Beiträge von Team

    Was ist das Budget für Ausbildung? Wer kann es beantragen? Was sind die allgemeinen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme? Ist ein bewilligtes Budget für Ausbildung zeitlich limitiert? Ist der Anspruch durch das Lebensalter der Antragstellenden begrenzt?


    (Dies ist ein Impuls des Teams)

    Was ist das Budget für Arbeit? Wer kann es beantragen? Was sind die allgemeinen Voraussetzungen der Inanspruchnahme? Ist ein bewilligtes Budget für Arbeit zeitlich limitiert? Ist der Anspruch durch das Lebensalter des Antragstellenden begrenzt?


    (Dies ist ein Impuls des Teams)

    Die Online-Diskussion mit Fragen zur SBV-Wahl 2022 endete zum 5. Oktober 2022. Wir danken allen Teilnehmenden und den mitwirkenden Expertinnen und Experten für die spannenden Fragen und den guten Austausch. Die Diskussionsverlauf bleibt weiterhin öffentlich nachlesbar: „Schwerbehindertenvertretung wählen – was ist zu tun?“

    Wesentliche Aspekte des Diskussionsverlaufs werden wie immer als Fachbeitrag zusammengefasst und im Diskussionsforum unter www.reha-recht.de veröffentlicht.


    Im November wird es eine neue Online-Diskussion geben. Diese wird die Teilhabeleistungen Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung thematisieren. Wir freuen uns, wenn Sie wieder mitmachen.


    Ihr Team von Fragen – Meinungen – Antworten

    Ab 1. Oktober 2022 werden in Betrieben und Dienststellen die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) neu gewählt. Allerdings nicht in allen Betrieben, wie eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Zum einen beschäftigen viele Unternehmen keine Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Personen – oder sie beschäftigen weniger, als die gesetzliche Quote vorsieht. Je mehr Schwerbehinderte es im Betrieb gebe, desto eher existiere eine Vertretung, so die Erhebung.


    Die Auswertung einer repräsentativen Befragung von mehr als 3.200 Betriebs- und Personalräten im Jahr 2021 hat laut WSI ergeben, dass Arbeitgeber in mitbestimmten Betrieben ihre Pflichten eher erfüllen. So sagten Betriebsräte in der nicht gemeinnützigen Privatwirtschaft zu 59 Prozent, dass ihr Arbeitgeber die Fünf-Prozent-Vorgabe erfüllt, unter den befragten Personalräten konstatieren das knapp 82 Prozent. Mitbestimmung scheine damit zu einer besseren Inklusion von Schwerbehinderten beizutragen. Der Anspruch auf die Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung, die Menschen mit Behinderung unterstützt und als ihr Sprachrohr wirken soll, wird allerdings nicht überall eingelöst, wo genügend Wahlberechtigte arbeiten, so die Untersuchung von Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer. In jedem Fall bestehe für Betriebs- und Personalräte dort, wo Menschen mit Behinderung bislang nicht repräsentiert sind, „ein klarer Handlungsauftrag".


    Die Studie „Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihre Vertretung im Betrieb“ (WSI Policy Brief Nr. 71, September 2022) ist auf der Seite des WSI abrufbar: Zur Studie


    (Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung)

    Wir möchten hier gerne auf unsere Veranstaltung „Barrierefreiheit in Betrieb und Werkstatt – Vom Arbeitsplatz bis zur Wahl der Interessenvertretung“ vom 20./21. Juni 2022 verweisen. Irene Husmann, Beratungsstelle handicap – Arbeit und Leben DGB/ VHS Hamburg hatte in ihrem Workshop eine Übersicht zur barrierefreien Gestaltung der SBV-Wahl gegeben.

    Vom 1. Oktober bis 30. November finden in Betrieben und Dienststellen mit schwer­behinderten und gleichgestellten Beschäftigten turnusgemäß die Wahlen der Schwerbehinderten­vertretungen (SBV) statt. Für den Wahlvorstand ist die Sicherstellung der rechts­sicheren und barrierefreien Abläufe der Wahl oft keine Routine; auch weil neue rechtliche Möglichkeiten dazugekommen sind. Im Online-Forum „Fragen – Meinun­gen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (FMA) können sich ab 14. September Vertrauenspersonen, schwer­behinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Interes­sierte aus Personalabteilungen, Verbänden und Integrations­ämtern gemeinsam mit Expertinnen und Experten dazu austauschen und Fragen klären.


    Alle Interessierten sind zur Online-Diskussion "Schwerbehindertenvertretung wählen – was ist zu tun?" herzlich eingeladen. Die Diskussion ist öffentlich und für jedermann zugänglich. Für die aktive Teilnahme ist eine Registrierung im Forum FMA erforderlich.


    Das Forum steht unter Diskussionen bereit: Zur Diskussion im Online-Forum

    Das Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) hat für das förmliche und das vereinfachte Wahlverfahren ein Informationsschreiben als Kopiervorlage in Leichter Sprache erstellt. Beide Vorlagen stehen hier zum Download bereit.


    Das förmliche Wahlverfahren richtet sich an Betriebe und Dienststellen mit 50 und mehr Wahlberechtigten. Es wird auch angewandt in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten in räumlich weit voneinander entfernten Betriebsteilen.


    Im vereinfachten Wahlverfahren lädt die bestehende SBV selbst zur Wahlversammlung ein, bei der die neue SBV gewählt wird. Die Wahlversammlung kann in Präsenz oder online durchgeführt werden. Die Stimmabgabe erfolgt bei der Online-­Versammlung per Briefwahl.


    Beide Info-Blätter sollen Beschäftigte in Leichter Sprache u. a. darüber informieren, wann und wo die Wahl stattfindet, wer wählen darf und wer gewählt werden darf. Individuelle Daten können die Wahlverantwortlichen in die Vorlagen selbst einsetzen.


    Informationsschreiben für das förmliche Wahlverfahren in Leichter Sprache


    Informationsschreiben für das vereinfachte Wahlverfahren in Leichter Sprache

    Diskussionszeitraum: 14. September bis 5. Oktober 2022


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch "Schwerbehindertenvertretung wählen - was ist zu tun?" zu beteiligen.


    Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema).

    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig.
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button "Neues Thema" eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button "Antworten", mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion bleibt auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forennutzerinnen und -nutzern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder der Anmeldung stoßen oder uns Anregungen mitteilen wollen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de

    Vom 1. Oktober bis 30. November finden in Betrieben und Dienststellen mit schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten turnusgemäß die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) statt. Für den Wahlvorstand sind die rechtssicheren und barrierefreien Abläufe der Wahl oft keine Routine; auch weil neue rechtliche Möglichkeiten hinzugekommen sind. Im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ können ab 14. September Vertrauenspersonen, schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Interessierte aus Personalabteilungen, Verbänden und Integrationsämtern sich mit Expertinnen und Experten dazu austauschen und Fragen klären.


    Die SBV ist eine wichtige Akteurin für die Inklusion am Arbeitsplatz. Sie vertritt die Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten und steht ihnen beratend zur Seite. Sie überwacht die Einhaltung des geltenden Rechts, geht Anregungen oder Beschwerden nach und ist vom Arbeitgeber vor einer Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter zu informieren und anzuhören. In Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten ist verpflichtend eine SBV zu wählen. Die formalen Abläufe der SBV-Wahl vor, während und nach der Wahl müssen bedacht werden und bieten andererseits Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis, die die Weichen für eine effektive Arbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb maßgeblich stellen können.


    Die folgenden Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion:

    • Alfons Adam (Bundesnetzwerk SBV),
    • Prof. Dr. Wolfhard Kohte (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V.)
    • Prof. Dr. Dörte Busch (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin),
    • Melanie Glücks (LVR-Inklusionsamt),
    • Gabriele Rifaat (Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung Atos)
    • Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V.)

    Weiterführende Informationen:

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat eine Broschüre zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022 veröffentlicht. Der Fokus liegt auf den unterschiedlichen Wahlverfahren, den Wahlformularen und dem Wahlkalender: ZB Spezial SBV 2022


    Die Zusammenfassung der Diskussion ist veröffentlicht unter Reha-Recht.de: Beitrag D1-2023

    Vom 1. Oktober bis 30. November finden in Betrieben und Dienststellen mit schwer­behinderten und gleichgestellten Beschäftigten turnusgemäß die Wahlen der Schwerbehinderten­vertretungen (SBV) statt. Für den Wahlvorstand ist die Sicherstellung der rechts­sicheren und barrierefreien Abläufe der Wahl oft keine Routine; auch weil neue rechtliche Möglichkeiten dazugekommen sind. Im Online-Forum „Fragen – Meinun­gen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ können ab 14. September Vertrauenspersonen, schwer­behinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Interes­sierte aus Personalabteilungen, Verbänden und Integrations­ämtern sich gemeinsam mit Expertinnen und Experten dazu austauschen und Fragen klären.


    Alle Interessierten sind zur nächsten Online-Diskussion "Schwerbehindertenvertretung wählen was ist zu tun?" herzlich eingeladen. Das Forum wird mit Diskussionsstart unter Diskussionen bereit gestellt.


    Viele Grüße vom

    Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Vom 22. März bis 12. April 2022 haben die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. und ihre Kooperationspartner die inklusive Hoch­schul­bildung in den Fokus einer dreiwöchigen Online-Diskussion unter Beteiligung von Expertinnen und Experten gerückt. Nach Abschluss der Diskussion "Inklusive Hochschulbildung – Studieren und promovieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung" ist ihre Zusammenfassung unter Reha-Recht.de als Fachbeitrag D11-2022 erschienen: > Zum Fachbeitrag

    Der Diskussionsverlauf bleibt weiterhin nachlesbar. > Zur Diskussion


    Ihr Team von Fragen ­­– Meinungen – ­Antworten

    Hallo Sonnenschein,

    leider ist uns zu dieser Thematik nichts bekannt. Das Bundesverfassungsgericht hat auf seiner Webseite eine Jahresvorschau eingerichtet, damit sich interessierte Bürgerinnen jederzeit über anstehende Entscheidungen informieren können. Zur Jahresvorschau gelangen Sie über den nachfolgenden Link: Jahresvorschau / Bundesverfassungsgericht

    Darüber hinaus können Sie sich über Entscheidungen der Gerichte zur Aus- und Weiterbildung (inkl. Umschulung) auf der Webseite von REHADAT informieren: Rechtsprechung zur Ausbildung und Weiterbildung | REHADAT-Recht


    Viele Grüße vom Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Im Rahmen des Projektes: „Das lass‘ ich mir nicht bieten: Wege individueller Rechtsdurchsetzung“ der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL gibt es ein Podcast-Format „Wege durch den Rechte-Dschungel“, das vielen Fragen rund um das Thema der Durchsetzung von Rechten auf den Grund geht.


    In der dritten Podcast-Folge klären Jenny Bießmann (Teilhabeberaterin und ISL-Vorstandsmitglied) und Alexander Ahrens über den Schwerbehindertenausweis auf. Darüber, ob ein Schwerbehindertenausweis für seine Besitzerinnen und Besitzer ein Stigma oder eine echte Unterstützung zur Teilhabe darstellt. Auch erklären sie, wie man einen Schwerbehindertenausweis beantragt, welche Nachteilsausgleiche dieser bietet und wie er das Leben ein bisschen erleichtern kann.


    Der Podcast ist auf folgenden Kanälen abrufbar:

    RSS-Feed: Alle Episoden | Das lasse ich mir nicht bieten (letscast.fm)

    Apple: Das lasse ich mir nicht bieten (Apple Podcasts)

    Spotify: Das lasse ich mir nicht bieten (Spotify)


    (Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.)

    Die Online-Diskussion „Inklusive Hochschulbildung" ist beendet. Wir danken allen Teilnehmenden und den mitwirkenden Expertinnen und Experten sehr herzlich für den guten Austausch.


    Wesentliche Aspekte des Diskussionsverlaufs werden zeitnah als Fachbeitrag zusammengefasst und im Diskussionsforum unter www.reha-recht.de veröffentlicht.


    Die Diskussionsverlauf bleibt weiterhin öffentlich nachlesbar unter Diskussionen.


    Ihr Team von Fragen – Meinungen – Antworten

    Welche Weiterentwicklungsbedarfe des Leistungsangebots der Reha-Träger und Integrationsämter gibt es?

    Impulse hierzu wurden an anderer Stelle schon angesprochen, können hier aber noch einmal abschließend zusammengetragen werden.


    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

    Eine Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e. V. (BHSA) in Kooperation mit abtipper.de verdeutlicht, dass für deutsche Hochschulen das Thema barrierefreie Online-Lehre immer wichtiger wird.


    An der Umfrage haben 28 Universitäten bzw. Hochschulen teilgenommen. Anhand ihrer Antworten lässt sich ableiten, dass an den teilnehmenden Hochschulen und Universitäten das Thema digitale Barrierefreiheit zunehmend eine wichtige Rolle spielt, die Umsetzung von Maßnahmen barrierefreier Kommunikation aber nicht immer vollständig stattfindet. Dringender Handlungsbedarf wird im Bereich der barrierefreien Kommunikation in der Online-Lehre sichtbar: Beauftragte für Barrierefreiheit gaben an, dass Wissen, Ressourcen und die (personelle) Unterstützung fehlten, um digitale Barrierefreiheit umsetzen und durchsetzen zu können. Unter anderem seien die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit nicht oder nur teilweise bekannt.

    • Vor allem Kommunikationsbarrieren, welche durch die Sinnesorgane oder die kognitiven Voraussetzungen der Kommunikationsteilnehmenden und eine nicht barrierefreie Umgebung hervorgerufen werden, werden kaum bearbeitet. Dazu zählen Hör- oder Sehbeeinträchtigungen.
    • Kommunikationsbarrieren welche durch den Einsatz bestimmter Medien, wie Textdokumenten, Audio- oder Videodateien entstehen, die nicht an die Studierenden angepasst sind, könnten durch den Einsatz von Maßnahmen von barrierefreier Kommunikation abgebaut werden. Dazu zählen der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschung, Untertitelung und das Bereitstellen barrierefreier, also von einem Screenreader lesbaren, Textdokumente.

    Die Studie schließt mit dem Hinweis, dass auch im Hinblick auf die sich stetig verändernde rechtliche Lage es für Hochschulen und Universitäten durchaus sinnvoll sei, im Bereich der barrierefreien Kommunikation nachzurüsten. Die Umfrageergebnisse sind abrufbar unter: Barrierefreie Online-Lehre


    (Quelle: Rollingplanet, abtipper.de)

    Viele Organisationen engagieren sich, um Hilfsangebote für Menschen mit Behinderungen auf der Flucht bereitzustellen und zu koordinieren. Nun steht auch eine Internetseite zur Koordination der Hilfsabfrage zur Verfügung. Um die Datenbank zu füllen, werden Organisationen der Behindertenhilfe in Deutschland gebeten, dort ihre Wohn- und Transferangebote für behinderte Menschen aus der Ukraine einzutragen.


    Hilfsabfrage.de: So heißt die neue Seite, die von der Dienststelle des Landesbehinderten­beauftragten Bremen, Arne Frankenstein, gemeinsam mit weiteren Institutionen wie Leistungsanbietern und Interessenvertretungen behinderter Menschen konzipiert wurde. Sie soll fester Bestandteil der Kriseninfrastruktur zur Rettung flüchtender Menschen mit Behinderungen werden. Aktuell geht es darum, die bestehenden Wohn- und Transferangebote für behinderte Menschen aus der Ukraine zu bündeln und übersichtlich aufzuführen, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen flächendeckend zu nutzen. Deutschlandweit sind Organisationen der Behindertenhilfe nun aufgerufen, in den Rubriken „Transfer“ und „Wohnen“ ihre Hilfsangebote zu hinterlegen. Organisationen in der Ukraine, in den Grenzregionen sowie in Deutschland können dann einen Abgleich durchführen, ein sogenanntes „matching“ zwischen den behinderten, geflüchteten Menschen und den Hilfsangeboten in Deutschland.