Beiträge von Team

    Hier sammeln wir Fragen für das aktuelle Diskussionsthema "Praktische und rechtliche Fragen des Wunsch- und Wahlrechts". Die Diskussion findet vom 18. September bis 2. Oktober 2014 statt.


    Ab sofort und während des Diskussionszeitraums können Sie hier Ihre Fragen einreichen:

    • Wenn Sie eine oder mehrere eigene Fragen stellen möchten, klicken Sie bitte auf "Neues Thema" und schreiben Ihre Frage auf.
    • Im Titel bitte das Oberthema in Kurzform, im Beitragsfeld können Sie nähere Details bzw. weitere Aspekte ergänzen
    • Wir sammeln Ihre Themen und eröffnen die Diskussion zu jeder Frage in einem eigenen Forenthema. Dazu sortiert die Moderation Ihre Fragen in passende Forenthemen, ein Verweis bleibt bestehen. Beim Klick auf Ihre Frage gelangen Sie in die entsprechende Diskussion.
    • Für eine aktive Teilnahme an der Diskussion registrieren Sie sich bitte unter "Registrieren"


    Weitere Informationen lesen Sie in folgenden Links:


    Bei Fragen wenden Sie sich am besten an das Team von Reha-Recht.de: info@reha-recht.de


    Vielen Dank fürs Mitmachen!

    Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein Grundsatz aus dem neunten Sozialgesetzbuch (§ 9 SGB IX). Danach müssen Rehabilitationsträger bei der Entscheidung über Leistungen und deren Ausführung den berechtigten Wünschen ihrer Versicherten entsprechen. Was genau heißt das? Können Versicherte sich ihre Reha-Maßnahme selbst aussuchen? Dürfen Krankenkassen die Wunsch-Klinik eines Patienten ablehnen?


    Mit dem Wunsch- und Wahlrecht wollte der Gesetzgeber die Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten stärken. In der Praxis tauchen jedoch Fragen auf, wenn den Wünschen nicht entsprochen wird. Dann ist beispielsweise zu klären, was überhaupt ein „berechtigter Wunsch“ ist und warum eine bestimmte Reha-Einrichtung nicht in Frage kommt.


    Die Leistungsträger, darunter gesetzliche Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit und Sozialhilfeträger, haben einerseits die Pflicht zu beraten und über Rechte aufzuklären. Andererseits müssen sie auch begründen können, warum Anträgen für bestimmte Maßnahmen oder Kliniken stattgegeben wird bzw. weshalb sie abgelehnt werden. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht müssen Leistungsträger bei ihren Entscheidungen auch das Wirtschaftlichkeitsgebot berücksichtigen.


    Praktische und rechtliche Fragen rund um das Wunsch- und Wahlrecht diskutierten vom 18. September bis 2. Oktober 2014:

    • Heidi Hauer, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK), Mainz
    • Dr. Wolfgang Heine, Rechtsanwalt, Berlin
    • Marion Rink, BAG SELBSTHILFE, Düsseldorf
    • Dr. Hans-Martin Schian, Arzt für Arbeits-/Sozialmedizin, Rehabilitationswesen, Wilnsdorf
    • Prof. Klaus-Dieter Thomann, Ärztlicher Leiter, IVM Institut für Versicherungsmedizin, Frankfurt
    • Fabian Walling, DRV Baden-Württemberg, Stuttgart
    • Prof. Felix Welti, Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen, Universität Kassel


    Weitere Informationen zur Diskussion:
    - Hinweise zur Diskussion: Zeitrahmen, Ablauf, Teilnahme
    - Fragensammlung zum Thema Wunsch- und Wahlrecht

    Zusammenfassung der Diskussion:
    Die wichtigsten Aspekte der Diskussion sind zusammengefasst im Beitrag D28-2014 auf http://www.reha-recht.de in Fachbeiträgen unter D: Politik .http://fma.reha-recht.de/index…ard/45-Fragen-einreichen/

    Die DVfR hat mit ihren Partnern und mit Experten des Sozialrechts im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht (www.reha-recht.de) das neue „Forum E: Recht der Dienste und Einrichtungen“ eingerichtet. Es soll zur Klärung von Streitfragen zu den unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen Erbringern, Empfängern und Trägern von Reha-Leistungen beitragen.


    Im Diskussionsforum widmeten sich bisher vier Einzelforen (A bis D) in Fachbeiträgen den Themen 'Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe', 'Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht', 'Zugang zu Leistungen', 'Sozialmedizin' sowie 'Entwicklungen und Reformvorschläge'.
    Themen wie

    • Schiedsstellenverfahren,
    • Leistungsabrechnung,
    • Auswirkungen von Qualitätsanforderungen,
    • Verbraucherschutz sowie das
    • Heim- und Einrichtungsrecht

    wird das neue Forum E aufgreifen. Die ersten Beiträge behandeln zum Beispiel Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen, das Rechtsverhältnis von Teilnehmenden zu Einrichtungen und Diensten sowie das Werkstattbudget. Alle Beiträge stehen kostenlos zur Verfügung.


    Link zum neuen Forum E

    Die zweite vom Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht veranstaltete Online-Diskussion "Fragen – Meinungen – Antworten" (FMA) fand im Juni/Juli 2014 zu dem Thema „Praktische und rechtliche Fragen der Hilfsmittelversorgung“ statt und wurde von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis begleitet.


    Wir haben die wesentlichen Aspekte der Diskussion zusammengefasst und in einem Beitrag auf http://www.reha-recht.de veröffentlicht: Beitrag D19-2014.


    Der ursprüngliche Diskussionsverlauf kann nach wie vor hier nachgelesen werden.

    Ab voraussichtlich Ende September sind Interessierte, Fachleute und Betroffene erneut für rund zwei Wochen zum virtuellen Austausch eingeladen:


    Im Mittelpunkt der dritten Diskussion im moderierten Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ stehen die praktischen und rechtlichen Fragen des Wunsch- und Wahlrechts.


    Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.



    Ihr Team von Fragen - Meinungen – Antworten

    "Fragen - Meinungen - Antworten" ist ein moderiertes Forum, das zum Portal www.reha-recht.de gehört. Hier finden Diskussionen zu ausgewählten Themen des Rehabilitations- und Teilhaberechts statt. Es diskutieren Sozialjuristen, Schwerbehindertenvertreter, Reha-Praktiker und -Wissenschaftler sowie Menschen mit Behinderungen und Interessierte.

    Die Diskussionen sind öffentlich und bleiben es auch nach Ende des Diskussionszeitraums.


    Was Sie hier tun können

    • Wir laden Sie herzlich ein, mitzulesen.
    • Wir freuen uns auch, wenn Sie aktiv kommentieren möchten. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, bei der wir Sie gerne unterstützen.

    Weitere Informationen bieten folgende Links
    zum Hintergrund unseres Angebots sowie
    zu häufigen Fragen rund um die Registrierung und die Diskussionen.


    Ihre allgemeinen Fragen, Anregungen und Wünsche zum Forum können Sie uns hier aufschreiben.


    Viele Grüße
    Ihr Team von "Fragen - Meinungen - Antworten"

    von unserer Expertin Ursula Waßer erhielten wir folgende Rückmeldung:


    Zitat

    Ich möchte mich auch bei allen für die interessante Diskussion bedanken. Für mich ist es immer wichtig zu hören, an welchen Stellen die Rechtsprechung in der Praxis auf besondere Kritik stößt. Ich werde aus der Diskussion einiges für meine Arbeit mitnehmen.

    Hinweisen möchte ich allerdings nochmals darauf, dass die Abgrenzung zwischen beruflicher und medizinischer Rehabilitation gesetzlich vorgegeben ist und die Krankenversicherung nur für die medizinische Rehabilitation zuständig ist. Ein Hilfsmittel, das ausschließlich für spezielle berufliche Anforderungen Gebrauchsvorteile bietet, muss die Krankenkasse daher nicht gewähren. Um medizinische Rehabilitation kann es in Abgrenzung zur beruflichen Rehabilitation nur gehen, wenn das Hilfsmittel zumindest daneben auch Gebrauchsvorteile im täglichen Leben mit sich bringt. Insoweit sieht § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX ausdrücklich vor, dass das Hilfsmittel erforderlich sein muss, "um eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen".

    Heute haben wir die Diskussion zu praktischen und rechtlichen Fragen der Hilfsmittelversorgung geschlossen.


    Die Fülle an fachlich fundierten und disziplinübergreifend eingebrachten Antworten auf die unterschiedlichsten Fragestellungen der Hilfsmittelversorgung spiegelt die Komplexität des Themenfelds und setzt Impulse für dessen Weiterentwicklung in der Zukunft. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme an der Diskussion, ob aktiv schreibend oder als interessierte Leserin oder interessierter Leser!


    Der Diskussionsverlauf kann weiterhin in diesem Forum nachgelesen werden.

    „Fragen – Meinungen – Antworten“ verlängert die Diskussionsphase zum Thema Hilfsmittelversorgung: Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die noch offenen Fragen bis einschließlich Mittwoch 2. Juli 2014 beantworten und kommentieren.


    Schon jetzt laden wir Sie herzlich ein, Ihr persönliches Fazit zu ziehen. Teilen Sie uns, wenn Sie mögen, Ihre Wahrnehmung hinsichtlich des Diskussionsthemas mit. Wo sehen Sie Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenzial bei der Hilfsmittelversorgung? Wir freuen uns auch über die Beteiligung von Personen, die vorab Fragen eingereicht oder die Diskussion bisher ohne eigenen Beitrag verfolgt haben: „Ihr Fazit


    Nach Abschluss der Diskussion planen wir außerdem eine kurze Umfrage unter allen Mitwirkenden.


    Freundliche Grüße
    Ihr Team von Fragen – Meinungen – Antworten

    Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,


    vielen Dank für Ihre Mitwirkung an der Diskussion "Praktische und rechtliche Fragen der Hilfsmittelversorgung". Die Inhalte der Diskussion stehen Ihnen weiterhin öffentlich zur Verfügung. Wir laden Sie nun dazu ein, Ihr persönliches Fazit zu ziehen.


    Wir hoffen, einige Fragen sind durch die Beiträge klarer geworden. Vielleicht gab es aber auch manch überraschende Fragen und Erkenntnisse. Teilen Sie uns, wenn Sie mögen, Ihre Wahrnehmung hinsichtlich dieses Diskussionsthemas mit. Wo sehen Sie Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenzial bei der Hilfsmittelversorgung?


    Wir freuen uns insbesondere auch über die Beteiligung von denjenigen Personen, die vorab Fragen eingereicht oder die Diskussion bisher ohne eigenen Beitrag verfolgt haben.

    Möchten Sie uns allgemeine Rückmeldungen zur Forengestaltung oder Handhabung der Software geben, dann können Sie diese unter „Feedback, Anregungen, Wünsche eintragen. In Planung ist auch eine kurze Umfrage unter allen Interessentinnen und Interessenten.



    Vielen Dank im Voraus.


    Es grüßt das Projekt-Team
    Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht

    Nachdem wir am Freitag neue Fragen zur Diskussion über die Hilfsmittelversorgung in die Kategorien

    • Abläufe der Hilfsmittelversorgung
    • Zuständige Kostenträger für die Hilfsmittelversorgung
    • Begriff des Hilfsmittels

    verschoben haben, sind wieder zahlreiche Antworten dazu eingegangen. In der Diskussion stehen u. a. Festbeträge, die Kosten für Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel am Arbeitsplatz sowie die Lieferung von Hilfsmitteln.

    Im März tauschten sich Fachleute aus verschiedenen Bereichen der Rehabilitation sowie Menschen mit Behinderungen und Interessierte in diesem Forum zu "Praktischen und rechtlichen Fragen der Stufenweisen Wiedereingliederung" aus. Probleme der Organisation, Durchführung oder Finanzierung einer beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme konnten so praxisbezogen und interdisziplinär aufgegriffen werden.


    Eine Zusammenfassung der Diskussion ist jetzt im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht (www.reha-recht.de) abrufbar.


    Der ursprüngliche Diskussionsverlauf kann nach wie vor im Forum von "Fragen - Meinungen - Antworten" nachgelesen werden.

    Wir freuen uns, dass die Diskussion über die Hilfsmittelversorgung soviel Interesse weckt. Über 1000 Besuche hat unsere Fragensammlung bereits zu verzeichnen. Als Gäste können Sie unsere aktuelle Diskussion jederzeit mitlesen, und ebenso den Verlauf des vorigen Diskussionsthemas. Gerne können Sie auch mitdiskutieren - nähere Informationen dazu finden Sie hier.


    Gestern haben wir zehn weitere Fragen für die Diskussion in entsprechende Kategorien geschoben. Dabei geht es neben rechtlichen Grundlagen und dem Begriff des Hilfsmittels vor allem um zuständige Kostenträger. Inzwischen stehen auch Fragen zur Wartung und Reparatur von Hilfsmitteln zur Diskussion bereit. Sie finden diese in der Kategorie "Folgekosten der Hilfsmittelversorgung".


    Alle Fragen stehen auch weiterhin für Sie unter "Fragen einreichen" als Übersicht bereit. Wir bitten Sie, zuerst die noch offenen Fragen in den einzelnen Kategorien zu diskutieren.


    Viele Grüße
    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Wir möchten in diesem Zusammenhang auf das Rehadat-Hilfsmittelportal hinweisen:
    http://www.rehadat-hilfsmittelportal.de/

    • Dort kann man sich im Hilfsmittelbereich "Information und Kommunikation" über Hilfen zur Direkten Kommunikation informieren.
    • Ergänzend ist dort auch das offizielle Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finden, darin wiederum die Produktgruppe "Sprechhilfen": GKV-Hilfsmittelverzeichnis

    Über 30 Fragen haben wir bereits zum Thema "Praktische und rechtliche Fragen der Hilfsmittelversorgung" gesammelt, die ersten Fragen stehen nun zur Diskussion in folgenden Kategorien bereit:
    - Abläufe der Hilfsmittelversorgung
    - Rechtliche Grundlagen für einen Anspruch auf Hilfsmittelversorgung
    - Begriff des Hilfsmittels
    - Zuständige Kostenträger für die Hilfsmittelversorgung
    - Persönliches Budget für die Finanzierung von Hilfsmitteln
    - Folgekosten einer Hilfsmittelversorgung.


    Einen Überblick über alle bisher gesammelten Fragen finden Sie unter "Fragen einreichen".
    Für die aktive Teilnahme müssen sich neue Nutzer registrieren, bereits registrierte Nutzer klicken auf "anmelden" und können dann eigene Antwortbeiträge verfassen.


    Wir freuen uns auf einen anregenden Austausch.
    Ihr Team von "Fragen - Meinungen - Antworten"

    Unser "Nutzerleitfaden" in neuem Gewand: Unter den "Häufig gestellten Fragen" (Frequently Asked Questions, FAQ) finden Sie jetzt noch leichter Antworten auf häufige Fragen zu verschiedenen Themen, z. B. zur Registrierung und Anmeldung, zu den unterschiedlichen Seiten der Plattform (Startseite/Forum/Mitglieder) oder zu Möglichkeiten der aktiven Beteiligung:

    • Wie kann ich mich registrieren?
    • "Registrieren" oder "Anmelden"?
    • Startseite
    • Forum
    • Mitglieder
    • Möglichkeiten zum Dialog
    • Hilfe


    Jeder Frage ist ein Symbol zum Auf- bzw. Zuklappen > vorangestellt, über das Sie sich die Antwort anzeigen lassen können.


    Das Team von Fragen - Meinungen - Antworten steht Ihnen bei weitere Fragen unter der E-Mail info@reha-recht.de gern zur Verfügung und wünscht Ihnen eine interessante Diskussion!

    Einige Fragen, die uns im Vorfeld erreichten, betreffen die Festbetragsregelung:


    Welche Bedeutung haben Festbeträge?

    • z. B. Sanitätshaus verlangt Zuzahlungen zu Unterarmgehstützen, weil der Verkaufspreis höher ist als der Betrag, den die Krankenkasse übernimmt.
    • z.B. Die Unfallversicherung bewilligt zwar einen Festbetrag für ein Hörgerät. Sie lehnt aber die Kostenübernahme komplett ab, wenn der Betroffene ein teureres Hörgerät haben möchte und sogar aus eigener Tasche einen Zuzahlungsbetrag leisten würde. Gibt es ggf. die Alternative, ein persönliches Budget für Hörgeräte zu erhalten?

    siehe hierzu auch die Fragen "Warum fallen Hörgeräte unter die Festbetragsregelung?"
    sowie "Gibt es auch Höchstgrenzen bei der Bewilligung von Hilfsmitteln?"

    In vielen Fragen geht es um Hilfsmittel für einen speziellen Bedarf. Da wir keine Einzelfallberatung anbieten, formulieren wir die Frage um:

    Welche Stellen bieten eine Beratung zu passenden Hilfsmitteln?

    • Gibt es z.B. ein mobiles Podest für bessere Ergonomie bei fixen Laborarbeitsplätzen oder Maschinen?
    • Ist eine Tastatur/Tablett-PC für Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche sinnvoll?
    • Ist ein großer Bildschirm bei eingeschränktem Sehvermögen nützlich?
    • E-Bike zur Steigerung der Ausdauer bei Fatigue?
    • Wer übernimmt die Kosten für ein Rollstuhlrückhaltesystem für PKW?

    Siehe hierzu auch die folgenden Fragen:
    "Hilfsmittel zur Kommunikation (z.B. Umwandlung Text in Sprache): Welche gibt es und wer kann die Kosten übernehmen?"


    "Hilfsmittel zur Einschulung bei Kindern mit Muskelatrophie Duchenne"

    Diese Frage wurde vorab eingereicht:

    Zitat


    Bei Neueinstellung ist die Hilfsmittelversorgung am Arbeitsplatz trotz Regelförderung immer eine Einzelfallentscheidung. Gibt es hier verbindliche Kriterien (oder inoffizielle) für den Einzelfall, die einklagbar wären, oder ist es, wie vermutet, immer die subjektive Entscheidung des Sachbearbeiters was, wie und vor allem wann bewilligt wird? Ist hier durch das geplante Teilhabegesetz Besserung in Sicht?