Beiträge von SBV2020

    Ist es rechtlich zulässig, dass der Arbeitgeber die stufenweise Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ablehnt mit der Begründung, dass die reguläre Arbeit des MA derzeit wegen Corona nicht anfällt und daher nicht getestet werden kann, ob die Mitarbeiterin Ihren Aufgaben gewachsen ist. Die MA ist jedoch voraussichtlich in zwei Wochen wieder arbeitsfähig (die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet) und soll dann Vollzeit zur Arbeit erscheinen.
    Die Mitarbeiterin ist an der Anmeldung einer Beratungsstelle tätig, die aktuell geschlossen ist. Die persönlichen Beratungen finden zwar nicht statt, jedoch Telefon- und Videoberatungen, die auch zu koordinieren sind.