Beiträge von SozialBeratung e.V.

    Guten Tag, wenn Sie sich den beiliegenden Verlauf (einer unter vielen) der Ratsuchenden ansehen, ist die Beratungsdichte durch die EUTB nicht zu leisten. Wir bekommen für die Persönliches Budget Begleitung und Beratung Anfragen durch den IFD oder EUTB, da eine wirkliche ganzheitliche Beratung und Begleitung jeweils nicht vorgesehen ist. Die Lotsenfunktion ist dringend ab LTA Antragstellung erforderlich und zu finanzieren. Wir versuchen das über den § 29 SGB IX im Rahmen des Persönliches Budget, welches, in einem Einzelfall akzeptiert wurde.

    Ja, da eine Beratung von Seiten der Kostenträger nach § 14 SGB I und §106 SGB IX nicht stattfindet, sollte diese (durchgeführte) externe Beratungsleistung bei der Antragstellung der Leistungen zur Teilhabe (LTA) mit beantragt (z.b. über § 78 SGB IX ? o.§ 29 SGB IX bei PB) werden. Die individuelle Lotsenfunktion (neues Berufsbild!) für den Ratsuchenden ist als Regelleistung zu ermöglichen, da die Betroffen ihre Leistung sonst (freiwillig) nicht erhalten werden. Gerade durch die vorliegende (seelische o.andere) Behinderung, können sie -ohne umfassende Unterstützung- dem juristischen Druck usw. nicht standhalten. Alle Ratsuchenden, die zu uns in die SozialBeratung e.V. (https://sozialberatung.org/) kommen, erhalten ihre Leistungen nur durch die Beratung (z.b. durch Fristablauf: § 18 SGB IX ) und /oder gerichtliche Entscheidungen. Die gesetzlichen Regelungen (u.a. § 12; § 19 ff oder§ 20 SGB IX ) werden nicht angewendet! Würden die Verläufe der betroffen Ratsuchenden- die von therapeutischer, med. Unterstützung usw.- begleitet werden, offiziell Dokumentiert, können die Kosten, die die Ablehnungen der LTA Leistungen, als besonders unmenschlich beschrieben (und teuer) werden! Hier liegt eine nachweisbare Verhinderung der Kostenträger vor, den Ratsuchenden von berechtigten Leistungen auszuschließen. Die UN-BRK steht nur auf dem Papier! Weitere Lösungen z.zt. stehen nun der gerichtlichen Entscheidungen an, wie z.b. eine nicht durchgeführte Teilhabeplankonferenz! (§ 20 SGB IX) Werde die Ergebnisse gerne hier einbringen.