Zu 1. eine Frage zur Auslegung "nicht nur vorübergehend Beschäftigten": Wie ist dies z.B. bei Beschäftigen mit einem befristeten Arbeitsverhältnis zu bewerten, welche zum Wahltag bereits seit sechs Monaten dem Betrieb oder der Diensstelle angehören, aber der Arbeitsvertrag auf ein oder zwei Jahre befristet ist?
Gibt es hier Erfahrungen, wo solche Befristungen (noch) gängige Praxis ist und dadurch sehr oft die Vertrauensperson durch die Stellvertreter ersetzt wurden und bereits zu Anfang Schulungsansprüche für alle Vertreter nun voll ausgeschöpft wurden ?
Zu 2. Zweckmäßig vielleicht aus der Not heraus, dass die VP sonst nicht alle Informationen vom BR/PR erhält. Auf meine Frage zu den Bewegründen haben mir einige Vertrauenspersonen gesagt, dass sie vorher ohne Doppelmandat weniger Einfluss gehabt hätten. Praktisch ist natürlich die Möglichkeit einer generellen Teil- oder Vollfreistellung mit Doppelmandat zu sehen, welche dadurch sicher einfacher wird, als nur mit SBV Mandat. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die SBV immer durch den Betriebsrat "mitgemacht" wurde und nicht als eigenständige Interessensvertretung wahrgenommen wurde. Daher ist für das Amt eine aktive und sichtbare Vertrauensperson in eigenständiger und unabhängiger Verantwortung vorzuziehen. Also mangels interessanter Aufgaben und Themen müsste eine Vertrauensperson ein weiteres Amt als Betriebs- oder Personalrat nicht noch "mitmachen", aber die Frage war ja für ein bereits gewähltes Betriebs-oder Personalrats-Mitglied gestellt worden...