Beiträge von Stephan

    Habe dass Gefühl mein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) weiß schon ziemlich genau was im Gesetz steht, wie er den Personalrat und wann zu beteiligen hat (§ 106 NPersVG), aber ignoriert die Beteiligungsrechte der PR und der SBV immer wieder gerne. Im gesamten Einstellungsverfahren wird immer wieder vergessen, dass er erst nach erfolgloser Überprüfung ausschreiben darf, und dabei die SBV zu beteiligen ist und der PR gehört werden muss (§ 165 Abs.1 Satz 1 und 6) und alle Stellen der Agentur für Arbeit zu melden sind. Bei Minijobbern wird nicht richtig ausgeschrieben und es gibt keine Information über Mitarbeiter mit GDB. Auf einen Antrag zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung gab es nach über 7 Monaten noch nicht einmal eine Reaktion.
    Seit drei Jahren bin ich nun immer wieder am nachfragen und wir kommen nur in sehr kleinen Schritten voran. Der PR begreift nun auch so langsam was er mit dem SGB IX - BTHG an der Hand hat.
    Ein Inklusionsbeauftragter wurde mal benannt, ihm wurde von Arbeitgeber mit auf den Weg gegeben - damit hast du aber keine Arbeit oder Verpflichtungen.
    Nach den nächsten PR Wahlen wollen wir in Gremium des PR jemanden suchen der sich gezielt mit dem Thema Eingliederung behinderter Menschen und Mitarbeiter beschäftigt und dazu schulen lässt.