Beiträge von Sabine

    Ich stimme dahingehend zu, dass die Tätigkeit der SBV nicht mit einem festgelegten Zeitkontingent beschränkbar sein sollte. Ich fände eine Mischung aus beiden zielführend. In der heutigen Zeit der Personalknappheit sind auch die SBV´s ohne Freistellung voll in die fachlichen Aufgaben eingeplant. Das bedeutet, wenn die Vertrauensperson ihre Tätigkeit als SBV mit der Zeit wahrnimmt, die er benötigt und ja auch durchaus erhält, bleiben die fachlichen Arbeiten liegen. Die arbeitet der SBV dann mit viel Druck nach, denn auch die Vertreter im Fach haben kaum noch Reserven um ständig die fachlichen Aufgaben des SBV´s voll zu übernehmen. Nicht selten haben die SBV´s selbst Einschränkungen und sind auf ihre Erholungsphasen angewiesen. Die bekommt er aber so eben gerade nicht.
    Klar der § 179 Abs. 4 Satz 2 SGB IX sieht die Möglichkeit weitergehende Vereinbarungen zu treffen vor, dass ist aber immer auf das Wohlwollen der handelnden Personen angewiesen.


    Deshalb eine feste Größe der Freistellungen festlegen und darüber hinaus, sollte es Zeiten geben, wo dieser Zeitrahmen nicht ausreicht, eine Bedarfsfreistellung zusätzlich. So hätte auch das Fach bessere Planungssicherheit und der SBV kann seine Aufgaben und Pflichten gegenüber seinen Wählern vollumfänglich erfüllen.