Beiträge von k.fischer

    Hallo zusammen,


    ganz grundsätzlich ist wichtig:


    Es gibt 3 Ebenen der Werkstattrats-Arbeit:


    Die Arbeit in jeder Einrichtung vor Ort


    Die Arbeit der Werkstatträte auf Landesebene (LAG WR)


    Die Arbeit der Werkstastträte auf Bundesebene (Werkstatträte Deutschland)


    § 39 WMVO regelt, dass für die Arbeit der Werkstatträte ein Betrag von 0,50 Euro pro Kalendertag festgelegt ist.


    Das betrifft alle 3 Ebenen der Werkstattratsarbeit.


    Leider hat der Gesetzgeber nicht genau unterschieden, welche Ebene wieviel Geld bekommen soll.


    Das führt manchmal zu Schwierigkeiten in der Praxis.