Beiträge von Ricarda Kluge

    Wir vom Weibernetz schauen auch:

    • Was läuft gut bei der Umsetzung der WMVO?
    • Wo gibt es Probleme?
    • Was sollte geändert werden, damit alle Frauen-Beauftragten gut arbeiten können?

    Die Vorschläge von Sonnenblume, Freundschaftt und Wesener finde ich gut.


    Aus den Erfahrungen der Frauen-Beauftragten sind für uns noch diese Punkte wichtig:

    • Stärkung der Stellung der Stellvertreterinnen.
      Sie sollen nicht nur in Vertretung und im Krankheits-Fall arbeiten.
      Sondern müssen gleich-berechtigt in die Arbeit miteinbezogen werden.
      Denn sie können die Frauen-Beauftragte nicht gut vertreten,
      wenn sie gar nicht genau wissen, um was es geht.
      Sie brauchen die gleichen Schulungen.
      Sie müssen regel-mäßig bei den Besprechungen dabei sein können.
      Oft sind die Stellvertreterinnen auch Frauen-Beauftragte in ihren Zweig-Stellen der Werkstatt.
      Dafür brauchen sie genau so viel Zeit, wie die 1. Frauen-Beauftragte.
    • Klare Regeln für die Rolle der Unterstützerin/Vertrauens-Person.
      Damit sie genug Zeit hat für eine gute Unterstützung.
      Damit klar ist, welche Aufgaben sie hat.
    • Klare Aussagen zur Finanzierung.
      Was steht den Frauen-Beauftragten zu?
      Wie sieht es mit der Finanzierung der Unterstützung aus?
    • Vernetzung der Frauen-Beauftragten auf Landes- und Bundes-Ebene.
      Wer finanziert die Vernetzung?
      Wer unterstützt die Frauen beim Aufbau von Netzwerken?

    Vielleicht müssen nicht alle diese Punkte genau in der WMVO stehen.
    Manches steckt vielleicht schon in der WMVO.
    Aber es muss so etwas wie Regeln zur Umsetzung der WMVO geben.
    Dort muss klar und deutlich stehen:

    • Was sind die Rechte der Frauen-Beauftragten?
    • Wie muss die Unterstützung aussehen?
    • Wo bekommen die Frauen-Beauftragten mehr Informationen?
      Zum Beispiel zum Thema Geld.
    • Wer kann die Frauen-Beauftragten unterstützen, wenn sich die Werkstatt nicht an die Regeln hält?

    Diese Regeln müssen von einer offiziellen Stelle kommen.
    Damit alle Werkstätten diese Regeln einhalten.
    damit sich die Frauen-Beauftragten auf diese Regeln verlassen können.

    Hallo an alle,


    danke Jürgen für die Info.


    Ja, das stimmt:
    Es gibt viele Möglichkeiten für die Frauen-Beauftragten, die kostenlos sind.


    Zum Beispiel:

    • Die Zusammen-Arbeit mit der Frauen-Beauftragten in der Stadt, im Land-Kreis, im Bundes-Land.
    • Die Zusammen-Arbeit mit den Frauen-Beratungs-Stellen und Frauen-Häusern in der Stadt oder im Land-Kreis.
    • Die Zusammen-Arbeit mit Vereinen und anderen Beratungs-Stellen.
    • Treffen mit den Frauen-Beauftragten von anderen Werkstätten in der Stadt oder im Land-Kreis.
    • Die Zusammen-Arbeit mit der Werkstatt-Leitung und dem Werkstatt-Rat.
    • viele andere Dinge...

    Aber trotzdem:
    Die Frauen-Beauftragte muss für alle diese Treffen frei-gestellt werden.
    Vielleicht muss die Unterstützerin / Vertraues-Person dabei sein.
    Oder bei der Vorbereitung helfen.
    Die Frauen-Beauftragte braucht ein Telefon und einen Computer,
    um Kontakt zu den Stellen zu bekommen.
    Vielleicht entstehen Fahrt-Kosten.
    Das alles kostet Geld.


    Und dieses Geld muss die Werkstatt geben.
    Die Werkstatt bekommt das Geld von den Kosten-Trägern.
    Das regeln Werkstätten und Kosten-Trägern in den Rahmen-Verträgen.


    Aber es ist schwierig, Infos zu den Rahmen-Verträgen zu bekommen.
    Wir vom Weibernetz und viele Frauen-Beauftragte wünschen uns:
    Die Rahmen-Verträge für die Bundes-Länder müssen zugänglich sein.
    Damit alle wissen:
    Das steht den Frauen-Beauftragten zu.
    Und natürlich steht da auch: Das steht den Werkstatt-Räten zu.

    Für alle Frauen-Beauftragten, die sich vernetzen wollen:


    Wir vom Weibernetz haben in den letzten 3 Jahren viel zur Vernetzung für Frauen-Beauftragte gearbeitet.


    Es gab mehrere bundes-weite Vernetzungs-Treffen für Frauen-Beauftragte.


    Am 4. und 5. September 2019 wird es in Berlin eine große Veranstaltung geben:

    • Am 4. September wird das Bundes-Netzwerk der Frauen-Beauftragte in Einrichtungen gegründet.
      Frauen-Beauftragte aus ganz Deutschland sind eingeladen.
    • Am 5. September gibt es einen großen Fach-Tag zum Thema Frauen-Beauftragte in Einrichtungen.
      Mit vielen Vorträgen, Diskussionen und Arbeits-Gruppen rund um das Thema Frauen-Beauftragte.

    Hier finden Sie die Infos zum Treffen.
    Programm_Fachtag_Save-the-Date.pdf
    Text_Save-the-Date_LS.pdf
    Termin-Ankündigung_Fachtag.pdf


    In vielen Bundes-Ländern und Regionen schon Vernetzungs-Treffen.


    Außerdem gibt es in mehreren Bundes-Ländern Vernetzungs-Büros für Frauen-Beauftragte.
    Zum Beispiel:

    Für die Arbeit der Frauen-Beauftragten ist eine gute Unterstützung auch sehr wichtig.


    Gerade weil das Amt noch neu ist.


    Die Frauen-Beauftragten müssen ganz viel lernen und organisieren.
    Sie müssen sich in der Werkstatt bekannt machen.



    Wir vom Weibernetz empfehlen:
    In der Woche sollte die Unterstützerin (Vertrauens-Person)
    mindestens 6 Stunden Zeit für die Frauen-Beauftragte und die Stellvertreterinnen haben.
    Dazu kommt noch die Zeit für Veranstaltungen und Schulungen.


    Wir wissen: Das ist viel.
    Aber es ist notwendig, damit die Frauen-Beauftragten gut arbeiten können.
    Sie haben eine wichtige Aufgabe.
    Es gibt viele Fragen und Unsicherheiten.
    Da ist es wichtig, dass die Frauen-Beauftragten jemanden haben,
    die ihnen den Rücken stärken.
    Und ihnen Mut machen, wenn es schwierig wird.



    Auf den Treffen erzählen viele Frauen-Beauftragte:
    Unterstützung ist ein schwieriges Thema.
    Oft haben die Unterstützerinnen zu wenig Zeit.
    Manche Frauen haben auch noch keine Unterstützerin.


    Aber es gibt auch gute Beispiele.
    Es gibt Werkstätten, da hat die Vertrauens-Person für die Frauen-Beauftragten und den Werkstatt-Rat
    eine eigene Stelle.



    Deshalb ist eine Vernetzung der Frauen-Beauftragten so wichtig.


    So können sich die Frauen-Beauftragten austauschen
    und sich gegen-seitig Mut machen.
    Und wir können gemeinsam für eine gute Unterstützung kämpfen.


    Die Kosten für die Arbeit der Frauen-Beauftragten muss die Werkstatt zahlen.
    Dazu gehören zum Beispiel:

    • Geld für das Büro und die Ausstattung (Telefon, Computer, Material usw.)
    • Geld für die Unterstützerin / Vertrauens-Person
    • Geld für Schulungen
    • Fahrt-Kosten

    Die Werkstatt bekommt diese Kosten aber vom Kosten-Träger vergütet.
    Dafür machen die Werkstätten in jedem Bundes-Land Verträge mit den Kosten-Trägern.


    Deshalb sind die Rahmen-Verträge in jedem Bundes-Land anders.


    Fragen Sie bei Ihrer Einrichtungs-Leitung nach.
    Oder bei der LAG WfbM in Ihrem Bundes-Land.



    Birgit ist aus Bayern.
    Die Kosten-Berechnung für die Frauen-Beauftragten in Bayern finden Sie bei der
    Landes-Arbeits-Gemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrts-Pflege in Bayern.
    Hier können Sie die Datei herunterladen.
    Für Birgit muss es Fahrt-Kosten und Geld für die Schulungen geben.


    Unsere Erfahrungen im Austausch mit den Frauen-Beauftragten sagen:
    NEIN, es gibt nicht genug Schulungs-Angebote für die Frauen-Beauftragten und Stellvertreterinnen.
    Immer wieder fragen uns Frauen-Beauftragte oder Unterstützerinnen nach Schulungen.
    Auf der anderen Seite hören wir aber auch,
    dass Schulungs-Kurse abgesagt werden mussten, weil es nicht genug Anmeldungen gab.



    Unser Eindruck ist, dass den Einrichtungsleitungen nicht immer klar ist,
    wie umfassend die Aufgaben der Frauen-Beauftragten sind.
    Und wie wichtig gute Schulungen für die Arbeit der Frauen-Beauftragten ist.