Eine Frage blieb hier noch offen:
Und ist ab dann keine Reha-Maßnahme mehr möglich? Gilt man dann als austherapiert?
Dies betrifft wohl den Fall, dass eine Reha nicht verlängert wurde. Wer hätte dazu Antworten?
Freundliche Grüße vom Team
Eine Frage blieb hier noch offen:
Und ist ab dann keine Reha-Maßnahme mehr möglich? Gilt man dann als austherapiert?
Dies betrifft wohl den Fall, dass eine Reha nicht verlängert wurde. Wer hätte dazu Antworten?
Freundliche Grüße vom Team
Die neue Diskussion ist eröffnet. Ab heute und für voraussichtlich drei Wochen diskutieren Fachleute und Interessierte bei "Fragen - Meinungen - Antworten" das Thema Teilhabe pflegebedürftiger Menschen – zum Verhältnis von Reha und Pflege. Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung mit interessanten Fragen, Thesen, Praxiserfahrungen.
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Weitere Informationen
Für weitere Fragen können Sie sich gerne an das Team wenden: info@reha-recht.de
Wir wünschen Ihnen eine spannende und ergiebige Diskussion!
Welche praktische Rolle spielt der individuelle Pflegeplan (§ 18 Absatz 6 Satz 2 SGB XI)? Dieser soll ja auch Aussagen und Vorschläge zu Reha-Maßnahmen liefern.
Diese Frage erreichte das Team bereits vorab per E-Mail.
Sollten sich durch § 32 SGB XI (Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) systembedingte Verzögerungen bei der Erbringung von Pflegeleistungen nicht verhindern lassen?
Diese Frage erreichte das Team bereits vorab per E-Mail.
Wie unterscheidet sich die "aktivierende Pflege" von Maßnahmen der medizinischen Reha? Nach § 6 Absatz 2 SGB XI geht es doch bei beiden darum, "die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern."
Und in welchem Verhältnis steht die aktivierende Pflege zur Eingliederungshilfe?
Diese Frage erreichte das Team bereits vorab per E-Mail.
Mit der sogenannten Reha-Empfehlung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll der Verpflichtung Rechnung getragen werden, die Möglichkeiten der Reha auszuschöpfen.
Häufig mündet die Reha-Empfehlung aber nicht in entsprechenden Maßnahmen in ausreichendem Maß. Woran liegt das?
Diese Frage erreichte das Team bereits vorab per E-Mail.
Das Thema "Teilhabe pflegebedürftiger Menschen - zum Verhältnis von Reha und Pflege" wurde ab 25. August bis 8. September 2015 öffentlich diskutiert. Näheres zum Thema und zu den teilnehmenden Fachleuten finden Sie hier.
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Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern legen wir die Netiquette ans Herz. Weitere Informationen zu "Fragen - Meinungen - Antworten" finden Sie unter Häufig gestellte Fragen (Über das Forum). Bitte wenden Sie sich an uns unter info@reha-recht.de, wenn Ihnen noch etwas unklar ist oder Sie Fragen zum Forum haben.
Zusammenfassung:
Die Zusammenfassung zur Online-Diskussion ist bei reha-recht.de als Fachbeitrag D41-2015 veröffentlicht.
Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten
Vom 25. August bis voraussichtlich 8. September 2015 stellen wir das Thema "Teilhabeförderung pflegebedürftiger Menschen - zum Verhältnis von Reha und Pflege" zur Diskussion. Sie können jetzt schon Fragen dazu einreichen!
Teilhabeförderung bedeutet für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sehr viel: Verbleib zu Hause statt Heimunterbringung, mehr Lebensqualität sowie Erleichterung der Pflege für die pflegenden Angehörigen bzw. die Pflegekräfte in Einrichtungen. Der Zugang zu Teilhabeleistungen für die Betroffenen sowie die Leistungen selbst sind derzeit noch nicht bedarfsgerecht. Barrieren im Versorgungssystem, mögliche Ansätze zu ihrer Überwindung sowie Chancen und Risiken einer Koppelung der Reformen des Teilhabe- und des Pflegerechts werden ab Ende August im moderierten Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ diskutiert.
Machen Sie mit: Fragen, Thesen, Erfahrungsberichte können Sie bereits jetzt per E-Mail an info@reha-recht.de (bitte mit Stichwort "FMA" im Betreff) senden - oder Sie reichen Ihre Fragen direkt während der Diskussionsphase ein.
Die öffentliche Diskussion wird u. a. begleitet von:
Freundliche Grüße
Ihr Team von Reha-Recht.de und Fragen - Meinungen - Antworten
Menschen mit Pflegebedarf gelten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) als behindert und haben Anspruch auf Teilhabeförderung. Damit dieser wirksam werden kann, muss das Verhältnis von Pflege und Rehabilitation neu justiert werden.
Unter anderem geht es um folgende Fragen: Welche Bedarfe haben Pflegebedürftige? Wie gestaltet sich das Verhältnis bei der Leistungserbringung zwischen den Bereichen Pflege, Eingliederungshilfe, Rehabilitation und Prävention? Wie können der Zugang zur Rehabilitation und die Zusammenarbeit der Akteure verbessert werden? Wer trägt Verantwortung für die Entwicklung bedarfsgerechter Rehabilitationsstrukturen und vernetzter Prozessabläufe?
Angesichts des demografiebedingt starken Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren besteht großer Handlungsdruck. Nachweislich kann durch Rehabilitation und rehabilitative Pflege das Ausmaß von Pflegebedürftigkeit und ein damit im Einzelfall einhergehender hoher Bedarf an Unterstützungsleistungen verringert werden. Was den Betroffenen zu mehr Teilhabe verhilft, entlastet im Ergebnis dann auch die öffentlichen Kassen.
Die Diskussion soll zu mehr Klarheit über das geltende Recht beitragen sowie Anregungen zur Weiterentwicklung der Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), SGB XI (Gesetzliche Pflegeversicherung), SGB V (medizinische Rehabilitation, Prävention) und SGB XII (Eingliederungshilfe) liefern.
Dauer der Online-Diskussion:
25. August bis voraussichtlich 8. September 2015
Teilnehmerinnen und Teilnehmer u. a.:
Weiterführende Informationen:
Der Beitrag "Herausforderung inklusive Ausbildung – Zusammenfassung der Online-Diskussion im moderierten Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (13. März bis 10. April 2015) fasst die wesentlichen Fragen und Antworten zusammen. Er steht ab sofort unter Fachbeiträgen auf http://www.reha-recht.de zur Verfügung: Link zum Beitrag D24-2015
Die thematischen Schwerpunkte der Online-Diskussion lagen u. a. bei den Hürden, die den Übergang von der Schule in eine inklusive Ausbildung bzw. in den Beruf erschweren sowie bei dem großen Informationsbedarf der Unternehmen, die bei spezifischen Fragen geeignete Ansprechpartner benötigen. Darüber hinaus wurden im Verlauf der Diskussion verschiedene Initiativen genannt, die über Informationsportale und Netzwerkarbeit das Know-how zur Gestaltung einer inklusiven Ausbildung verbreiten sowie verschiedene Ausbildungsmodelle diskutiert.
Das Bundesministerium hat am 12. Juni 2015 unter http://www.pflegestärkungsgesetz.de Informationen zum neuen Gesetz und den neuen Pflegeleistungen veröffentlicht.
Unter diesem Link können übrigens einzelne Videos des Streams abgespielt werden: http://livestream.com/accounts/2464817/events/4113133
Alle Interessierten, die nicht persönlich an der Auftaktveranstaltung zum Aktionsbündnis Teilhabeforschung teilnehmen können, können die Veranstaltung am kommenden Freitag, 12. Juni 2015, von 11 Uhr bis 14 Uhr live im Internet verfolgen.
Unter folgender Internetadresse ist der Livestream: "Gründung eines Aktionsbündnisses Teilhabeforschung" zu finden: http://www.webcast-livestream.de/Teilhabeforschung/
Tipp: Mit "get notified" können Sie sich den Termin in Ihren Outlook-Kalender eintragen oder sich auf andere Weise zum Start der Veranstaltung benachrichtigen lassen.
Ab sofort steht den registrierten Mitgliedern unseres Forums mit der "Reha-Recht-Lounge" ein offener Bereich zur Verfügung, wo sie sich außerhalb von zu Schwerpunktthemen veranstalteten, moderierten Diskussionen austauschen können.
Die neue "Reha-Recht-Lounge" bietet zwei Unterforen:
Bitte beachten Sie, dass auch die Inhalte der Reha-Recht-Lounge öffentlich sichtbar sind. Alle Beiträge können von Forenbesuchern gelesen werden. Das Schreiben und Veröffentlichen von Beiträgen unter Berücksichtigung der Netiquette ist nur angemeldeten registrierten Mitgliedern möglich.
Weitere Infos zur Registrierung und Anmeldung finden Sie bei den Häufig gestellten Fragen zum Forum.
Die Diskussionsrunde "Herausforderung inklusive Ausbildung" ist geschlossen.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Leserinnen und Lesern für ihr Interesse und die lebendige Diskussion in Form von Fragen und Thesen, Antworten, Erfahrungen und Kommentaren sowie für den Einblick in Inklusionsprojekte oder betriebliche Abläufe - ob als Textbeitrag, Verweis auf relevante Publikationen oder als Filmsequenz.
Im Anschluss an die Diskussion haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fazit zu ziehen: Wie haben Sie den Austausch erlebt? Welche Impulse, Erkenntnisse oder ggf. neue Fragen haben Sie mitgenommen? Auch für Wünsche und Anregungen zum Ablauf der Diskussion ist hier Raum.
Wie zu allen Diskussionsrunden des moderierten Expertenforums wird auch zu dieser in Kürze eine Zusammenfassung auf Reha-Recht.de veröffentlicht. Die Zusammenfassungen bisheriger Diskussionen können Sie dort bereits im Forum D nachlesen.
Freundliche Grüße
Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Online-Diskussion "Herausforderung inklusive Ausbildung".
Die entsprechenden Foren werden mit Ende des heutigen Tages geschlossen. Die Inhalte der Diskussion stehen weiterhin öffentlich zur Verfügung.
Wir laden Sie nun dazu ein, Ihr persönliches Fazit zu ziehen. Abschließende Eindrücke können Sie hier einfach per Klick auf "Antworten" eingeben.
Freundliche Grüße vom Team Fragen - Meinungen - Anworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht
In den letzten Tagen haben sich weitere Teilnehmer in unseren laufenden Austausch zum Thema "Herausforderung Inklusive Ausbildung" eingeklinkt.
Daher wird die Diskussion noch bis über Ostern fortgeführt. Bis Freitag, 10. April, haben alle noch genügend Zeit, auf bislang unbeantwortete Fragen und Thesen zu reagieren.
Am 10. April wird das Forum zu diesem Thema dann geschlossen.
Hier geht's direkt zur Diskussion.
Viele Grüße
vom Team "Fragen - Meinungen - Antworten"
Das Informationssystem REHADAT ist außerdem gerade mit dem neuen Portal http://www.rehadat-gutepraxis.de online gegangen:
- es gibt dort über 900 Praxisbeispiele zum Übergang ins Berufsleben, zu Ausbildung oder Qualifizierung, Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld sowie beratende Institutionen und finanzielle Förderung.
- unter dem Menüpunkt Integrationsvereinbarungen finden sich zahlreiche anonymisierte Einzelvereinbarungen für Betriebe und Dienststellen oder Gesamtvereinbarungen für Konzerne oder Obere Behörden.
ZitatVersicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Zur Ergänzung: Diese Publikation der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenvers…tl_beurteilung_index.html
ZitatHandbuch Studium und Behinderung
als Ergänzung hier der Link zum kompletten Handbuch vom Verband der Studentenwerke:
http://www.studentenwerke.de/de/handbuch-studium-behinderung
Hierzu passt die Frage nach einer modularisierten Ausbildung, "mit Bausteinen zum Abschluss".
Stichwort „Modularisierte Ausbildung“: mit abgeschlossenen Bausteinen zu einer anerkannten Ausbildung. Wie kann dieses Konzept den Ausbildungsweg von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen?
Ein verwandtes Thema ist auch die Frage nach einer "abgestuften Ausbildung" nach dem Deutschen Qualitätsrahmen (DQR).
Das Thema erreichte das Projektteam per E-Mail.
Welchen Anspruch haben Teilnehmer während einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auf medizinische Reha (Ergo-, Logo-, Physiotherapie)?
Die Frage erreichte das Projektteam per E-Mail.
Wie müssen betriebliche Integrationsvereinbarungen gestaltet sein, um die inklusive Ausbildung zu fördern? Und wie sieht es mit der Bereitschaft der Unternehmen aus, solche Regelungen zu treffen?
Die Frage erreichte das Projektteam per E-Mail.
"Das bisher modellhaft erprobte Budget für Arbeit (Wikipedia-Eintrag: Budget für Arbeit) sollte gesetzlich verankert werden, damit der Übergang von einer Werkstatt zum ersten Arbeitsmarkt flexibel und ohne Reibungsverluste sichergestellt werden kann."
Diese These wurde dem Projektteam per E-Mail zugesandt. Wir freuen uns über weitere Meinungen und Erfahrungsbereichte dazu.