Hallo zusammen,
meine Erfahrungen mit der Arbeitsagentur zur Teilhabe für Gehörlose Auszubildende sind volatil.
Einerseits werden die Leistungen von der Agentur übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.
Bei allen weiteren Leistungen, z.B. Gebärdendolmetscherkosten, ist als Leistungsgeber das Integrationsamt zuständig.
Für die jeweils Betroffenen ist es sehr schwierig, insbesondere mit Schwierigkeiten in der Kommunikation, den Dschungel der Zuständigkeiten
zu durchdringen.
Eine berechtigte, selbstbestimmte Teilhabe ist mit den Voraussetzungen nicht möglich.