Beiträge von juergen_b

    In der Tat, es wäre ein Paradigmenwechsel notwendig, um einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen. Die sogenannte Bestenauslese - vorwiegend im Öffentlichen Dienst immer als feierliche und nicht diskutierbare Monstranz vor jedem Bewerbungsverfahren hergetragen - verhindert einen inklusiven Arbeitsmarkt. Niemand anerkennt andererseits das Recht aller Bürger auf Zugang zu öffentlichen Ämtern nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung als gleichwertig!


    Wer im bestehenden System die Ware Arbeit anbietet, ist darauf angewiesen, dass es auch Abnehmer gibt. Und die Abnehmer der Ware Arbeit gestalten die Bedingungen des Marktes in der Regel allein nach Rentabilitäts- und Effektivitätsgründen. Ein behinderter Mensch ist in diesem System oft nicht rentabel und/oder effektiv im Sinne der Gewinnmaximierung oder dem Streben nach dem effektivsten Ergebnis.


    Alles in allem stellt sich mir die Frage auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt nach dem Wie! Wie kann ein inklusiver Arbeitsmarkt in einer Gesellschaft realisiert werden, in der nicht die sozialen Aspekte der Teilhabe allgemein akzeptiert, gleichwohl aber augenscheinlich die ausschliesslich marktorientierte Auslese den Menschen als zu akzeptierendes Grundmotiv beigebracht wurde.


    Wir streiten mittlerweile um die (Geschwindigkeit der) Umsetzung der Inklusion in den Schulen. Diese wird vielerorts ohne Rücksicht auf die Leistungs- und Belastungsfähigkeit des Lehrpersonals umgesetzt. In den Hochschulen des Landes setzt sich sehr langsam, aber immerhin der Gedanke der Inklusion fest. Und was folgt nach Schule und Hochschule in einem System, in dem Leistung, Leistung, Leistung zählt?


    Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen offensichtlich bei weitem nicht aus! Und allein auf einen gesellschaftlichen Bewußtseinswandel zu setzen, scheint mir doch ein wenig realitätsfern zu sein. Insofern teile ich den Schlusssatz "Mit Fragen über Fragen....."


    MfG - Jürgen B.

    Ich habe als SBV die Erfahrung gemacht, dass man Arbeitgebern, wie auch der betrieblichen Interessenvertretung und den MitarbeiterInnen mit großer Offenheit begegnen muss. Immer wieder informieren über Pflichten und Möglichkeiten, Demonstration von "best practice-Beispielen" (Betriebs-, Personalversammlungen, interne Öffentlichkeitsarbeit) und immer im Gespräch bleiben: "Jede/r kann betroffen sein!"
    Wo gibt es Verbündete? Welche dieser Verbündeten hat wohin Kontakte? Eine intern aktive, kompetente und sichtbare SBV hat es einfacher, Ziele zu erreichen, als diejenigen, die ein "Schattendasein" führen ;).
    Letztlich ist es zwar doch ein Bohren dicker Bretter ........ Der Integrationsfachdienst gehört natürlich zu den externen Verbündeten.

    Schöner wäre es, die Schwerbehindertenvertretungen in der Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten durch entsprechende Änderungen im SGB IX zu stärken. Eine Ombudsstelle ist m.E. die zweitbeste Lösung! Da die beste nicht kommen wird, sollte man den Vorschlag von F-J. Düwell verfolgen, entsprechende Stellen zur Durchsetzung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zu schaffen. Die rechtliche Konstruktion - Ombudsstellen bei den Integrationsämtern - ist mir allerdings nicht klar, da es in der Arbeitsstättenverordnung ja nicht nur Regelungen zur Barrierefreiheit gibt........

    Wichtig scheint es mir zu sein, im jeweiligen Betrieb oder Dienststelle eine Übereinkunft darüber zu finden, was "Barrierefreiheit" bedeutet! Vielfach ist Arbeitgebern, aber auch Interessenvertretungen nicht oder nur teilweise klar, dass Barrierefreiheit mehr ist als der Zugang zum Gebäude oder die Einrichtung eines behinderungsgerechten (nicht: behindertengerechten) Arbeitsplatzes!


    Wenn wir von der umfassenden Barrierefreiheit sprechen, umfasst dies eben die Säulen
    Hineinkommen - nicht nur baulich, sondern umfänglich: Mindestbeschäftigungsquote, Einladung von schwerbh. BewerberInnen, .......
    Drinnen sein - Behinderungsgerechter Arbeitsplatz (und Umgebung), Prävention, .....
    Weiterkommen - Recht auf Beschäftigung, bei der Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwertet und weiterentwickelt werden kann, bevorzugte Berücksichtigung bei Weiterbildung, .......


    Wir sollten also von den Verpflichtungen aus der UN-BRK sprechen, wenn wir von der Barrierefreiheit in der Arbeitswelt reden.


    Herzlichen Gruß