Beiträge von irm707

    Immer wieder müssen hörbehinderte Schwerbehindertenvertretungen an ihre Grenzen stoßen. Bei Versammlungen werden in der Regel Gebärdensprachdolmetscher und/oder Schriftdolmetscher zur Verfügung gestellt. Allerdings sind die Kosten seitens des Inklusionsamtes NICHT zuschußfähig, obwohl die hörbehinderten SBVs diese Arbeitsassistenz benötigen. Und Arbeitsassistenz gehört eigentlich zu den Leistungen an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 27 SchwbAV). Des Öfteren müssen die hörbehinderten SBVs auf ihre Teilnahme an Versammlungen, Beratungen, Sitzungen oder Vorstellungsrunden verzichten, weil kurzfristig keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden kann. Auch muss die Kostenübernahme immer wieder abgeklärt werden, geschweige denn darüber gestritten.
    Diese Situation erschwert nur noch die Arbeit bzw. Mitwirkung der hörbehinderten SBVs, von der Inklusion ist man in dieser Hinsicht weit entfernt.