Beiträge von S.Weise

    Von einer Krebserkrankung Betroffene könnten bei der Rückkehr in die Erwerbstätigkeit von Berufslots*innen in der ambulanten Krebsberatung begleitet werden.
    Eine Studie, an der auch wir von der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft e.V. beteiligt sind, soll dazu beitragen, ein entsprechendes Programm zu entwickeln und die Akzeptanz, Machbarkeit und die Implementierungsbedingungen dieses Angebots zu untersuchen: die so genannte CARES-Studie (Cancer rehabilitation support by cancer counseling centers). Zunächst ging es darum, die Zielgruppe am Übergang von Klinik zur Rehabilitation frühzeitig zu identifizieren. Die jetzt zu entwickelnden Interventionsmaßnahmen beinhalten Angaben zur diagnostischen Einschätzung von individuellen Ressourcen und Hürden bei der Wiedereingliederung. Darüber hinaus werden Maßnahmen entwickelt, die je nach individuellem Bedarf variabel eingesetzt werden können. Wir sind dabei und beraten unabhängig teilweise bis zum Coaching am Arbeitsplatz.

    aus Sicht der Krebsberatungsstelle:


    Förderlich ist, sich bereits während der Behandlung Gedanken über die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu machen und sich über innerbetriebliche Möglichkeiten, wie erweiterte Krankengeldleistungen oder das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu informieren. Wir empfehlen sich frühzeitig innerlich darauf vorzubereiten, was man den Vorgesetzten und den Kollegen gegenüber mitteilen möchten und was nicht, mit dem Verständnis, dass Arbeitskollegen oder Vorgesetzte mit dieser neuen Situation überfordert sind. Allerdings: Man muss sich nicht erklären! An Krebs Betroffene tragen keine Schuld, weder an ihrer Erkrankung noch an den damit verbundenen arbeitsrelevanten Folgen.


    Voraussetzung für eine gute Unterstützung am Arbeitsplatz ist auch die Bereitschaft des Arbeitgebers, dem erkrankten Mitarbeiter mit Verständnis zu begegnen – und dies in Bewusstsein der Situation, in der sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter aktuell befindet. Es braucht im Unternehmen oder im Betrieb einen vertrauensvollen Ansprechpartner, die dafür sorgt, dass den Bedürfnissen sowohl der betroffenen Person wie auch des übrigen Teams Rechnung getragen wird. Dafür bieten sich schon zu Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung ein Begrüßungsgespräch an und über die Zeit regelmäßige Orientierungsgespräche. Wenn Betroffene an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sind sie in der Regel nicht mehr krank, aber auch noch nicht gesund. Je nach Situation könne es hilfreich sein, den Arbeitsplatz umzugestalten, Möglichkeiten für einen Heimarbeitsplatz abzuklären oder auch Teilzeitarbeit zu verabreden.

    Lieber Herr Becker, ja, sie haben ja Recht, sorry. Ich bin vom Thema (Wiedereingliederung) weggegangen.


    Das größte Fahrtkostenproblem in der Krebsberatung ist die aktuelle Krankentransportrichtlinie im SGV V ( https://www.gkv-spitzenverband…sten_krankentransport.jsp ), also der Weg zum Arzt. Die Verarmung unserer Klienten ist teilweise so weit fortgeschritten, dass der Weg zum Arzt durch Härtefonds finanziert werden muss. Immer mehr Klienten beenden ihre Therapien dadurch.

    Lieber Herr Becker, lieber SOZWICKER, ja, die inzwischen gerichtliche Anerkennung der Fahrtkosten während der StW ist in der Praxis für die betroffenen RehabilitandInnen ein wichtiges Beispiel, im Widerspruchsverfahren gegenüber verschiedenen Leistungsträgern.


    Probleme bei Fahrtkostenübernahmen sind derzeit aus meiner Sicht insbesondere im Akut-Therapie-Bereich, im Bereich des SGB V, zu sehen. Hier verweigern Krankenversicherungen in einer Kann-Regelung regelmäßig die Kostenübernahme, wenn der Weg zum Behandler nicht oft genug (mid. zweimal wöchentlich) oder zwischendurch immer wieder nur zu Kontrollterminen erforderlich wird.