Beiträge von Team

    Bis zum 13. Dezember 2016 sind die Foren für Fragen zum Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement und Prävention" geöffnet und fachlich Interessierte zum Austausch eingeladen.

    Unter "Fragen einreichen und diskutieren" können Sie Ihre Fragen, Thesen und Erfahrungen einbringen und mit anderen (Fach-)leuten diskutieren.

    • Was sind die typischen Probleme im BEM-Verfahren?
    • Welche Lösungswege haben sich bewährt?
    • Und wie kann das Bundesteilhabegesetz die Rolle des BEM stärken?

    Die interdisziplinäre Fachdiskussion dieser und weiterer Fragen soll den Meinungsaustausch und Wissenstransfer unterstützen. Nach Abschluss der Diskussion werden die wesentlichen Ergebnisse in einem Fachbeitrag unter http://www.reha-recht.de/ veröffentlicht.

    Das Team von Fragen - Meinungen - Antworten wünscht Ihnen eine interessante Diskussion!

    Wie lässt sich vermeiden, dass ein BEM-Gespräch wg. mangelhafter Barrierefreiheit nicht durchgeführt wird? Z. B. lehnen spätertaubte Arbeitnehmer/innen das BEM-Gespräch ab, weil sie befürchten, sowieso nichts zu verstehen. Die BEM-Beteiligten könnten aber Kommunikationshilfen wie z. B. Schriftdolmetscher einsetzen, wenn sie wüssten, dass es sowas gibt und wenn deren Finanzierung unbürokratisch geregelt ist.


    Diese Frage erreichte das FMA-Team per E-Mail.

    Auf der Webseite von http://www.reha-recht.de sind die wesentlichen Aussagen aus der Diskussionsrunde "Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Heil- und Hilfsmittelrechts" im Fachbeitrag D48-2016 zusammengefasst und veröffentlicht worden.

    Unter Begleitung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gingen die Teilnehmenden in der Diskussion im Juni/Juli 2016 auf den Umfang der Hilfsmittelversorgung, Grundsätze des Wirtschaftlichkeitsgebots, auf das Prozedere der Bearbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses, auf zusätzliche Zahlungen durch die Versicherten sowie auf das Widerspruchsverfahren und den Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) ein.

    Sie können hier im Forum die Diskussion weiterhin nachlesen: Diskussion "Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Heil- und Hilfsmittelrechts" (2016)

    Die Diskussion "Betriebliches Eingliederungsmanagement und Prävention" wird vom 22. November bis 13. Dezember 2016 durchgeführt. Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können während und nach Abschluss von allen Seitenbesuchern gelesen werden. Wir laden Sie ein, eigene Fragen und Thesen einzubringen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmer zu antworten. Näheres zu den Abläufen lesen Sie unten.
    Hinweise zum aktuellen Diskussionsthema finden Sie unter Mehr zum Thema "BEM und Prävention".

    Fragen einreichen

    • Registrierte Mitglieder können nach der Anmeldung unter "Fragen einreichen und diskutieren" über den Button "Neues Thema" eine eigene Frage oder These zur Diskussion stellen.
    • Fragen und Beiträge können Sie auch per E-Mail an das Redaktionsteam unter info@reha-recht.de leiten - bitte mit Stichwort "BEM" in der Betreffzeile.

    Diskussion
    Registrierte Mitglieder können aktiv mitdiskutieren und auf alle Beiträge der aktuellen Diskussion antworten. Nach der Anmeldung finden Sie unter jedem Thema den Button "Antworten" und können auf bereits eingestellte Beiträge reagieren.

    Registrieren und Anmelden
    Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, klicken Sie bitte zunächst den Button "Registrieren" an, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und füllen Sie das kurze Registrierungsformular aus. Sie erhalten dann einen Link, mit dem Sie Ihr Konto bzw. Profil aktivieren. Danach können Sie sich über "Anmelden" in das Forum einloggen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Forum beantworten wir Ihnen hier. Bei weiteren Fragen zur Registrierung oder zum Ablauf, für Anregungen und Wünsche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@reha-recht.de.

    Ihr Team vom Forum Fragen - Meinungen - Antworten

    Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ruft fachlich Interessierte, Praktiker und Betroffene dazu auf, ab dem 22. November 2016 Fragen und Meinungen zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement und Prävention“ online zu diskutieren.

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Ansatz, um die Arbeitsfähigkeit nach längerer Krankheit wiederherzustellen. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten. Im Team suchen Arbeitgeber, Betroffene, betriebliche Interessenvertretung und weitere Beteiligte Wege, um die Beschäftigung von erkrankten Mitarbeitern wieder zu ermöglichen und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Wie gut funktioniert das in der Praxis? Welche Rolle spielt das allgemeine Präventionsverfahren? Und was sollte von einem Bundesteilhabegesetz mit Blick auf diese Instrumente erwartet werden können?

    Vom 22. November bis 13. Dezember 2016 führt die DVfR hierzu eine Online-Diskussion auf der Plattform „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (FMA)“ durch. Für die Teilnahme ist eine Registrierung sowie Anmeldung erforderlich, siehe hierzu auch "Über dieses Forum".

    Der Fachaustausch wird u. a. von folgenden Expertinnen und Experten begleitet:

    • Marianne Giesert, IAF Institut für Arbeitsfähigkeit, Mainz, Projekt „Neue Wege im BEM“
    • Prof. Dr. iur. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Forschungsdirektor Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH Halle)
    • Klaus Leuchter, Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk (esa), Disability Manager (CDMP)
    • Prof. Dr. iur. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
    • Ass. iur. Marcus Schian, Projektleiter, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
    • Christine Zumbeck, Volljuristin DGB Bildungswerk Bund, Projekt „RE-BEM“ (mit Dr. Christiane Stegmann und Dr. Regina Richter)

    Interessierte sind eingeladen, ab Beginn der Diskussionsphase ihre Fragen und Meinungen zum Thema online einzureichen oder bereits im Vorfeld per E-Mail an info@reha-recht.de (Stichwort „BEM“) zu senden. Fragen werden auch unter Mitwirkung von REHADAT, Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung, gesammelt.

    Weitere Hintergrundinformationen zum BEM:

    Ihr Team vom Forum Fragen - Meinungen - Antworten

    Das bundesweite Aktionsbündnis Teilhabeforschung führte am 1. November 2016 eine Tagung zum Thema "Teilhabeforschung: Stand und Perspektiven" durch. Die Veranstaltung konnte im Livestream mitverfolgt werden, die Videos stehen weiter zur Verfügung.
    Das Aktionsbündnis will zu einer stärkeren Vernetzung und Finanzierung von Teilhabeforschung beitragen. Eine interdisziplinäre Teilhabeforschung soll das Augenmerk auf die Verwirklichung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderungen richten und damit zu einer Neuorientierung der Forschungslandschaft führen.
    Derzeit sind rund 50 Organisationen und mehr als 80 Einzelmitglieder in dem Bündnis aktiv.

    Zu den Videos der Tagung vom 01.11.2016: http://www.webcast-livestream.de/teilhabeforschung

    Fragen zu Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und Prävention werden ab dem 22. November 2016 für rund zwei Wochen im moderierten Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ öffentlich diskutiert.

    Interessierte können eigene Fragen zur Diskussion stellen. Für den Austausch, der v.a. auch die neuen Regelungen des geplanten Bundesteilhabegesetzes thematisieren soll, sind Fragen, Meinungsbeiträge, Erfahrungen und Thesen willkommen. Fachlich Interessierte können ihre Beiträge online in das Forum einstellen. Dazu ist eine Registrierung erforderlich. Fragen können vor und während der Diskussion auch per E-Mail an das Redaktionsteam unter info@reha-recht.de gesendet werden.

    Weitere Informationen stellen wir in Kürze hier bereit sowie im kostenlosen Newsletter von http://www.reha-recht.de, den Sie unter http://www.reha-recht.de/newsletter abonnieren können.

    Im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Modellprojektes sucht der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) InklusionsbotschafterInnen mit verschiedenen Behinderungen, die Projekte durchführen.

    Die InklusionsbotschafterInnnen sollen anhand ihrer eigenen Erfahrungen und guter Beispiele aufzeigen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und damit die Inklusion vorangetrieben werden kann. Hierfür sollen sie auch eigene konkrete Projekte durchführen und sich für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen einsetzen.

    Nachdem in der ersten Phase des Projektes bereits 40 InklusionsbotschafterInnen aktiv sind, vergibt die ISL nun weitere Stipendien in Höhe von 100 Euro pro Monat für die InklusionsbotschafterInnen, die sich verbindlich zur Durchführung eigener Projekte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten. Bewerbungen von behinderten Menschen, die nicht auf ein Stipendium angewiesen sind und als InklusionsbotschafterInnen oder MentorInnen mitwirken wollen, sind ebenfalls herzlich willkommen.

    Weitere Informationen gibt es auf der folgenden Webseite der ISL: http://isl-ev.de/index.php?opti…1181&Itemid=510

    Wie kann Peer Counseling beim Übergang aus der Schule gestaltet werden? Hier ist problematisch, dass die SchülerInnen mit Behinderung nicht dauerhaft Schüler bleiben und somit nicht dauerhaft gleich betroffen bleiben. Kann insofern hier ein Peer Support die bessere Beratungsmöglichkeit bieten?

    Zitat

    Es ist in dieser Übergangssituation schwierig Peers zu finden, da diejenigen, die Schüler sind, meist noch nicht aus ihren Erfahrungen beim Übergang in die Ausbildung berichten können, und andererseits diejenigen, die aus Erfahrungen berichten können, keine Schüler mehr sind - es fehlt insofern an der Gleichheit bei der Beratung aktuell Betroffener.


    Diese Fragen zum Thema der Arbeitsgruppe 1 "Beratungsansprüche und Beratungsstrukturen für Übergänge an Schnittstellen (Schule/Beruf und Reha/Betrieb)" können hier diskutiert werden.

    Viele Grüße vom Team

    Wie können Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (insbesondere beim Übergang Reha-Beruf) beraten und unterstützt werden? Kommt für sie auch eine Art Peer Counseling in Betracht?

    Diese Fragen zum Thema der Arbeitsgruppe 1 "Beratungsansprüche und Beratungsstrukturen für Übergänge an Schnittstellen (Schule/Beruf und Reha/Betrieb)" können hier diskutiert werden.

    Viele Grüße vom Team

    Was ist der Gegenstand unabhängiger Beratung und sollte unabhängige Beratung, wie in § 32 SGB IX-neu, auf Informationen und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX begrenzt werden oder können auch alltagspraktische Fragen Beratungsgegenstand sein?

    Diese Fragen zum Thema der Arbeitsgruppe 3 "Unabhängige Beratung – Peer Counseling" können hier diskutiert werden.

    Viele Grüße vom Team

    Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung – das ist das Konzept von Peer Counseling, einer Beratungsmethode, die das Dezernat Soziales des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als Modellprojekt im Rheinland fördert. Wie Peer Counseling genau funktioniert und welche Vorteile diese Form der „Beratung auf Augenhöhe“ bietet, dazu hat der LVR nun einen Film veröffentlicht.
    Der Film stellt Menschen mit Behinderung vor, die als Peer Counselor arbeiten oder diese Beratung nutzen. Einer von ihnen ist der 21-jährige Dominik Altgott, der mit ambulanter Unterstützung selbstständig wohnt. Den Mut von zuhause auszuziehen hat er durch die Beratung auf Augenhöhe gefasst. Als Peer Counselor tätig ist Bernd Küpper, der mehrere Jahre an Depressionen litt. Heute arbeitet er in einem Integrationsunternehmen in Köln-Deutz und kann aufgrund seiner Erfahrungen Betroffene mit Rat unterstützen.
    Insgesamt finanziert und unterstützt der LVR zehn Peer-Beratungsangebote im Rheinland. Nach eienm Zwischenbericht der prognos AG, die im Auftrag des LVR das Modellprojekt wissenschaftlich evaluiert, bewerten Ratsuchende das Angebot als überdurchschnittlich positiv.

    Film und Zwischenbericht sind online unter http://www.peer-counseling.lvr.de abrufbar.

    Am 9. September 2016 fand in Kassel die Fachtagung "Partizipation und Beratung im Teilhaberecht" statt. Im Fokus stand die Beteiligung und Befähigung behinderter Menschen mithilfe des Teilhaberechts.

    Themen der Arbeitsgruppen:

    • Beratungsansprüche und Beratungsstrukturen für Übergänge an Schnittstellen (Schule/Beruf und Reha/Betrieb)
    • Partizipation im Arbeitsleben – barrierefreie Wahlen im Arbeitsleben
    • Partizipation im Arbeitsleben – Werkstatträte
    • Unabhängige Beratung – Peer Counseling
    • Partizipation bei Sozialleistungen
    • Partizipation an der Gesetzgebung

    Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie hier.

    Wir laden Sie ein, die Themen der Partizipation und Beratung im Teilhaberecht an dieser Stelle weiter zu vertiefen. Stellen Sie offen gebliebene Fragen oder kommentieren Sie bereits eingereichte Beiträge.

    Offene Fragen rund um die Themen der Fachtagung „Partizipation und Beratung im Teilhaberecht“ am 9. September 2016 in Kassel können online weiter diskutiert werden unter:

    Fachtagung "Partizipation und Beratung im Teilhaberecht", Kassel, 9. September 2016

    Themen der Workshops:

    • Beratungsansprüche und Beratungsstrukturen für Übergänge an Schnittstellen (Schule/Beruf und Reha/Betrieb)
    • Partizipation im Arbeitsleben – barrierefreie Wahlen im Arbeitsleben
    • Partizipation im Arbeitsleben – Werkstatträte
    • Unabhängige Beratung – Peer Counseling
    • Partizipation bei Sozialleistungen
    • Partizipation an der Gesetzgebung

    Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie hier.

    Wir laden Sie ein, die Themen der Partizipation und Beratung im Teilhaberecht an dieser Stelle weiter zu vertiefen.

    Für die aktive Teilnahme ist eine Registrierung erforderlich. Hinweise zur Registrierung sowie zu weiteren Fragen finden Sie unter:

    Über das Forum (FAQ)

    Wenn Sie bereits registriert und angemeldet sind, können Sie Ihre Frage mit einem Klick auf den Button „Neues Thema“ einstellen.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@reha-recht.de

    Die DVfR möchte anhand einer Gegenüberstellung "Aktuelles Teilhaberecht"/"Teilhaberecht nach BTHG-Entwurf" veranschaulichen, was die Umsetzung des Gesetzentwurfes zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) in seiner aktuellen Form bedeuten würde. Konkrete Beispiele aus verschiedenen Bereichen sollen aufzeigen, welche Einbußen auf Menschen mit Behinderung in Bezug auf Selbstbestimmung und Teilhabe zukommen, wenn es keine weiteren Änderungen am aktuell vorliegenden Gesetzentwurf geben sollte. Die Aktion will dazu beitragen, die aktuelle Diskussion um die Paragraphen des BTHG für alle verständlicher zu machen.

    In der Reha-Recht-Lounge finden Sie unter Folgen des Bundesteilhabegesetzes bereits per E-Mail eingegangene bzw. direkt ins Forum eingestellte Beispiele. Diese können ergänzt, aber auch kommentiert oder geteilt werden.

    Zitat

    Ich wüßte gerne, was die Experten zu den Änderungen bei den Sozialleistungsträgern sagen.


    Müssen z.B. einerseits gemeinsame Servicestellen geschlossen werden, da die Aufgabe gesetzlich nicht mehr besteht?
    Welche Fachleistungen müssen die Sozialleistungsträger vorhalten (z. B. Case-Management) und werden diese über Verwaltungshaushaltsmittel oder über Rehamittel finanziert?

    Diese Fragen wurde per E-Mail an das Team geschickt.

    Verschiedene Verbände und Organisationen der Selbsthilfe haben mit Beispielen und zum Teil Lösungsvorschlägen auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) reagiert.

    Die folgende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise auf weitere konkrete Gegenüberstellungen aktuelles Teilhaberecht/Teilhaberecht nach BTHG-Entwurf bzw. Beispiele nimmt die Redaktion gern entgegen unter info@reha-recht.de.