Beiträge von Sonnenschein

    Primäre beraten die Rehaberater. Wer Glück hat kennt die EUTB. Aber auch dann benötigt man noch Glück, dass die sich auch gerade im Bereich LTA auskennt. Aus meiner Sicht nutzen die Rehaberater das Informationsgefälle aus. Anstatt rechtskonform zu beraten werden Rehabilitanden wichtige Informationen vorenthalten und falsche Informationen gegeben. Dies kann zu Zwang führen. Ja - auch wenn ein Rehabilitand zustimmt - bedeutet dies nicht gleich das es freiwillig ist. Durch weitere Risikofaktoren wie finanzielle Abhängigkeit, bleibt vielen nichts anderes übrig. Zu Klagen kann sich kaum jemand leisten.

    Es besteht ein sehr hohes Risiko für Machtmissbrauch durch Kostenträger. Es gibt struktuelle und institutionelle Risikofaktoren. Der Kostenträger hat die volle Kontrolle. Er entscheidet über Einhaltung der Gesetze, Beratung, Maßnahmen, finanzielle Leistungen, Bedarfsermittlung und Umgang mit Beschwerden (die direkt an den Kostenträger geschickt werden). Der Kostenträger hat zudem die Kontrolle über Beurteilung und Deutung von Ergebnissen. Die Ergebnisse werden oft so "verstanden" wie es dem Kostenträger passt. Durch die Kopplung von Maßnahmen und finanzielle Leistungen besteht eine sehr hohe strukturelle Abängigkeit. Die Aufsichtsbehörden sind oft nicht in der Lage die Fälle aus menschenrechtlicher Sicht zu verstehen. Den Kostenträgern wird of mehr geglaubt und Argumente werden oft ungeprüft übernommen. Kostenträger nutzen dies leider häufig aus. Macht ein Rehabilitand nicht das, was der Kostenträger will, werden Maßnahmen und/oder finanzielle Leistungen gestriechen. Rehabilitanden haben viele Rechte, jedoch kennen die meisten Rehabilitanden diese nicht. Selbst wenn ein Rehabilitand seine Rechte kennt, ist die Durchsetzung durch die besonders hohe strukturelle Abhängigkeit kaum möglich. Aufsichtsbehörden und Justiz sind selten in Menschenrechte geschult.


    => Risiko: Rehabilitand wird zum Objekt staatlicher Bevormundung (Menschenrechtsverstoß)!

    Ich sehe leider Studienbedarf zu Machtmissbrauch durch Kostenträger. Die BMAS scheint die Problematik noch nicht zu verstehen.


    Rehakostenträger haben die volle Kontrolle über die Verfahren der beruflichen Reha.


    Beratung, Bedarfsermittlung + Interpretation der Ergebnisse, Massnahmen, finanzielle Leistungen ...


    Das Machtgefälle ist sehr groß und somit das Risiko für Machtmissbrauch.

    Hallo,


    wenn wirklich das Interesse besteht, die Zahlen der neuen ErwerbsminderungrentnerInnen zu reduzieren, muss sich dringend etwas in der deutschen Rehabilitation ändern. Das berufliche Rehabilitationssystem sowie das Rehabilitationsrecht sind dem Grunde nach sehr gut. Es hapert leider in der Praxis.



    Es fehlt die Personenorientierung.
    Es fehlt eine Sensibilisierung der Entscheider für die Geltung und Anwendung von Menschenrechten.
    Es fehlt das Interesse der Entscheider nationales Reharecht in der Praxis anzuwenden.
    Entscheider dürfen nicht mehr hartpaternalistisch handeln.
    Bei Traumafolgestörungen müssen Gutachter mit fundierter psychotraumatologischer Fortbildung und Erfahrung hinzugezogen werden.
    Gegen Machtmissbrauch, Druck und Zwang muss entschieden vorgegangen werden.
    Der Ermessensspielraum dient dem Schutz des Einzelnen und nicht dem Wunsch und Wahl der Behörde.
    Arbeitsschutzgesetz, inkl. Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren, muss verpflichtend sein.
    Die Ergebnisse des AIST müssen ernst genommen werden und Einfluss auf die Berufswahl haben.
    Gegen Zwangsumschulungen, insbesondere nicht geeignete Zwangsumschulungen, muss entschieden vorgegangen werden. (Menschenrechte!)
    Insbesondere Menschen mit Traumafolgestörungen müssen vor einer Retraumatisierung durch Behörden geschützt werden.
    Kooperationen mit Hochschulen - damit auch überdurchschnittlich begabte Rehabilitanden eine geeignete Umschulung erhalten können. (Wenn den Rehakostenträgern Heidelberg zu teuer ist - dann müssen die andere Lösungen finden)
    Die Bedeutung der Eignung und Neigung muss anerkannt werden. Niemand sollte zu einer Umschulung gezwungen werden, die nicht zur Eignung und Neigung passt. (Es ist mehr als einfach nur ein "Interesse").
    Anerkennung, dass der Mehrkostenvorbehalt bei Anwendung von Menschenrechten, nicht mehr relevant ist.
    Bei Bedarf müssen Behandler des Rehabilitanden, wenn dieser einverstanden ist, hinzugezogen werden.



    Es fehlt eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die sich speziell auch mit der Geltung und Anwendung von Menschenrechten auskennen.
    Deutschland wurde bereits 2015 vom UN-Fachausschuss UN BRK auf seine Pflichten aus dem Artikel 16 UNBRK hingewiesen: „36. The Committee recommends that the State party provide a comprehensive and effective strategy with adequate funding to ensure that women and girls with disabilities are effectively protected against violence in all public and private settings. It also recommends that the State party immediately establish or designate an independent body or bodies in accordance with Article 16 para. 3 and ensure independent complaint handling in institutions.”



    Regel-Ausnahmeverhältnis:
    Grundsatz ist die aus dem Bedarf gefolgerte und am konkreten Wahlreicht ausgerichtete Leistung, und deren Begrenzung die begründungsbedürftige Ausnahme. Die Prüfung anspruchsbegrenzenden Vorschriften hat die zwingend geltenden Rechte aus der Verfassung, dem allgemeinen und besonderen Sozialrecht, dem Medizinrecht und ratifizierten UN- und Europarat-Konvention einzubeziehen und miteinander in Einklang zu bringen.


    „Dem Diskriminierungsverbot kommt besonderes Gewicht zu. Dieses besondere Gewicht zeigt sich zum Beispiel darin, dass es auch in Notstandsfällen nicht suspendierbar ist. Das Diskriminierungsverbot ist wegen seiner starken Bindungskraft im Rahmen völkerrechtskonformer Rechtsauslegung und -anwendung immer zu beachten.“ (Deutsches Institut für Menschenrechte)


    „Fehlende Ressourcen des Staates können eine unterschiedliche Behandlung in der Regel nicht rechtfertigen.“ (WSK-Ausschuss, Allgemeine Bemerkung Nr. 20 "Nichtdiskriminierung", Randnummer 13)


    „Die Amtspflicht zum fehlerfreien Ermessensgebrauch besteht nicht nur gegenüber der Allgemein­heit sondern gerade auch gegenüber dem Einzelnen. Das ergibt sich draus, dass diese Amtspflicht auch dem unmittelbaren Individualinteressen dient, nämlich der Förderung des Einzelnen entsprechend der Eignung und Neigung.“ (BGH NVwZ-RR 205, 152)



    „Zwang ist die Überwindung des Willens einer adressierten Person.[...] Jede Anwendung von Zwang stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf ein selbstbestimmtes Leben dar und ist folglich in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungs­pflichtig.“ (Deutscher Ethikrat, Bericht Hilfe durch Zwang)


    „Hartpaternalistische Zwangsmaßnahmen, die eine unbezweifelbar Entscheidung zum Wohl der betroffenen Person zu überwinden trachten, sind im Rahmen professioneller Sorgebeziehungen nicht legitimierbar.“ (Deutscher Ethikrat, Bericht Hilfe durch Zwang)

    Ich würde mich mit der Krankenkasse zusammentun. Stichwort "Dispositionsrecht". Möglicherweise hat Ihre Krankenkasse sogar Interesse daran, dass Sie weiter arbeiten? Die Krankenkasse könnte ggf. ein möglicherweise hilfreiches MDK Gutachten veranlasssen.


    Ich frage mich jedoch auch, ob man jemanden zwingen kann in die Erwerbsminderungsrente zu gehen?
    Und niemand kann einem verbieten zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat.

    § 155 SGB IX Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen


    d) bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 allein infolge geistiger oder seelischer Behinderung oder eines Anfallsleidens vorliegt



    Leider wissen viele nicht, dass es die "Besondere Gruppe schwerbehinderter Menschen" gibt und dass hierzu auch Menschen mit psychischen Behinderungen zählen können. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es für diese Gruppe sehr gute finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber. Dies könnte für Arbeitgeber interessant sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können prüfen, ob es zusammen passt.


    Menschen mit psychischen Erkrankungen sollten auch nicht unterschätzt sein. Es kann sein, dass diese vorher einfach unterfordert waren, der Sinn gefehlt hat oder das Arbeitsklima einfach nur schlecht war. Es gibt auch (hoch)begabte. Manchmal ist auch ein "Schonarbeitsplatz" möglich bei dem auf besondere Bedürfnisse eingegangen werden kann. So gibt es z.B. Menschen mit psychischer Behinderung die eher in einer Leitungsfunktionklar kommen, als mit anderen auf gleicher Ranghöhe arbeiten zu müssen.

    Welche Möglichkeiten gibt es für aktive Beteiligungsmöglichkeiten von "Reha-Erfahrener"?


    Ich persönlich habe sehr großes Interesse aktiv und vor allem konstruktiv an der Verbesserung mitzuarbeiten. Dabei geht es mir auch um eine Win-Win-Win für alle und um Prozessverbesserung. Wir könnten viel mehr Menschen wieder in Arbeit bringen, wenn wir die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die Kommunikation und Informationen verbessern usw.

    Sie fordern die Rehaträger und Leistungserbringer zur Umsetzung der theoretischen Vorgaben auf.
    Sicherlich gibt es hier noch sehr viele Möglichkeiten der Verbesserung, ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf verweisen, dass in den letzten Jahren seit RehaFutur und MBOR sich alle Beteiligten auf den Weg gemacht haben und ich von einigen DRVen im Bereich der Nachsorge und des Fallmanagements positive Entwicklungen beobachten konnte ebenso bei den Leistungserbringern werden über Modellprojekte hinaus Rehabilitanden durch MBOR auf eine Rückkehr vorbereitet und teilweise durch eine telefonische Beratung weiter begleitet. Meines Erachtens fehlt nicht eine neue Behörde sondern die bessere Abstimmung und die Bekanntmachung der bestehenden Möglichkeiten.


    Warum kommt es dann immer noch zu massivem Machtmissbrauch, Menschenrechtes-, Grundgrechts-, Sozialrechts-, Medizinrechtsverstößen? Und wieso schauen die BMAS und Aufsichtsbehörden weg?

    Ich habe mir das Beurteilungsinstrument für den Pflegegrad angesehen. Ich persönlich finde dies sehr sinnvoll. Es sollte Pflichtvorgaben, mit flexibler Ergänzung auch bei der beruflichen Rehabilitation geben. Gesetzlich sind zwar Punkte vorgeschrieben, es fehlt jedoch eine verpflichtende Verwendung.


    Eignung, Neigung, Interessen, Moral, bisherige Tätigkeit, Gefährdungsfaktoren physisch + psychisch, Mini-ICF-App, ...


    Ich verstehe nicht, wieso viele dieser Punkte in den Berichten nicht berücksichtigt werden.

    Hallo,


    ich frage mich, ob es Vorschriften und so eine Art "Bußgelder" für Arbeitgeber gibt, wenn Arbeitsschutz missachtet wird?


    In vielen Bereichen sind insbesondere die psychischen Belastungen oft durch Arbeitgeber mitverursacht bzw. einfach hingenommen. Bei einem psychischen Arbeitsunfall zahlt dann weder die BG noch haftet der Arbeitgeber? Müsste hier nicht der Verantwortliche haften? Eigentlich sollte es doch einen Versicherungsschutz geben? Ich sehe hier eine große Lücke und Regelungsbedarf.


    Viele Grüße


    Sonnenschein

    Also ich sehe das "etwas" anders. Zumindest was die rechtliche theoretische Ebene angeht.


    Wir haben sehr gute rechtliche Grundlagen. Grundgesetz, Sozialrecht, Medizinrecht, Arbeitsschutzrecht und nicht zu vergessen zahlreiche menschenrechlichte Normen(!) => Schutze der Würde, Gesundheit/Leben, Berufsfreiheit, Berücksichtigung des Einzelfalls, Mehrkostenvorbehalt ist nichtig, ...


    Wir haben sehr gute fachliche Informationen: RehaFuture, "Hilfe durch Zwang" (Deutscher Ehtikrat), ICF-Konzept, Person-Environment-Fit, AIST, MBOR, ....


    Wenn sich Rehaträger und Leistungsbringer an diese theoretischen Vorgaben halten würden, dann hätten wir eine viel bessere berufliche Rehabilitation. Dummerweise hakt es genau hier. Die Rehaträger sind kurzfristiger Wirtschaftlichkeit unterlegen (die langfristig jedoch teurer ist), ignorieren gesetzliche Vorgaben und die Individualität, ignorieren medizinische Empfehlungen, und gehen hartparternalistisch vor.


    Man müsste sich grundsätzlich zusammentun und aus diesen ganzen guten Grundlagen die Praxis überarbeiten.
    * Schulung des Hilfesystems
    * Vernünftige MBOR Konzepte
    * Verwendung bestehender Assessment Instrumente und diese nach und nach Verbessern
    * Berücksichtigung des Einzelfalles
    * ...


    Also eigentlich müsste die BMAS reagieren und eine eigenständige Rehabehörde aufbauen, da die anderen versagt hatten. Seit dem RehaFuture Ergebnis gab es genügend Zeit. Diese wurde nicht genutzt.

    Oft lese ich, dass das eine oder das andere Konzept besser sei. Das sehe ich persönlich anders. Es ist eine Frage des Einzelfalls. Bei denen einen ist eine Wiedereingliederung auf den alten Job / oder alten Arbeitgeber sinnvoll. Bei anderen ist eine komplette Neuorientierung die Lösung. Alle Lösungen sind sinnvoll und wichtig.


    Wichtig finde ich auch, dass ein Mensch mit Behinderung nicht gleich weniger leistungsfähig ist. Es kann auch sein, dass die Person vorher total unterfordert war. Oder die Ableitung war vom Arbeitsklima nicht gut.

    Hierzu gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen - dumm nur, wenn die entsprechenden Leute selbst keine Ahnung haben.
    In meinem eigenen Fall waren die Informationen gar nicht dar oder mangelhaft: Integrationsfachdienst, Kliniken, Psychologen, Hausärzte, Psychiater, .... Und dies betrifft leider alle(!) Themen: med. Rehabilitation, berufliche Rehabilitation, LTA, GdB, Finanzielle Leistungen, Finanzamt (ja die auch), EUTB, ...


    Hinzu kommt dann auch noch das "Wie". Ich hatte ca. 4 Rehaberater der DRV Bund. Jedes Mal das Gleiche: Es war kein Beratungstermin, sondern ein "das wird jetzt so gemacht"-Termin. Meine Fragen wurden nicht beantwortet. Ich wurde belogen. Es wurde Druck und Zwang ausgeübt. Es scheint üblich zu sein, dass der Rehaberater sich zwar ein Bild macht - dann aber selbst entscheidet wie es denn nun weitergeht. Dabei werden auch medizinische Berichte, gesetzliche Vorgaben, Arbeitsschutz etc. ignoriert.


    Schöne fände ich ein Bußgeldkatalog - vielleicht würde sich dann etwas ändern?

    Ich finde es gut, dass oft gesagt wird, nur die betroffene Person im Fokus steht. jedoch sollte immer darauf geachtet werden, dass die Person andere nicht schadet.


    In manchen Fällen ist es ok, wenn die Kinder helfen. Nur sind die Grenzen auch sehr schnell überschritten. Oft werden die Kinder dann auch ausgenutzt und sie müssen mehr machen als eigentlich notwendig. Ich persönlich finde es sehr wichtig, dass immer auch geprüft wird, ob das Umfeld Unterstützung braucht und ob Unterstützungsleistungen nicht doch besser an professionelle Leute gegeben wird.


    Insbesondere Kinder sind keine Sozialarbeiter oder Therapeuten. Die Hilfe, die benötigt wird, überschreitet oft die normalen Unterstützungen. Es ist z.B. ein Unterschied, ob die Kinder etwas einmal zeigen sollen, oder jedesmal etwas machen sollen.

    Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Da hilft es aber nicht, schlechte Erfahrungen zu verallgemeinern. Jede dieser Möglichkeiten kann helfen. Besser gelingt das mit der Unterstützung von starken Verbänden - aber auch die kommen nicht von allein.


    Die Verbände müssen! dringend einiges Nachholen. Es reicht nicht, wenn erst bei Ablehnenden Bescheid gehandelt wird.
    Mir ist unverständlich wieso vielen die Anwendung von menschenrechtlichen Normen nicht bekannt ist.
    Beispiel: wenn es um Diskriminierung geht, braucht man nicht erst auf die nationale Umsetzung zu warten.
    Nationale Gesetze, die gegen UN Konventionen verstoßen, sind nichtig.
    Mehrkostenvorbehalt ist bei Diskriminierung auf 0 reduziert (und das nicht erst seit der UN BRK)

    Ich habe bereits öfters erlebt, dass Rehabilitanden, die arbeitsunfähig für den alten Beruf waren und eine LTA machen sollten, einfach arbeitsfähig geschrieben werden. Dabei hätte es jedesmal arbeitsunfähig sein sollen. Der MDK musste jedesmal prüfen und bestätigte dann die Arbeitsunfähigkeit. Die LTA wurde ohne Probleme gestartet.


    Die Rehakliniken haben die Priorität bei ihren eigenen Zahlen. Dass die Rehabilitanden dadurch in finanzielle Not geraten können, interessiert nicht.



    Die TK war damals so freundlich auf den Fehler hinzuweisen und verweigerte das Krankengeld nach MDK Gutachten nicht mehr. Nicht alle haben so viel Glück.

    Wichtig zu diesem Thema:


    SG Hamburg, Urteil vom 04. Dezember 2018 – S 28 SO 279/14 –, juris (Mehrkostenvorbehalt ist auf 0 reduziert, wenn es um Diskriminierung geht)
    Das ist ein Tipp vom Deutschen Institut für Menschenrechte.


    Hilfreich könnten auch die Ergebnisse des Deutschen Ethikrates "Hilfe durch Zwang".



    Wichtig ist, dass man sich möglichst gut vorbereitet und gute Argumente für seinen Wunsch darstellt. Ggf. auch Darstellen, dass eine "Zwangsunterbringung" negative Auswirkungen auf die Psyche haben kann.

    Es gibt leider eine sehr große Diskrepantz zwischen gesetzlichen Vorgaben und Umsetzung in der Praxis.


    Dabei sollten wir eigentlich gelernt haben ... Es gibt (leider!) sehr gute Gründe warum Artikel 1 GG ist wie er ist. Er steht nicht ohne guten Grund an erster Stelle und kann niemals gestriechen werden. Gleich darauf folgt Artikel 2 GG. Dazu zahlreiche UN Konventionen die in Deutschland ratifiziert sind. Nicht nur Gesetze müssen verfassungs- und menschenrechtskonform ausgelegt werden, sondern auch die Verfassung selbst!


    Es gibt also zahlreiche Gesetzte und Konventionen, die die Würde und Gesundheit, sowie weitere Menschenrechte, von Menschen in Deutschland schützen. Und diese sollten unser höchtes anliegen sein. Der Deutsche Ethikrat hat sich auch schon mit der Thematik Zwang bei Sozial- und Gesundheitsberufen auseinandergesetzt. Dazu dann noch zahlreiche nationale Gesetze wie Patientenrechte, Rehabiliationsrechte, Sozialrechte etc.


    Eigentlich dürfte es gar keinen Machtmissbrauch geben. Eigentlich müssten die Behörden die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dummerweise interessiert dies nur wenige. Insbesondere Menschen mit Behinderungen befinden sich in einer Abhängigkeitsposition und dies wird zu oft von Sachbearbeitern ausgenutzt. An wen kann sich ein Betroffener wenden, wer hilft? Patientenbeauftragter .... nein. Behindertenbeaufragter ... nein. Arbeitschutzbeschwerde ... nein. Dienstaufsichtsbeschwerde ... nein. BMAS ... nein. Petition ... nein. Klage einreichen - dann streicht die Behörde jegliche Leistungen inkl. finanzielle.


    Es müsste eigentlich eine Aufklärung bisheriger Machtmissbräuche geben. Vor allem Fälle mit Suizid(versuchen).
    Dabei muss der Staat, vor allem nach Empfehlung des Deutschen Ethikrates, effektive Maßnamen schaffen, die einen Zwang und MIssbrauch verhindern.

    Obwohl das Thema Interessenskonflikte in der Wissenschaft von zentraler Bedeutung ist, scheint es in der Begutachtung zu fehlen.


    Leider kenne ich zahlreiche Fälle bei denen z.B. der Bedarf für eine LTA festgestellt wurde und die Menschen mit Behinderungen dennoch als arbeitsfähig aus der Rehaklinik entlassen werden. Dies ist eigentlich nicht rechtens. Teilweise werden die Menschen mit Behinderungen sogar angelogen: "Man bekäme nur eine LTA-Maßnahme, wenn man arbeitsfähig entlassen wird". In Wirklichkeit geht es den Rehakliniken um ihre eigenen Zahlen und sie stehen besser da, wenn sie die Leute arbeitsfähig entlassen. Das sie damit Menschen in den finanziellen Ruin treiben können, interessiert dann nicht.


    Andererseits kann es trotz möglichen Interessenskonfliktes zu einer richtigen Begutachtung kommen, jedoch stellt der Rehakostenträger das Ergebnis in Frage. Grundsätzlich ist dies ok, nur darf der Rehakostenträger dann nicht vergessen, das er verpflichtet ist das Ergebnis zumindest zu prüfen. Er darf es nicht einfach ignorieren und behaupten es sei falsch.

    Ich persönlich fände es sehr hilfreich, wenn Module für die Bedarfsermittlung entwickelt werden. So kann das Gutachten und die Berichte dem Bedarf angepasst werden. Es hakt in einigen Bereichen gewaltig.


    Praxisbeispiele:
    Obwohl möglicherweise der Bedarf gleich ist, bekommt man je nach Kostenträger nach einem Rehaaufenthalt unterschiedliche Berichte. Dabei soll die Bedarfsermittlugn doch umfassend sein.


    Und wenn ein Versicherter einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellt, gibt es klare Vorgaben für die Gutachten. Wird jedoch ein behandelnder Arzt oder Therapeut gefragt, dann bekomen diese nur unvollständige und vor allem teilweise missverständliche Unterlagen. Z.B. die Frage ob eine Rehamaßnahme die Fähigkeit verbessert - ist sehr missverständlich. Natürlich kann eine passende Maßnahme die Situation immer etwas verbessern. Worum es hierbei jedoch konkret geht ist die Frage ob die Verbesserung "rentenrelevant" ist.


    Es fehlen auch viele Informationen: wie z.B. Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren.


    Es fehlen auch klare verständliche Informationen: Bei der Frage einer LTA ist die Neigung, Eignung, Interesse etc. sehr wichtig. Diese Informationen gibt es, wenn überhaupt, nur im Fließtext.

    *Räusper* Kosten ....


    Wer sich mit der Thematik Menschenrechte auskennt, und das sollten wir in Deutschland mit dem geschichtlichen Hintergrund immer tun, weiß, dass, wenn es um Diskriminierung geht der Mehrkostenvorbehalt auf 0 reduziert ist. Dies kann sogar bedeuten, dass nationale Gesetze mit Mehrkostenvorbehalt - keine Wirkung mehr haben.
    Nachzulesen in den Schulungsunterlagen des Deutschen Instituts für Menschenrechte.



    Mir fehlt bei einigen Kostenträgern die langfristige wirtschaftliche Sicht. Was bringen kurzfristig günstige Maßnahmen, wenn am Ende die Kosten explodieren?