Beiträge von KirstenEhrhardt

    Was für eine These?
    Die Menschen, die zu unserer EUTB kommen, kommen, weil Sie eine Leistung beantragen wollen. Oder eine haben, die nicht reicht. Oder eine haben, die sie gar nicht wollen. Von Leistungserbringern kommen sie nicht. Mit denen wir im Übrigen auch Null "verbandelt" sind. Ich weiß, dass das bei anderen EUTBs anders ist. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht die Unabhängigkeit der EUTBs von Leistungsträgern und Leistungserbringern zu stärken.

    Hallo Michael,
    Sie formulieren immer sehr pointiert.
    Vielleicht bin ich ein eher schlichtes Gemüt.
    Ich überlege mit den Ratsuchenden, was sie an Teilhabe möchten und brauchen. Das beantragen sie dann. Um welche Leistung es geht, ist eigentlich immer ziemlich klar. Beantragt als Budget, wenn er/sie das möchte.
    In der Bedarfsermittlung kann man aus meiner Sicht alle Aspekte/Bereiche offenlassen, die gar nichts mit der beantragten Leistung zu tun haben. Niemand muss sein gesamtes Leben wie ein offenes Buch in der Bedarfsermittlung aufschlagen und ausbreiten. Oder sich irgendwelche weiteren Leistungen aufschwatzen lassen von jemandem, der wie ein Detektive irgendwelche zusätzlichen Bedarfe ermittelt.
    Das alles ist bei den Leistungsträgern, mit denen ich in der EUTB oder auch privat zu tun habe, auch völlig unkritisch.
    Ich bin etwas verwirrt ob ihrer Rolle irgendwo zwischen Leistungsträger-Leistungserbringer-Kritiker.

    Nein, ich habe keine anderen Erfahrungen.
    Wobei die Erfahrungen mit den insgesamt ja sehr wenigen anderen Leistungsanbietern insgesamt noch nicht so aussagekräftig sein können.
    Aber das war ja auch die Kritik von Anfang an: Dass diese sich die "Rosinen" rauspicken. Ich fürchte, diese Kritik ist nicht von der Hand zu weisen.
    Menschen mit höherem Hilfebedarf sind ja ohnehin nicht gerade die "attraktive" Zielgruppe, auf die sich alle stürzen. Was natürlich mit Teilhabe und gleichen Chancen für alle wenig zu tun hat...

    Lieber Herr Jahn,


    ja, für Juristen (und Politiker) ist das eine wirklich spannende Frage.


    Für einen Menschen mit Behinderung stellt sich allerdings die Frage: Nehme ich ein Budget für Arbeit ohne Arbeitslosenversicherung oder lasse ich es? Oder klage ich es bis zum BVerfG hoch?


    Ich arbeite in einer EUTB, die dem Wunsch der Ratsuchenden verpflichtet ist ("Ich möchte ein Budget für Arbeit beantragen und bitte unterstützen Sie mich!). Nicht mehr und nicht weniger.


    Ich finde, wir sollten hier - Praktiker treffen auf Theoretiker - auch die Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderung weiter im Auge behalten. Und die heißt oft: Machen oder lassen.

    Da haben Sie Recht. Es kann aber durchaus praktisch sein, zB gleich zu schreiben, dass man "Teilhabe an Bildung" beantragt, um den Eingliederungshilfeträger nicht auf den Gedanken einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung zu bringen und den Antrag (hoffentlich) gleich auf die richtige Schiene zu setzen.
    Auch wenn es mir nur um eine sehr kleine abgegrenzte Leistung geht, ist es hilfreich, diese zu benennen, um in der "Bedarfs"ermittlung nicht mit dem vollen Programm konfrontiert zu werden: "Und wie ist so Ihr Verhältnis zu Oma und Opa....?" Da gibt es nämlich inzwischen auch viele Stilblüten.

    Hallo Frau Kraus,


    den BBB kann man grds. auch als PB machen... Manchmal wird es auch sehr kreativ "ersetzt", wenn ein Budget für Arbeit am Horizont ist (also schon ein Arbeitgeber bereit ist).


    Das Budget für Ausbildung "ersetzt" den BBB. Aber auf das würde ich, wenn ich ehrlich bin, nicht setzen, denn da gibt es aus meiner Sicht mehr Fragezeichen als alles andere, vor allem, was die "Ausbildungsfähigkeit" und damit die Zielgruppe angeht.


    Ja, schade finde ich auch vieles. Und Sie haben natürlich Recht: Die Wege direkt aus der Schule, die nicht in eine WfbM führen oder zumindest zeitweise, sind für viele Menschen mit Behinderung schwer bzw. nicht gegeben. Für mich macht es auch Null Sinn, zunächst in eine WfbM zu gehen (BBB) und dann da wieder "raus" zu dürfen und dann auch noch die Statistik "Übergangsquote WfbM - 1. Arbeitsmarkt/Budet für Arbeit" zu schönen. Da sind wir uns absolut einig.

    Ja, Randy von Stechow,
    so gehen Sie vor.
    Allerdings müssen Sie sich überlegen, wie Sie die "Assistenten" sozialversichern wollen - Minijob geht sicherlich nur, wenn es mehrere machen - manche Menschen können, weil selbständig, Rechnungen schreiben und kümmern sich dann selbst um ihre Sozialversicherung - ansonsten feste Anstellung oder einen "alternativen" Leistungserbringer nehmen... Entsprechend mus man ja die Stundensätze kalkulieren.
    Bei 8 Stunden, also 40 Stunden in der Woche und der Vorschrift in § 29 SGB IX "Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das Persönliche Budget zu erbringen sind" wird das evtl. eng, weil die EGH-Träger für die FuBs (ich kenne nur die Situation in BaWü) ja echt wenig zahlen. Aber das können Sie ja selbst ausrechnen. Oben war mal von 1.1000 Euro die Rede. Diesen Betrag halte ich auch für realistisch.
    Aber es heißt ja nur "soll". Aber soll heißt auch immer: diskutieren, wenn es teurer wird.
    Pflegegeld spielt übrigens keine Rolle.

    "SO EINFACH können persönliche Budgets bewilligt werden."
    Nein, leider habe ich das noch nicht erlebt. Einfach war es nie.
    Da beißt sich ein bisschen der Hand in den Schwanz: Es gibt wenige Budgets, deshalb kennen sich die meisten Sachbearbeiter nicht aus. Und weil sie sich nicht auskennen und vieles lange dauert und immer wieder Hin- und Her bedeutet, gibt es vielleicht auch wenige Budgets, weil es abschreckend wirkt.


    Zu CMD: Sie schreiben: "Ergo, das PB ist ein Segen, wird viel zu wenig genutzt, und die Zielvereinbarung ist eine Hürde dabei." Ja, so ist es. Ich habe jetzt gerade einen Beratungs-"Fall". 62 Beratungskontakte, eigentlich Ziellinie, aber die Zielvereinbarung fehlt noch immer. Und die Ratsuchende ist wirklich ungewöhnlich gut sortiert. Aber immer wieder ging es um tausend Fragen, genauso wie Sie es beschreiben.

    Ja, lieber CMD,
    können wir.
    Sie haben natürlich Recht.
    Vielleicht hätte ich nicht so ausholen sollen.
    Was ich schon einmal in der Praxis hatte, war, dass der Kostenträger vereinbarte Qualitätsnachweise erbringen musste, das aber ohne "seinen" Leistungserbringer, den er übers Budget zahlte, nicht konnte, und dieser mit den Unterlagen nicht rüber kam. Den "schwarzen Peter" hatte dann der Leistungsberechtigte, denn seine Unterschrift war ja unter der Zielvereinbarung.

    Letzte Frage:
    Bei einem PB könnte man zB auch tageweise bei unterschiedlichen Arbeitgebern im Einsatz sein...



    Zum Lohnkostenzuchuss und der Geldleistung an die leistungsberechtige Person:
    Sie wissen natürlich, dass BaWü all das in seinen "Grundsätzen zum Förderprogramm" (Link war schon weiter oben) modifiziert hat:
    Zum einen den Lohnkostenzuschuss auf 70% begrenzt (bei befristeten Verträgen nur 60%). Im Gesetz steht hier ja nur "bis zu 75 %".
    Und auch in § 11 der Meinung ist: "Mit dem Lohnkostenzuschuss sollen sowohl die Leistungsminderung als auch die Aufwendungen des Arbeitgebers für die erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz abgegolten sein." (das ist eine eher sportliche Sichtweise).
    Zwar ist dann im Weiteren von einer "im Einzelfall" notwendigen externen personalen Unterstützung am Arbeitsplatz die Rede, aber: Die Kosten dafür "werden jeeoch bei der maximalen Gesamtförderung
    für das Budget für Areit durch den Träger der Eingliederungshilfe angerechnet". Und: "Die maximale Gesamtförderung für das Budget für Arbeit durch den Träger der EGH soll i.d.R. die individeull
    erforderlichen Kosten für den Arbeitsbereich der WfbM nicht übersteigen."
    Also: Jede Menge Einschränkungen und Rechenexempel.
    Natürlich kann man in BaWü nicht durch eine Vereinbarung KVJS/Träger der EGH das Gesetz ändern. Es hat es aber in einer Weise ausgelegt, die im Einzelfall doch viel Diskussionsstoff geben kann (über die Abgrenzung zum Landesförderprogramm "Arbeit inklusiv" hinaus, aber das ist eine andere Baustelle).

    Das ist ja die Konstellation, die hier schon dargestellt wurde: FuB als PB.
    Plätze suchen, wo er (begleitet) sein kann (also Tagesstruktur selbst organisieren), Begleitung übers PB bezahlen. Dieses Konzept dem EHG-Träger vorlegen.
    Wenn die "Plätze" auch einen Bezug zu Arbeit haben (zB eine Cafe, wo er mithilft ohne den Druck der "wirtschaftlich verwertbaren Arbeit" oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wo er erst mal "sein kann" und mit rumwerkeln) kann er sich ggf. doch auch in Richtung Arbeitsbereich entwickeln. Dann könnte man beim Budget für Arbeit schauen, wie viel Anleitung man finanzieren kann und ob das für ihn reicht. Idealerweise an einem der "Plätze", die man jetzt findet, wenn einer der AG sagt: "Mensch, der schafft doch hier richtig mit. Den kann ich mir auch als "normalen" AN (übers Budget für Arbeit) vorstellen. Die Arbeitsleistung ist nicht wie bei anderen (deshalb dann ja die Förderung), aber er ist für den Betrieb inzwischen wichtig und nicht nur "dabei"". Evtl. muss man dann noch die Klippe "nicht absolvierter BBB" umschiffen, aber da gibt es auch Ausnahmen bzw. Konstruktionen, die das ersetzen.

    Ja, die zitiere ich auch immer fröhlich.
    Sie bezieht sich aber auf das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
    Nicht auf den Arbeitsbereich, über den wir hier diskutieren.
    Budgetierte BBBs sind auch in BaWü zwar selten, aber bekannt.


    zu Michael:
    Ja, WENN die beiden Leistungsberechtigten aus dem Ausgangsfall schon die 20 Jahre voll haben, ist alles kein Thema.
    Wenn nicht, dann schon. Und ja, ich glaube, dass die "Annexleistung" schlicht und einfach nicht mitgedacht wurde.


    Und nein, ich finde das keine "krasse positive Diskriminierung".
    Aber um das zu beurteilen, müsste man mal über Sinn und Zweck des "Rentenprivilegs" nachdenken. Das habe ich ehrlicherweise noch nie.
    Aber meine ersten Gedanken am Sonntagmorgen dazu sind: Das Privileg besteht doch nicht, weil man 20 Jahre IN einer WfbM als Organisation und realem Gebäude verbracht und vielleicht langweilige Tätigkeiten, die man sich nie freiwillig ausgesucht hätte, verrichtet hat, sondern weil man 20 Jahre eben auch nur den geringen Werkstattlohn erhalten hat (plus Grundsicherung) und wenigestens im Alter als "normaler" Rentner leben soll, zumal dann ja auch die Rechtfertigung für den dünnen "Lohn" ("Wir bezahlen ja viel für die Anleitung und Beleitung als Rehabilitationsleistung") grundsätzlich wegfällt.


    Das "oder" ist übrigens eine ernstgemeinte Frage an alle Mitdiskutierenden, keine Suggestivfrage.

    Ja, im Bereich FuB/PB scheint aus meiner Sicht zumindest die Rechtslage klar, auch wenn sie sich vielleicht noch nicht bis zu jeden Leistungsträger rumgesprochen hat.
    Wer mit einem klaren Plan und Konzept (wie will ich mir die FuB-Leistung selbst organisieren, mit welchen "Partnern", mit welchen Unterstütungskräften) auf die EGH-Träger zugeht, hat gute Chancen, hierfür das nötige PB zu erhalten. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel... Wir als EUTB begleiten zZ auch so einen "Fall" und sind guter Dinge.
    Als EUTB-Leiterin ist immer mein Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und vieles im Vorfeld zur Zufriedenheit der Ratsuchenden klarn zu können. Das spart, Zeit, Geld und Nerven. Klappt er aber natürlich nicht immer. Aber bei uns seit drei Jahren EUTB ziemlich gut.