Lücken können auftreten, wenn die betreffende Person aus dem Krankengeld rausfällt.
Unterstützung kann es geben:
1. durch Krankengeld,
2. wenn der AG den fehlenden Betrag zum Krankengeld im Vergleich zum Verdienst aufstockt,
3. fällt das Krankengeld weg, dann Arbeitslosengeld 1, selbst wenn man noch als angestellt geführt wird.