Beiträge von Ickewane

    Grundsätzlich würde ich sagen das der Gesetzgeber günstige Voraussetzungen im SGB IX für eine Selbstbestimmte Teilhabe geschaffen hat. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat trägerübergreifende Leitlinien zur Bedarfsermittlung veröffentlicht. Diese finden sich im -Konzept zur Bedarfsermittlung-. Darüber hinaus hat die BAR auch eine wichtige Funktion auf Ebene der untergeordneten Gesetzgebung. Diese entfaltet ihre Wirksamkeit u.a. in den gemeinsamen Reha-Empfehlungen -Reha-Prozess Gemeinsame Empfehlungen-, welche rechtsverbindlich ist. Letztendlich kommt es darauf an sich diese Erkenntnisse und Vorschriften anzueignen und auf deren Umsetzung im Reha-Prozess hinzuwirken.