Beiträge von Klaus Leuchter

    Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Prof. Welti möchte ich noch einige Hinweise geben:


    Seit Jahren fördern Integrationsämter in einigen Bundesländern und auch das BMAS Projekte, in denen die Arbeitgeber kostenfreie Beratung und Unterstützung in Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erhalten. In diesen Projekten geht es zwar meist vorrangig um das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Die Beratung zum Thema Behinderung und Arbeit gehört aber in der Regel auch zu den Projekt-aufgaben.
    Ich selbst habe in Schleswig-Holstein viele Jahre in den Projekten "esa - eingliedern statt ausgliedern" vorwiegend kleine Handwerksbetriebe entsprechend beraten.
    Mit Unterstützung bei der Antragstellung von Herrn Prof. Kohte - von dem der Begriff des "Betriebslotsen für KMU" stammt - gibt es jetzt in Schleswig-Holstein eine neue Förderung für ein Projekt "Betriebslotsen im Handwerk", in dem auch wieder das BEM und die Beratung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu den Aufgaben zählen. Das Projekt wird von der "Gesund leben u. arbeiten in S-H gGmbH" durchgeführt (www.gla-sh.de).
    Mit Beginn des Jahres 2017 hat in Schleswig-Holstein die von mir initiierte BEM-Akademie des Vereins zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung - esa e.V. - die Arbeit aufgenommen. Auch über diese Einrichtung erhalten Arbeitgeber Unterstützung. Allerdings ist das Angebot kostenpflichtig (www.esa-sh.de).
    Die BEM-Akademie des esa-Vereins kooperiert mit dem IHR-Rehabilitationsdienst mit Sitz in Köln. Dieser IHR-Rehadienst arbeitet bundesweit und bietet Arbeitgebern ebenfalls (kostenpflichtige) Unterstützung an. Auch der esa-entsprechende Verein in Mecklenburg-Vorpommern (www.esa-mv.de) bietet Betrieben Unterstützung an.
    Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Im Bundesgebiet gibt es sicherlich noch eine große Zahl von Projekten und Einrichtungen, die hier erwähnt werden könnten.
    Deshalb an dieser Stelle meine Frage an die beteiligten Hochschulen: Wäre es möglich, eine bundesweite Erhebung durchzuführen?
    Die Ergebnisse könnten dann auf der Website der Hochschule veröffentlicht werden. Auf diese Weise gebe es eine bundesweite Fundstelle für Arbeitgeber.

    Sehr geehrte Expertinnen und Experten und Nutzer/-innen des Forums,


    meine Erwartung war, dass es eine größere Zahl von Fragesteller/-innen geben würde und dass mehr zu einzelnen BEM-Fällen gefragt wird. Ich schließe mich deshalb dem Hinweis von Frau Sonja Hein an und teile ihre Auffassung, dass sich mehr um die einzelnen BEM-Fälle gekümmert werden müsste, damit das BEM wirklich zum Eingliedern statt Ausgliedern führt.


    Ich wünsche Ihnen allen ein frohes neues Jahr und freue mich auf einen weiteren konstruktiven Austausch.
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Leuchter

    Auch hier greift mein Hinweis zur Frage "Was können Betroffene tun, wenn sie den Verdacht haben, dass der Arbeitgeber das BEM nur benutzt, um kranke Mitarbeiter "loszuwerden"?".
    Arbeitnehmer/-innen können auch darauf drängen, dass der/die Arbeitsmediziner/-in in das BEM-Verfahren einbezogen wird. Das könnte auch zu mehr Sachlichkeit und zu einer Verbesserung des BEM-Verfahrens beitragen.

    Es gibt zumindest eine theoretische Möglichkeit: Gemäß § 44 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V haben Versicherte Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind.
    Die Hilfe muss den Krankengeldbeziehern angeboten werden. Die Krankenkassen können die Unterstützung dann selbst übernehmen oder einen Integrationsfachdienst damit beauftragen.
    Diese relativ neue Bestimmung ist vielfach unbekannt und sollte deshalb vermehrt von den Versicherten eingefordert werden.
    Im Rahmen dieser Unterstützung wäre es dann auch möglich, die erlebten Schwierigkeiten im BEM-Verfahren anzusprechen und die Krankenkasse oder den von ihr beauftragten Integrationsfachdienst zu bitten, mit dem Betrieb Kontakt aufzunehmen.

    Der Beitrag von "Kamminsche" listet die möglichen Schwierigkeiten bereits ziemlich umfassend auf. Ergänzend will ich hier die "Stufenweise Wiedereingliederung" erwähnen. Häufig nimmt der Rehaträger (hier in der Regel die Krankenkasse) keinen direkten Kontakt mit dem Betrieb auf, es fehlt der Kontakt des behandelnden Arztes mit dem Betriebsarzt usw.
    Wenn es dann nach der Stufenweisen Wiedereingliederung heißt, dass die Krankengeldzahlung eingestellt wird, weil der/die Beschäftigte arbeitsfähig sei, sind die Beteiligten oft ratlos. Kann die bisherige Tätigkeit noch nicht ausgeübt werden, sollte man sich sofort an die Krankenkasse wenden. In der Arbeitshilfe zur Stufenweisen Wiedereingliederung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ist umfassend beschrieben, zu welchem Vorgehen sich die Träger der Rehabilitation verpflichtet haben. Wenn das nicht eingehalten wurde, lässt sich damit gut ein Widerspruch formulieren. Die Arbeitshilfe steht auf der Website der BAR zum Download: http://www.bar-frankfurt.de