Lieber Herr Wurm,
ich möchte nicht falsch verstanden werden, daher: Die EUTBs sind ein Segen!
Aber wer neu mit Fragen der Teilhabe beschäftigt ist, erfährt von den EUTBs nichts (zumindest hier im Landkreis). Kein Amt, keine Schule, kein Kindergarten, keine Ärztin, kein Arzt macht darauf aufmerksam.
Als Schulelternratsvorstand haben wir nach einem Zeitungsartikel die EUTB-Mitarbeiterinnen eingeladen, also sind wir als Betroffene aktiv geworden.
Ja, ich spreche aus der Perspektive einer Mutter eines von Geburt an behinderten Kindes. Welche Mutter oder welcher Vater eines behinderten Kindes sucht denn den Sozialdienst in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung oder
eine Reha-Beraterinnen und Reha-Berater der Rehabilitationsträger oder online eine Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe auf, wenn sie und er mit dem behinderten Kind alle Hände voll zu tun haben?
Rhetorische Frage - Antwort: Niemand.
Wir als Eltern können mit dem Begriff Rehabilitation und Teilhabe doch erst etwas anfangen, wenn diese Worte aus den SGB-Texten wahrgenommen wurden, also erst nach einer entsprechenden Beratung (die wir aber nicht erhalten). Sind die damit Befassten vielleicht ein wenig betriebsblind?
Daher bleibt es für mich dabei: Der Gesetzgeber hat es versäumt, Möglichkeiten zu schaffen, die Betroffenen dort abzuholen, wo sie mit ihren Wünschen (die erst später als "Teilhabewünsche" erkannt werden) sind: Bei der/dem KinderärztIn, in der integrativen Krippe, Schule etc.
Der Gesetzgeber hätte doch dafür sorgen können, dass die Kultusministerien alle Schulbehörden und damit Förderschulen darauf aufmerksam machen, dass es EUTBs gibt.
Ein frühzeitiger und niederschwelliger Zugang zu Teilhabeleistungen ist noch weit entfernt.
Übrigens: Die hiesige Verwaltung bat die EUTB-Mitarbeiterin darum, doch bitte dafür zu sorgen, dass nicht noch mehr Anträge gestellt würden. Das gehört zum Thema Bedarfserkennung, denn hier wurde darum gebeten, die Bedarfe nicht zu erkennen.