Beiträge von R. Neuhauser

    Der Integrationsfachdienst IFD ist aus meiner Sicht der Lotse schlechthin in unserem System. Ich wundere mich, dass er nicht erwähnt wird. Immerhin wirkt eine Fachkraft aus diesem Bereich mit. Bei den genannten Übergängen Schule-Beruf, Werkstatt-Budget für Arbeit, Vermittlung in Arbeit und betriebliche Wiedereingliederung ist der IFD oft der einzige Akteur für Menschen mit Behinderung, der entsprechend gut aufgestellt ist.

    Vielen Dank Herr Becker, vom Grunde her sehe ich das genau so. Leider sind die IFDs bundesweit sehr unterschiedlich aufgestellt. Aus Bayern kann ich berichten, dass wir hier eine verlässliche IFD Struktur haben, die nahezu alle Aufgaben aus dem SGB IX auch anbietet und umsetzt. Die Lotsenfunktion ist hier zwar nicht explizit genannt, aber im alltäglichen tun regelhaft Inhalt der Arbeit ist und immer wieder die Frage auftauch "bin ich hier richtig?"," Wie geht es nun weiter?".

    Hallo Team,


    hier mal ein Link der entsprechende Vorlagen enthält:


    http://www.bmas.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=2


    Aus meiner Erfahrung ist es wichtig den Brief freundlich und eher positiv zu formulieren, aber auch auf die gesetzlichen Hintergründe zu verweisen. Auch das Thema Datenschutz muss mit berüchsichtigt werden. Der Mitarbeiter muss die Möglichkeit haben das Angebot abzulehnen oder ihm zuzustimmen.
    Hilfreich ist es auch wenn innerbetriebliche Personen genannt werden, die weitere Informationen anbieten können. Auch erscheint es sinnvoll eine Frist für die Rückmeldung zu nennen.


    Freundlich und offen und gleichzeitig muss rechtssicher das ernstgemeinte Angebot des AG und auch die Entscheidung des AN erkennbar sein.

    Hallo Team, ich denke in erster Linie geht es um Kommunikation und gute Zusammenarbeit. Ein Betriebsrat oder ähnliches kann die Durchführung und vielleicht auch die systematische Einführung eins BEM durchaus forden, mit Verweis auf die gesetzliche Forderung. Hilfreich ist es vielleicht den verantworlichen Personen (Geschäftsführung o. Personalabteilung) entsprechende Unterlagen mit zu liefern. Das zuständige Integrationsamt kann hier auch unterstützen und viele Infos gibts ja auch im Netz. Ich denke, es geht mehr um Überzeugungsarbeit als um eine Forderung. BEM funktioniert letztlich nur gut, wenn beide (MitarbeiterInnen und Geschäftsführung) dies für sinnvoll halten und dies auch gemeinsam entwicklen. Auch ein einzelner (betroffener) Mitarbeiter kann sicher um ein BEM Gespräch beim AG bitten.


    Letztlich liegt die Verantwortung aber tatsächlich beim Arbeitgeber.