Beiträge von KirstenEhrhardt

    Warum schreibt niemand hierzu etwas? Vielleicht, weil das Thema viele abschreckt? Wenn das so wäre, könnte ich das verstehen, denn:"

    Außerdem sind behinderungsspezifische Förderungen ein wichtiges Thema wie z.B. Technische Arbeitsplatzausstattung oder Arbeitsassistenz"


    Vor allem eine Arbeitsassistenz zu erhalten, ist kein Spaziergang. Ich nenne nur die Stichworte: tragfähige Gründungsidee, Business-Plan, positive Prognose - alles Kriterien, die von unbestimmten Rechtsbegriffen nur so wimmeln, und um die man sich im Einzelfall streiten kann und meistens auch muss.


    Mein Wunsch ist hier, dass die Lebens- und Arbeitsentwürfe von Menschen mit Behinderung akzeptiert und wertgeschätzt werden. Das ist leider nicht immer der Fall. Nicht von Behörden. Aber auch nicht von anderen: "Warum will er/wie sie denn unbedingt SOWAS machen???"

    "Wo liegen Möglichkeiten und Grenzen der jewei­ligen Angebote?" war eine der Impulsfragen.

    Die Grenzen der Beratung liegen für mich oft und leider allzu oft in den Grenzen der Angebote und Möglichkeiten, zB deren zweifelhafter Tauglichkeit oder unklarer Erfolgsaussicht.


    Ein paar Beispiele aus meinem Beratungsalltag:

    - Junge Menschen mit kognitiver Einschränkung werden von vielen "Playern" immer noch schnell und quasi automatisch in Richtung Berufsbildungsbereich der WfbM beraten. Dort sei aber "noch alles offen". Auch werde im BBB geschaut, welche " besondere Interessen" die jungen Leute hätten, manches könnte auch ausgelagert passieren. All das ist leider meist nicht der Fall. Es folgt nach zwei Jahren ebenso automatisch der Arbeitsbereich der Werkstatt.

    - Immer wieder werden junge Menschen mit Lernschwierigkeiten oder auch anderen Behinderungen in Ausbildungsgänge wie "Bürohelfer" in Berufsbildungswerken vermittelt, oft sogar gedrängt. Nach ein paar Jahren sind diese jungen Leute in einer WfbM, weil sie - für mich vorhersehbar - keinen Job auf dem 1. Arbeismarkt gefunden haben. So manche Maßnahme im sog. "Übergangsbereich" entpuppt sich nur als "Schleife".

    - Joboaching klingt gut, ist in der Praxis aber in den Maßnahmen, in denen es überhaupt vorgesehen ist, oft wenig hilfreich oder zielführend: Viel zu selten; mit nicht wirklich qualifizierten Kräften von Anbietern, die Ausschreibungen als günstigster Anbieter "gewonnen" haben; weder für die Menschen mit Behinderungen noch für die Betriebe unterstützend; manchmal erst vor Ort, wenn das Kind lange schon in den Brunnen gefallen ist.

    Ich könnte viele Beispiele nennen.


    Wie gehe ich in der Beratung mit diesen "Grenzen" um? Das ist ein Thema, das mich und meine Mitarbeiterinnen immer wieder umtreibt. Und es- so meine Vermutung - treibt auch so manchen Mitarbeiter*in von Beratungsangeboten bei Leistungsträgern selbst um. Denn sie wissen oft sehr gut, wie gut ihre Angebote sind oder eben auch nicht sind. Nur sie sprechen nicht darüber. Oder nur selten.

    Liebe(r) Sonnenschein,

    ich beobachte schon ein paar Tage, ob Ihnen jemand hier antwortet bzw. etwas schreibt.

    Ich finde das ein wichtiges Thema, das Sie ansprechen.

    Aber auch ein heikles.

    Ich möchte dazu ein paar allgemeine Bemerkungen machen:

    1. Wissen ist Macht. Das ist kein dummer Spruch, sondern die Wahrheit. Und wer mehr weiß als ein anderer, der hat meistens auch mehr Macht. Das ist überall im Leben so, nicht nur in diesem Bereich.

    2. Genauso viel wissen wie ein Sachbearbeiter bei der EGH, der alles jeden Tag beruflich bearbeitet, sich fortbilden kann, viele Quellen hat, oder wie ein Berater bei der DRV ist aus meiner Erfahrung schwer. In manchen Bereichen weiß ich zB mehr als professionell mit einem Thema Befasste. Ich weiß zB mehr als so mancher "normaler" Schulrat über die rechtlichen Grundlagen der schulischen Inklusion in Baden-Württemberg. Aber auch nur, weil ich mich seit fast 20 Jahren damit ehrenamtlich an meinen Feierabenden beschäftige, unendlich viel gelesen, einen Ratgeber darüber geschrieben, viele Eltern begleitet habe und auch noch Juristin bin.

    All das ist für den normalen Antragsteller oder Ratsuchenden fast nie möglich. Das heißt: Es gilt auszuhalten, dass ich weniger weiß als mein professionelles Gegenüber. Deshalb komme ich ja auch in die Beratung. Denn wenn ich alles schon wüsste, müsste ich nicht kommen.

    3. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Auch der Sachbearbeiter, der Berater bei einem Leistungsträger, sollte sich dessen bewusst sein und auch, was das bedeutet: Dass er Macht hat, sie aber in der Beratung nicht ausüben darf. Das bedeutet eine wichtige, aber auch schwierige Reflexionsebene: Er muss sich zB klarmachen, dass es nicht sein Job ist, zu entscheiden, was für sie "das Richtige" ist. Dass er Ihnen nicht nur Maßnahmen vorschlagen darf, die er gut und sinnvoll findet oder die es zu füllen gilt. Dass er Fragen nicht abbügelt mit "Das müssen Sie nicht wissen" und vieles mehr. Besonders schwierig ist all das natürlich, wenn derjenige, der Sie berät, am Ende auch derjenige ist, der über die Leistung, so Sie sie denn beantragen, entscheidet. Übrigens ist all das auch in EUTBs ein Reflexions- und Supervisions-Thema, wenn wir wirklich (und nicht nur auf dem Papier) allein nach den Wünschen der Ratsuchenden beraten wollen und nur ihnen verpflichtet sind.

    4. Viele Beratungsangebote, wo auch immer, sagen "Wir beraten auf Augenhöhe". Ja, schön wäre es. Das ist aber oft nur Schwurbel und mangelnde Reflexion. Denn für (einigermaßen) Augenhöhe muss ich als Berater*in verdammt viel tun (s.o.), und manchmal muss ich mir vielleicht auch eingestehen, dass ich sie nicht herstellen kann.

    5. Dann gibt es natürlich eben auch den Fall, dass mich ein Leistungsträger auffordert, den Antrag XY zu stellen. Und dass, wenn ich das nicht tue, sogar eine sog. "Antragsfiktion" greift. Da hat unser Gesetzgeber bestimmte Systeme ganz klar mit "Macht" ausgestattet. Das sollten wir nicht schönreden. Das ist so. Und das ist oft für den Betroffenen bitter.

    Soweit vielleicht mal fürs Erste.

    Vielen Dank. Mir geht es aber darum, dass die Kostenträger auch zur Beratung verpflichtet sind - auch zur Beratung über mehr als nur die eigenen Möglichkeiten. Dies geschieht meines Erachtens nur unvollständig. Diesen Mangel können auch die EUTB höchstens teilweise ausgleichen - gerade bei sehr spezifischen Themen wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    Da haben Sie völlig Recht: Die Aufgabe der EUTBs ist in der Tat nicht, das auszugleichen. Und auch da haben Sie völlig Recht: Beratung "über mehr als die eigenen Möglichkeiten" würde bedeuteten: Über den eigenen Tellerrand zu schauen. Meine Erfahrung: selten bis gar nicht.

    Neben den Beratungsstellen, wie z.B. Integrationsfachdienste und Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung, haben alle Leistungsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanzieren, eine gesetzliche Beratungspflicht. In der Eingliederungshilfe findet man diese im Paragraf 106 SGB IX. Dort ist genau beschrieben, wie diese Beratung auszugestalten ist. Neben der Beratung findet man dort auch weitere Unterstützungsmaßnahmen.

    Ja, die gesetzliche Beratungspflicht finde ich auch wirklich wichtig. Und die setzt eben, man lese zB § 106 SGB IX mal genau durch, nicht erst an, wenn jemand einen Antrag stellt...

    Eine gute Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben sollte nicht erst nach Stellung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen sondern schon viel früher ansetzen. Als befristete volle Erwerbsminderungsrentnerin hätte ich mir parallel zum Rentenbescheid eine Information zu einer zuständigen Beratungsstelle gewünscht, die mich dann berät, welche Möglichkeiten es gibt, (langsam) zurück in Arbeit zu kommen oder welche anderen Möglichkeiten der Teilhabe am Sozialleben (Tagesstruktur) es gibt.

    Ja, das finde ich auch wichtig. Genau dafür gibt es die EUTBs, die vor allem im Vorfeld von Leistungen beraten. Die sich allerdings auch sachkundig machen und gut vernetzen müssen (i.S., dass sie auch die Möglichkeiten, Angebote und "Player" kennen), um genau diese Beratung gut machen zu können.

    Danke für die Klarstellung!

    Was mich wirklich stört: Dass immer und überall mit dem sog. "Rückkehrrecht" argumentiert wird. Für einige gibt es keine "Rückkehr", wenn sie noch nie eine WfbM von innen gesehen haben (müssen sie ja nicht, nur den "Anspruch" haben). Und außerdem schwingt da immer mit: "Naja, die Behinderten können es ja mal auf dem 1. Arbeitsmarkt versuchen, aber wenn's nicht klappt, nimmt die WfbM sie gerne zurück und dann gibt's auch weiter alle Absicherungen." Ich finde das nicht hilfreich, um das Budget für Arbeit wirklich voranzubringen!

    Guten Tag,

    anbei das Infoblatt, dass wir verwenden - kein Anspruch auf juristische Vollständigkeit. Es bezieht sich auf die Umsetzung des BfA in einem Inklusionsbetrieb, wir beraten diese ja. Da wir auch nur in RLP tätig sind, sind einige Regelungen (Bezugsgröße sowie maximale Höhe des Zuschusses) durch Landesrecht beeinflusst.

    Dieses Blatt hinterlässt mich ratlos, vielleicht weil es auch nur um das Budget für Arbeit in Inklusionsbetrieben geht.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Menschen, die im Budget für Arbeit in einem ganz normalen Betrieb arbeiten und dort sozialversicherungspflichtig angestellt sind (ohne Arbeitslosenversicherung) eben auch nur die "normalen" Rentebeiträge - an ihr reales Einkommen gekoppelt - einzahlen. Niemand zahlt den "erhöhten Betrag", das "Pseudobrutto". Wer sollte das tun? Deshalb mag das "Rentenprivileg" (Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren) theoretisch noch greifen, macht aber wenig Sinn, wenn man nur die normalen Rentebeiträge einzahlt. Die können hoch sein, aber sind doch eher niedrig, weil die Jobs meist im Niedriglohnbereich stattfinden und evtl. auch stundenredziert sind. Dann muss man schon etwas länger arbeiten, um Rentenpunkte zu sammeln... So wurde das zumindest in allen Veranstaltungen vom KVJS BaWü kommuniziert. BIN ICH VÖLLIG AUF DEM FALSCHEN DAMPFER ODER NICHT MEHR AUF DEM NEUESTEN Stand? Ich würde das wirklich gerne verstehen.

    Ich denke, das was Frau Smits schreibt:

    Durch eine Erweiterung des Anwendungsbereiches z.B. auch auf Teilausbildungen, modulare Ausbildungen sowie Fort- und Weiterbildungen wäre es mehr Menschen mit Behinderung möglich, sich beruflich zu qualifizieren.

    ist sehr wichtig.

    Denn sonst ist die Aussage "Das Budget für Ausbildung ist für ALLE Menschen mit Behinderung, die eine Werkstattberechtigung haben, offen" (ja, leider habe ich diesen Satz auf diversen Veranstaltungen gehört) schlicht und einfach eine Lüge.

    Ich empfinde den Ausschluss der Arbeitslosenversicherung als ausgesprochen schwierig und die Argumentation, schon im Gesetzgebungsverfahren, als zynisch: "Na, die können ja jederzeit zurück in die WfbM!" Und wenn sie nie in einer waren? Denn das ist ja nicht Voraussetzung, sondern nur die grundsätzliche Anspruchsberechtigung. Ziel sollte es doch eigentlich sein, dass junge Menschen mit Behinderung ihren Weg in den ersten Arbeitsmarkt finden, ohne erst einmal in einer WfbM verschwinden zu müssen.

    Ja, die Terminologie ist schwierig und falsch: Das "Budget für Arbeit" ist eben kein Budget i.S. des Persönlichen Budgets, sondern ein Lohnkostenzuschuss. Das wurde hier ja auch in den Impulsbeiträgen gleich am Anfang gut dargestellt.

    Das Beispiel, das Sie beschreiben, (wo nach dem BBB eine ´"Empfehlung" für eine Tagesförderstätte ausgesprochen wird, 4 Jahre später die Person aber eine 30 Stundenstelle mit Mindestlohnbezug hat) zeigt, dass eben vieles im System nicht stimmt. Und das so viel mehr möglich wäre...

    Vielleicht sollte man das Budget für Ausbildung nicht "verkannte" Leistung nennen, sondern "fehlkonzipierte", weil nicht zu Ende gedacht? Letztlich fehlt die Zielgruppe fast komplett. Funfact: Schon vor der Verabschiedung der Gesetzesänderung haben Fachverbände genau auf dieses Problem hingewiesen...

    ...Wie der theoretische Teil der Ausbildung i. R.d. Budget für Ausbildung bedarfsgerecht ausgestaltet werden kann, ist mir für mich noch komplett unklar. Dazu würden mich Erfahrungsberichte sehr interessieren.

    Ja, mir auch. Vor allem, wenn die Ausbildungsinhalte runtergebrochen werden müssen, zB in leichter Sprache. Denn "angeblich" geht das Budget für Ausbildung ja für alle, die auch in den BBB einer WfbM könnten...

    Spannende Beiträge dazu schon hier! Danke dafür.

    In meiner Beratungspraxis spielt das Thema "Rente" und der Verlust des Rentenprivilegs die größte Rolle. Da wird auch Angst gemacht, auch den Eltern oder rechtlichen Betreuern: "Ihr wollt doch nicht ernsthaft diese schöne Durchschnittsrente nach 20 Jahren aufgeben? Dafür lohnt es sich doch, einfach in der WfbM seine Zeit abzusitzen..."

    Puh, welch schwarz-weiß-Denken in Ihren letzten Sätzen.
    Es gibt dazwischen viele Möglichkeiten, viel zu erreichen und Ratsuchende/Antragsteller wirksam zu unterstützen.
    Wo ich stehe, ist übrigens klar: Auf der Seite der Ratsuchenen und allein ihren Wünschen verpflichtet.
    Und wenn ich nicht weiter komme, dann weise ich auf die Möglichkeiten, sich rechtlich beraten zu lassen, hin und ggf. einen Prozess zu führen.
    Das ist aber für über 95% der Menschen, die zu uns kommen, keine Option.
    Und trotzdem wollen sie voran kommen.
    Wir nutzen ALLE Möglichkeiten, die wir haben, dass sie das auch schaffen.
    Klappt übrigens häufiger als sich vielleicht ein Anwalt vorrstellen kann, zu dem nur die strittigen Fälle kommen.

    Es ist wie überall:
    Gesetze wollen in Anspruch genommen werden, sonst stehen sie auf dem Papier.
    Wir beraten und unterstützen ehrlich und unabhängig.
    Und wir lassen uns nicht abwimmeln und lassen auch nicht zu, dass unseren Ratsuchenden das beim PB passiert.
    Während wir hier diskutiert haben:
    - haben wir einen Ratsuchenden ermutigt, die Leistungen zum ambulant betreuten Wohnen als PB selbst zu erhalten, weil von seinem Leistungserbringer bei ihm nix ankommt. Er hat Ideen, wer ihn unterstützen soll und wie er das organisiert...
    - haben wir eine Zielvereinbarung gegengelesen, um die monatelang gerungen wurde. Die sicherlich nicht die modernste der Welt ist. Bei der es "nur" um 700 Euro geht. Die aber der Ratsuchenden das ermöglichen, was sie schon so lange in ihrer Freizeit machen wollte. Und die jetzt so glücklich ist ob ihrer neuen Möglichkeiten.
    - haben wir immer wieder auch Ratsuchende enttäuschen müssen, dass das PB kein "Zaubertopf" ist. Dass man zunächst eine Leistung braucht, auf die man Anspruch hat. Auch das Budget für Arbeit (das ja kein Budget ist und nur für ein enges Segment "Arbeit" passt) weckt viele falsche Hoffungen.
    Jeanne d'Arcs des PB sind wir damit nicht.
    Aber wir leisten einen Beitrag, dass es vorangeht, dort, wo wir es können.
    Und das war dann schon so etwas wie ein Schlusswort in dieser Diskussion.

    Deshalb ist es gut, zu verstehen, was es mit der BTHG-Reform auf sich hat (und was nicht), und wie der Ablauf ist, um insbesondere eine EGH-Leistung zu erhalten.
    Dafür haben wir in unserer EUTB 10 kleine Erklär-Filme gedreht, die es auch mit Untertiteln und Gebärdensprache gibt:
    https://www.youtube.com/channe…de0V1hNHEnhdCq4xww/videos
    Unsere Ratsuchenden und Mitglieder der Selbsthilfegrppen finden sie hilfreich.

    Ja, beim Wohnen mag das oft so sein. Wir in der EUTB beraten allerdings auch viele Menschen, die nicht in einer Wohnform wohnen, sondern zB allein oder zu Hause und nach mehr Möglichkeiten für soziale Teilhae suchen, um nicht immer zu Hause zu sitzen. Da gilt es, ersteinmal zu überlegen, was in welchem Umfang gewünscht ist und dann einen EGH-Antrag zu stellen.

    Die Leistung einer Schulbegleitung ist sowohl im SGB IX als auch im SGB VIII klar budgetierbar.
    Allerding ist es wirklich so, das weiß ich aus vielfältiger praktischer Erfahrung, dass man wenn man als Eltern jemanden selbst anstellt, eine Menge bedenken muss: Natürlich jemanden zu finden - die Vertretungen zu regeln - - Lohnabrechnungen erstellen - Supervisonsmöglichkeiten o.ä. schaffen - und natürlich all das mit dem Leistungsträger verhandeln in der Zielvereeinbarung, also "einzupreisen".
    Von der Frage Budget oder nicht UNABHÄNGIG ist die Frage, was für eine Kraft bewilligt wird: Eine "einfach" Assistenzkraft" (also FSJ oder jemand, der keine einschlägige Berufsausbildung hat und damit natürlich viel günstiger ist) oder eine "pädagogisch qualifizierte" Schulbegleitung. Aus meiner Sicht wird hier am meisten gestritten. Bei manchen Leistungsträgern sind da klare Kriterien entwickelt worden (dass zB eine Schulbegeitung für einen Autisten nach § 35 a SGB VIII immer eine Fachkraft ist), bei manchen streitet man um alles. Ein weites Feld...
    Bei einer Fachkfraft geht es übrigens nicht um "hätte gerne", sondern darum, die Erforderlichkeit klar zu benennen und zu belegen, warum eine Nach-Fachkraft mit der Aufgabe, dieser konkreten, und ihrer Komplexität überfordert ist. Ich hatte übrigens für meinen eigenen Sohn die Jahre, in denen er an der allgemeinen Schule eine Schulbegleitung hatte (6 von 11) immer eine Fachkraft und habe keine Minute diskutieren müssen (vielleicht auch, weil diese Diskussionen grundsätzlich in unserer Region 'vor meiner Zeit' schon liefen und irgendwann ausdiskutiert waren).

    Na ja, was ist "gängige Praxis"?
    Ein PB la pour la ist aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll.
    Ich finde, man sollte sehr genau hinschauen, welche Vorteile mir als Leistungsberechtigten ein Budget bringt. Das ist nicht immer der Fall. Wenn es einen guten (!) Leistungserbringer für die Leistung, die ich haben möchte, in der Region gibt, kann das doch auch ok sein. Hier kommt es wirklich auf die Sicht des Leistungsberechtigten an, was er möchte und für ihn gut ist.
    Im Bereich der Schulbegleitung (ich weiß, hier eigentlich nicht Thema) habe ich das häufig: Gute Anbieter, die zuverlässige Vertretungsregelungen garantieren, die ihre Leutchen nach Tarif bezahlen und zB Supervision und gute Führung anbieten... Dafür entscheiden sich dann auch Eltern.
    Bisher habe ich hier in dieser Diskussion überwiegend von grauenhaften Leistungserbringern gelesen, die so agieren, dass die bewilligte Hilfe eigentlich gar nicht beim Leistungsberechtigten ankommt. Ja, die gibt es. Ja, die gibt es (begünstigt durch unser System) vielleicht auch wirklich zu viel. Aber sie alle unter Generalverdacht stellen möchte ich wirklich nicht. Auch eine Sachleistung kann eine gute Leistung sein. Nämlich dann, wenn sie für den Leistungsberechtigten passt.