Beiträge von Ate

    Ich sehe das genauso, dass die gleichen Rechte gelten sollten. Weiß aber nicht, wie man das umsetzen kann. Wie kann man einem neuen Unternehmen, einen fremden geschwächten Zeitarbeitnehmer schicken, dem man einen eigenen Mitarbeiter zur Seite stellen muss, der ihn einarbeitet und auf ihn achtet, der ihn unterweist. Das ist nicht kostenfrei für das Unternehmen. Sollte sich tatsächlich so ein Betrieb finden lassen, ist doch die Frage, was ist, wenn ein Arbeitsunfall passiert? Der Zeitarbeitnehmer ist hier ohne Überlassungsvertrag in einer Erprobungsphase. Was sagt wohl die Berufsgenossenschaft dazu? Und wie findet die Krankenkasse das? Solange nichts passiert hat sicher niemand etwas dagegen. Aber wenn ein Unglück passiert, dann ist das eben noch so engagierte Zeitarbeitsunternehmen bestimmt der Buhmann, weil es ja so einfach ist, einen Schuldigen zu finden.


    Regelungen außerhalb der StW sind sicher denkbar, aber auch schwer umsetzbar, da das in der Regel für den Zeitarbeitnehmer nicht finanzierbar ist. Zumindest wäre dort aber über die vertragliche Gestaltung wieder Rechtssicherheit gegeben.