Beiträge von Manfred Becker

    Nach meiner Kenntnis sind nur die Integrationsfachdienste in der Lage, eine Stufw.WE fachkundig zu begleiten. Dies ist - je nach Region - auch nicht überall gut möglich. Man muss sich vor Ort erkundgen. Und dies Angebot steht in der Regel nur Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung offen. Ansonsten kann ggf. eine gute betriebliche Helfer-Struktur - also kundige Betriebsräte und BEM-Beauftragte - hilfreich sein.


    Manche Angebote im Rahmen der "integrierten Versorgung" geben auch Unterstützung - meist für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Dies ist aber davon abhängig, ob man gerade Mitglied in der richtigen Krankenkasse ist - und ob es überhaupt ein Angebot vor Ort gibt. Beispiel: das Angebot der Gesellschaft für psychische Gesundheit in Nordrhein-Westfalen gemeinnützige GmbH (http://www.gpg-nrw.de) mit etlichen Standorten.


    Insgesamt besteht hier leider eine große Lücke.

    Dem widerspreche ich energisch. Das BSG hat festgestellt, dass die Stw. WE eine Hauptleistung der medizinischen Reha ist. Wenn eine St WE im Nachgang zur med. reha unter Kostenträgerschaft der DRV läuft, dann besteht folglich ein Recht auf Kostenerstattung der Fahrtkosten. Zur Kostenträgeerschaft der Krankenkassen gibt es div. Sozialgerichts-Urteile - bei Rehadat.de zu finden. Die AOK Rheinland / Hamburg erstattet bereits auf einfachen Antrag. Andere Kassen zT auf Widerspruch. Eine Klientin von mir klagt gerade gegen die IKK Classic.
    Weitere Infos gerne auf Wunsch bei mir. Vgl. dazu: Fachbeitrag A19-2018 bei Reha-Recht von Frau Prof. Nebe.

    Aus meiner Sicht als Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes IFD in Köln gibt es in der Praxis mindestens zwei Probleme:


    1. viele KlientInnen schätzen die IRENA-Nachsorgegruppen. Allerdings steht der Einstieg häufig nicht direkt bzw. kurzfristig nach Abschluss der medizinischen Reha zur Verfügung sondern erst etliche Monate später. Dadurch sinkt die Motivation und der Erfolg meines Erachtens erheblich.


    2. werden Menschen aus der medizinischen Reha in eine anschließende stufenweise Wiedereingliederung geschickt, dann sind die Wiedereingliederungs-Pläne häufig sehr ehrgeizig angesetzt. Tendenziell sind Betroffene, Betriebe und begleitende Ärzte überfordert, den Wiedereingliederungsprozess entsprechend dem Ablauf zu begleiten und gegebenenfalls neu zu justieren. Für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung kann der IFD in der Regel diese Begleitung übernehmen.
    Menschen ohne diese Anerkennungen bleiben in der Regel aber ohne begleitende Unterstützung. Diese könnte aber durch Nutzung einer Beauftragung des IFD mithilfe einer beruflichen Reha/LTA vom IFD geleistet werden. Dies setzt voraus, dass die Beantragung dieser Unterstützung bereits durch die Reha-Klinik frühzeitig auf den Weg gebracht und vom Reha-Träger kurzfristig bewilligt würde.
    Zwar gibt es entsprechende Absprachen zwischen den Integrationsämtern und der DRV, dass dies möglich ist. In der Praxis habe ich es allerdings noch nicht erlebt.

    Bei der erfreulicherweise jetzt vollständig eröffneten Option, im AlG-Bezug eine stfWE durchzuführen muss man auf die Regeln der BA eingehen. Die BA-Mitarbeiter sind noch recht unsicher bei der Durchführung. Meines Erachtens darf der/die Leistungsempfänger/in nicht arbeitsunfähig sein, wenn man sich im Rahmen § 136 SGB III bewegt. Sonst gäbe es kein AlG1. In einem aktuellen Fall zog unsere örtliche Agentur noch den § 139 hinzu: "Sonderfälle der Verfügbarkeit", damit die Betroffene nicht zusätzlich durch Arbeitsangebote behelligt wird. Es gilt also als laufende Maßnahme. Manfred Becker

    Die beste Schulung von Ärzten wird wenig für die tatsächliche Umsetzung im Betrieb bringen. Wer hier nicht vom IFD begleitet wird, hat es sehr oft schwer. Die Qualität der stfwWE als flexibles Instrument kommt dann kaum zum Tragen. Allerdings sollte man alle Schritte möglichst zuvor mit dem behandelnden Arzt gut abgestimmt haben. Manfred Becker, IFD Köln

    Zwar gibt es erfreulicherweise den Anspruch. In meiner Praxis der IFD-Arbeit muss ich aber öfter auf Empfindlichkeiten der Arbeitgeber Rücksicht nehmen, die sonst viele Mittel haben, den Betroffenen das Leben schwer zu machen, wenn man zu sehr die Ansprüche betont. Es empfiehlt sich dann auf den Nutzen für den Betrieb hinzuweisen oder auch die Perspektive auf Förderungen nach Schwerbehinderten-Recht zu eröffnen. Manfred Becker