Hallo Barbara,
die Kosten sind in der Gesetzebegründung aufgeführt, und zwar dort auf Seite 214.
VG
Konstantin Fischer
Hallo Barbara,
die Kosten sind in der Gesetzebegründung aufgeführt, und zwar dort auf Seite 214.
VG
Konstantin Fischer
Hallo zusammen,
ganz grundsätzlich ist wichtig:
Es gibt 3 Ebenen der Werkstattrats-Arbeit:
Die Arbeit in jeder Einrichtung vor Ort
Die Arbeit der Werkstatträte auf Landesebene (LAG WR)
Die Arbeit der Werkstastträte auf Bundesebene (Werkstatträte Deutschland)
§ 39 WMVO regelt, dass für die Arbeit der Werkstatträte ein Betrag von 0,50 Euro pro Kalendertag festgelegt ist.
Das betrifft alle 3 Ebenen der Werkstattratsarbeit.
Leider hat der Gesetzgeber nicht genau unterschieden, welche Ebene wieviel Geld bekommen soll.
Das führt manchmal zu Schwierigkeiten in der Praxis.