Beiträge von Joerg Ebert

    Hallo zusammen,

    meine Erfahrungen mit der Arbeitsagentur zur Teilhabe für Gehörlose Auszubildende sind volatil.

    Einerseits werden die Leistungen von der Agentur übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.

    Bei allen weiteren Leistungen, z.B. Gebärdendolmetscherkosten, ist als Leistungsgeber das Integrationsamt zuständig.

    Für die jeweils Betroffenen ist es sehr schwierig, insbesondere mit Schwierigkeiten in der Kommunikation, den Dschungel der Zuständigkeiten

    zu durchdringen.

    Eine berechtigte, selbstbestimmte Teilhabe ist mit den Voraussetzungen nicht möglich. :thumbdown:

    Richtiger Hinweis von Melanie, für das förmliche Verfahren ist zu empfehlen, mit dem AG im Vorfeld ebenfalls das Gespräch zu suchen und die Argumente für eine Zahl X zu erläutern.

    Neben der wiederkehrenden Vertretungsregelung für die Vertrauensperson sollte auch überlegt werden, Aufgabenbezogene Vertretungen einzurichten.

    Hierbei können im Rückblich auf Fehlverhalten des Arbeitgebers bezüglich der Informationspflicht bei Maßnahmen mit Schwerbehinderten eine Argumentation sein.

    Unser Wahlvorstand hat jetzt nachgefragt, ob die farbliche Gestaltung des Wahlzettels bei der förmlichen Wahl zwischen der Vertrauensperson und den Stellvertretern barrierefrei gestaltet werden kann.

    Da die Vorlage im Grundton gelb ist, war der Hinweis, auf einen ausreichenden Kontrast zu achten.

    Gibt es Vorschläge, welche Farbkombinationen einen guten Kontrast für sehbehinderte Menschen ergeben? :/ :/

    Nach Auskunft unseres Wahlvorstandes ist es möglich, gleichzeitig als Vertrauensperson und als Stellvertreter zu kandidieren.
    Stelle mir hier die Frage, ob es zulässig ist, für beide Wahlgänge eine Einverständnisserklärung abzugeben.
    Wäre gut, hier eine eindeutige Aussage zu erhalten, warum eine Doppelkandidatur möglich ist oder ist die Auskunft des Wahlvorstands ggf. falsch?