalbesetzung, an denen unseres Erachtens sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch der Personalrat zu beteiligen sind (so auch Kohte, jurisPR-ArbR 26/2007 Anm. 1 - wir haben die Anmerkung beigefügt).
Die vom BAG nach § 95 Abs. 2 SGB IX geforderte Unterrichtung steht dabei zwingend neben einer Mitbestimmung des Personalrats. Da der Schwerbehindertenvertretung selbst keine zwingenden Mitbestimmungsrechte zustehen, muss es ihr zumindest möglich bleiben argumentativ auf den Dienststellenleiter als auch auf den Personalrat einzuwirken. In den Anwendungsfällen des § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG empfiehlt sich daher eine Kooperation mit dem Personalrat.
Mit besten Grüßen,
Ass. iur. Matthias Liebsch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte
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Demnächst startet die DVfR eine neue Online-Diskussion zum Thema „Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Hilfs- und Heilmittelrechts“.
Der Fachaustausch wird öffentlich sein; Interessierte können eigene Fragen und Thesen zur Diskussion stellen – das Forum wird dazu für alle geöffnet. Schon jetzt können Sie Ihre Fragen auch per E-Mail an info@reha-recht.de einreichen.
Achtung: Der ursprünglich geplante Zeitraum Juni/Juli für die Diskussion hat sich verschoben. Über den genauen Start der Diskussion werden wir Sie an dieser Stelle sowie über unseren Newsletter informieren.
Die geplante Online-Diskussion greift nicht zuletzt die Diskussionsrunde vom Sommer 2014 „Praktische und
rechtliche Fragen der Hilfsmittelversorgung“ mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Hilfs- und Heilmittelrecht wieder auf.Weitere Informationen werden in Kürze hier bereitgestellt sowie im kostenlosen Newsletter von http://www.reha-recht.de veröffentlicht, der unter http://www.reha-recht.de/newsletter abonniert werden kann.
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Zur Ergänzung: Das Sozialgericht Kassel hat in einem Urteil vom 20.05.2014 (S 9 R 19/13) eine Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung auf Übernahme der Fahrtkosten zur Arbeit während einer Stufenweisen Wiedereingliederung abgelehnt. Wesentliches Argument war, die Stufenweise Wiedereingliederung sei keine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Das Urteil steht nach unserer Ansicht im deutlichen Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
- Bitte beachten Sie hierzu die Kommentare zur Zusammenfassung dieser Diskussionsrunde unter Praktische und rechtliche Fragen der Stufenweisen Wiedereingliederung (Hahn/Heidt: Beitrag D14-2014). Interessierte können dort gerne weitere Kommentare hinterlassen.
- Unter dem Titel "Keine Erstattung von Fahrtkosten durch den Rentenversicherungsträger bei stufenweiser Wiedereingliederung" (Nellissen: Beitrag A7-2015) stellt die Autorin überzeugend dar, dass die StW zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zählt. Auch dort können Sie gerne weitere Kommentare hinterlassen.
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Auf der Internetseite krankheitserfahrungen.de wurde im April der neue Bereich „Erfahrungen mit medizinischer Reha“ eröffnet. Auf der Website erzählen Menschen von ihren persönlichen Erfahrungen mit einer Erkrankung oder einem Gesundheitsproblem. Die geschilderten Erfahrungen sollen Betroffene und Angehörige unterstützen und Hilfestellung für Entscheidungen bieten. Pflegekräfte und Therapeuten können die Einblicke, die sie über die Erfahrungsberichte erhalten, für ihre Arbeit und Kommunikation mit Patienten nutzen. Krankheitserfahrungen.de wird an der Universität Freiburg und der Universitätsmedizin Göttingen erstellt.
Hier ist der Direktlink zu den Erfahrungsberichten: http://www.krankheitserfahrungen.de/erfahrungsberichte
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Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Beiträge zur Diskussion und allen Leserinnen und Lesern für ihr Interesse. Zu der Diskussion wird bald eine Zusammenfassung auf Reha-Recht.de bereitgestellt. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald der Beitrag veröffentlicht ist.
Gerne können Sie Ihr Fazit zum Diskussionsthema abgeben und darin noch Thesen und Meinungen äußern. Auch über Wünsche und Anregungen zum Ablauf der Diskussion freuen wir uns
Fazit abgebenHerzliche Grüße
Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten -
Menschen mit und ohne Behinderung unterstützen sich gegenseitig.
Auf der Webseite http://www.selfpedia.de/ können Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige und alle Interessierten online Fragen stellen sowie per Kommentar auf Fragen antworten. Hierfür stehen die Kategorien „Allgemein“, „Alltag“, „Ämter und Behörden“ und „Mobilität“ bereit. Die Plattform setzt darauf, dass möglichst viele Menschen mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen ein Netzwerk bilden, um anderen Menschen bei ähnlichen Fragen und Problemen zu helfen.Initiiert wurde Selfpedia von Raul Krauthausen, dem Gründer des gemeinnützigen Vereins Sozialhelden e. V. und von Wheelmap, der Karte für rollstuhlgerechte Orte, sowie Timo Hermann, Blogger (u. a. Mobilista.eu), Rettungsassistent und pflegender Angehöriger.
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Die Foren zum Diskussionsthema "Barrierefreiheit in der Arbeitswelt" bleiben weiterhin geöffnet. So können alle Interessierten auf unbeantwortete Fragen noch eingehen. Wir schließen die Foren im Verlauf des nächsten Freitags, 11. März 2016.
Schon jetzt laden wir Sie herzlich ein, im Forum eine Art Fazit oder persönliche Meinung zum Diskussionsthema abzugeben.- Link zum: Fazit: Ihre Meinung zum Thema "Barrierefreiheit in der Arbeitswelt
- Link zur Diskussion "Barrierefreiheit in der Arbeitswelt"
Freundliche Grüße
Ihr Team von Fragen – Meinungen – Antworten -
Die Diskussion zur "Barrierefreiheit in der Arbeitswelt" ist zwar geschlossen, dennoch bitten wir alle Mitwirkenden und Leser um ihre persönliche Meinung zu diesem Thema.
Gerne können Sie auf Aspekte hinweisen, die noch der Klärung bedürfen oder bei denen Sie einen wesentlichen gesetzlichen bzw. gesellschaftlichen Entwicklungsbedarf sehen.Wir freuen uns auch über Wünsche und Anregungen zum Ablauf der Diskussion.
Viele Grüße
Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten
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Zitat
Wir sollten also von den Verpflichtungen aus der UN-BRK sprechen, wenn wir von der Barrierefreiheit in der Arbeitswelt reden.
Dass es wichtig ist, zu definieren, was mit Barrierefreiheit gemeint ist, wurde auch in den Beiträgen zur Begriffsklärung angesprochen, einmal hier bei der Unterscheidung zwischen barrierefreier und behinderungsgerechter Arbeitsgestaltung,
Herr Kruse spricht sich darin u. a. für die Entwicklung von Standards für Barrierefreiheit aus, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ergänzt, dass sich die Standards mit der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung ändern.
Des weiteren die Beiträge zur Unterscheidung von Zugänglichkeit und Barrierefreiheit hier.