Beiträge von KirstenEhrhardt

    Lieber Michael,


    Sie haben Recht. In der Gesetzesbegründung steht wörtlich: "Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe von Menschen mit Behinde-rungen soll so geregelt werden, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht."
    Hand aufs Herz? Was heißt das? Das heißt: Es darf nicht immer teurer werden. Das ist nur "offizieller" und vielleicht ein bisschen netter formuliert.
    (Und deshalb konnte man sich im Übrigens bislang auch beim Kreis der Berechtigten in § 99 nicht einigen, weil es eben auf keinen Fall große Gruppen neuer Leistungsberechtigter geben sollte, die den Prozentsatz in die Höhe treiben könnte...)
    Und: Nein, es ist nicht meine Meinung, dass das richtig ist.
    Ich habe das nur festgestellt. Das BTHG hat keinen Geldsegen über Menschen mit Behinderung ausgeschüttet und wollte das auch nicht.
    Solange man "wohlhabend" ist, ist Behinderung in vielen - nicht allen - Lebensbereichen "Privatsache". Ja, es wurden die Grenzen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen hochgesetzt, aber nicht für Menschen, die schon Sozialleistungen/Grundsicherung erhalten. Wer vorher schon arm war, ist es auch nach Inkrafttreten des BTHG fast immer auch geblieben.
    Ich schreibe das nicht, weil ich das richtig finde, sondern weil ich das täglich in meiner EUTB-Beratung erlebe: Menschen mit Behinderung, die Grundsicherung erhalten und nicht das 100 Euro_Geschenk auf dem Konto von Oma behalten dürfen, ohne dass die Summe angerechnet würde - Menschen im Rollstuhl, bei denen ein Autoumbau aus EGH-Mittel (susidiär) natürlich nicht in Frage kommt, solange öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind (auch wenn sie immer wieder ausfallen und die Aufzüge defekt sind) - Menschen in besonderen Wohnformen (in Heimen hat man früher gesagt, und irgendwie war das auch ehrlicher), deren so unglaublich bescheidene "Barbeträge" natürlich genau ausgerechnet werden und wehe, sie haben mal ein paar Cent zu viel erhalten...
    Es ist der Alltag von Menschen mit Behinderung, den ich jeden Tag erlebe, und der mich oft traurig, aber auch demütig macht, was meinen eigenen "Wohlstand" angeht. Und der mich lehrt, keine falschen Hoffnungen zu machen in Bezug auf ein aus meiner Sicht mittelmäßiges Gesetz. Und der mir gezeigt hat, wie wichtig es ist, die Gesetze, Verordnungen, Richtlinen, Empfehlungen u.a. ganz genau zu kennen, um doch immer wieder Möglichkeiten und Wege zu finden, das Leben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, zu denen im Übrigen auch mein Sohn gehört.

    Jo, so ist ist eben im Leben: Man ist sich nicht immer einig und sieht/liest manches unterschiedlich.
    Das ist auch der Grund, warum Manches in diesem Bereich vorangeht und Manches auch nicht voran geht. Wichtig finde ich persönlich Menschen, die sich intensiv mit all dem beschäftigen. Zu welchem Resultaten sie auch immer kommen.

    Liebe Frau Süßmilch, lieber Michael,
    das stimmt alles, was Sie schreiben. Mit diesem Wissen bin ich auch in der EUTB angetreten.
    Jetzt beschäftige ich mich in der Praxis allerdings mit hundert Details rund um die Budgetvereinbarung:


    - die Fragen rund um die Sozialversicherung von Assistenten (für soziale Teilhabe), die der Ratsuchende selbst anstellt, und zB als Minijob anmeldet (Stichwort: Ja, da braucht man eine BETRIEBSNUMMER...)
    - die Fragen rund um die sog. "Schwankungsreserve"
    - die Frage, wie lange die Leistung weitergezahlt wird, wenn der Leistungsberechtigte sie nicht abrufen kann (weil krank oder zur Kur), der Assistent sie aber anbietet (ein arbeitsrechtliches Thema) und die Schwankungsreserve das nicht auffangen kann.
    - die Frage, was denn überhaupt bewilligt wird: Fachleistungsstunden oder "einfache" Assistenzleistungen


    und vieles mehr.
    Mein Fazit: In der Praxis gibt es so viele Fragen wie das Leben bunt ist.
    Das ist schön und gleichzeitig schwierig und zeitaufwändig für alle Beteiligten.

    Hallo Herr Friedrichs,


    Sie schreiben: "Wenn die leistungsberechtigte Person Leistungen im Arbeitsbereich als PB erhält und einen Werkstattvertrag hat" - dann brauche ich aber kein Budget, außer, ich habe nur Teile der Leistung als PB. Es ist doch gerade die Idee des PB, dass ich eben nicht eine WfbM als Institution in Anspruch nehmen muss.


    Warum die Bildung von Rentenanwartschaften zum PB gehören im Bereich Arbeit/WfbM? Weil sie zur Leistung gehören, die gewährt wurde.
    Ich darf hier die BAGüS zitieren: "Die Inanspruchnahme von Leistungen in der Leistungsform des PB hat (auch) keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsfähigkeit (ich denke, das ist ein Tippfehler: Es muss "Erwerbsunfähigkeit" heißen) nach zwanzigjähriger Tätigkeit."


    Kurz: Wer ein PB in Anspruch nimmt, darf nicht schlechter gestellt werden, als der, er eine Sachleistung nimmt. Alles andere wäre ein Verstoß gegen Artikel 3 GG.

    Grundsätzlich ist der FuB-Bereich eine Leistung zur Sozialen Teilhabe. Damit ist die auch budgetierbar. Auch modular, auch in Teilen.
    Man kann sie sich also komplett selbst organiseren, zB Stellen finden, die bereit sind, dass der Mensch mit Behinderung bei ihnen seinen Tag verbringt, und dann die nötige Begleitung aus dem Budget finanzieren, die dann entweder jemand macht, der bei dieser "Stelle" arbeitet und dafür abgestellt wird, oder jemanden, den man mitbringt. Diese Konstruktion gibt es schon in BaWü.


    Also: "andere Aktivitäten außerhalb der FuB": Ja.
    Wenn allerdings schon eine konkrete FuB-Maßnahme bewilligt wurde und ein Leistungserbringer das Geld bekommt, ist natürlich die Frage, ob er seine Leistung auch weiter zur Verfügung stellt, wenn Teile budgetiert werden, er also nur noch weniger Geld bekommt, weil derjenige/diejenige zB nur 3 Tage dort ist und zwei Tage etwas anderes macht.


    Was das "Praktikum" angeht, hat Frau Süßmilch ja schon viel Kluges geschrieben.

    Lieber Michael,


    nun macht mich leider Ihre Antwort etwas ratlos.


    Ausgangspunkt war die Frage: Gibt es ein PB für den Arbeitsbereich der WfbM? Also: ich nehme das Geld in die Hand und arbeite irgendwo (wo ich natürlich nur ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit leisten muss) und bezahle die Anleitung selbst und bekomme auch meinen "Werkstatt-Lohn" aus dem Budget.


    Wo gibt es diese Konstruktion in D? Aus meiner Sicht kann man die "Fälle" an einer oder zwei Händen abzählen. Herr Becker versucht das gerade für zwei Menschen und sieht nur in ratlose EGH-Gesichter.


    Ich kenne mehrere Fälle, aber da wurden eben keine Rentenzahlungen geleistet von der EGH, sondern die Leistungsberechtigten haben aus dem Budget, das dadurch krass geschmälert wurde, freiwillige Rentenbeiträge geleistet, die "normal" bei der DRV gebucht wurden.


    Und das geht nicht, sagen die neuen Empfehlungen. Die EGH muss sich also beim PB überlegen, wie die Rentenzahlungen organisiert werden, so dass nach 20 Jahren auch das Rentenprivileg greift.


    Es geht also nicht um Leistungen der Sozialen Teilhabe und auch nicht um das Nachrangigkeitsprinzip.
    Sondern: Es geht in dieser Diskussionsfrage ausschließlich um die Detailfrage: Budgetisierter Arbeitsbereich der WfbM.


    Auch wenn viele andere Fragen auch spannend sind...

    Liebe Frau Kraus,
    Sie schreiben von einer Fortbildung, wo gesagt wurde
    "dass weder eine Erwerbsminderung festgestellt worden sein muss, noch dass der LB den BBB durchlaufen haben muss, um für ein BfA in Frage zu kommen. Darüberhinaus bestand Einigkeit darüber, dass es rechtswidrig sei, wenn Arbeitgeber keine Arbeitslosenvericherung zahlen (Diskriminierungsverbot!), was aber offenbar gängige Praxis ist und teilweise sogar von Trägern der EGH als Anreiz forciert wird, um mehr Arbeitgeber zu gewinnen, die MmB über das BfA beschäftigen."
    Das ist nur zT richtig:
    1. Es muss nicht formal eine Erwerbsminderung, zB durch die DRV, festgestellt sein, es reicht, dass derjenige/diejenige behinderungsbedingt weniger als 3 Stunden täglich unter den "Bedingungen" des 1. Arbeitsmarktes arbeiten kann. Aber das wird ja i.d.R. zB am Ende des BBB auch noch mal festgestellt.
    2. Es ist nicht richtig, dass kein BBB durchlaufen werden muss. Es muss, aber man kann es zB budjetieren (das ist seit 2011 unstrittig möglich) oder komplett auslagern (wenn die WfbM das mitmacht) und evtl. auch ersetzen, zB durch eine Ausbildung, die man mal gemacht hat (es gibt ja auch Menschen, die erst später im Leben von Behinderung betroffen sind), oder verkürzen. Aber ganz weglassen, also direkt nach der Schule ins BfA, geht nicht.
    3. Das mögen ambitionierte Juristen so sehen, aber das BfA ist OHNE Arbeitslosenversicherung konzipiert, das findet man eindeutig in der Gesetzesbegründung. Wer das diskriminierend finde, möge § 61 SGB IX bis zum Bundesverfassungsgesetzt hochklagen, aber nicht EUTB-BeraterInnen den Floh ins Ohr setzen, dass das rechtswidrig ist. Einige Verbände haben schon in der Gesetzesanhörung dazu klare Stellungnahmen geschrieben und das bemängelt, sie fanden aber kein Gehör. Die fehlende Arbeitslosenversicherung ist in BaWü übrigens auch einer der ganz wesentlichen Unterscheide zum Landesprogramm "Arbeit Inklusiv". Das ist nämlich MIT Arbeitslosenversicherung.

    Lieber Herr Künnecke,
    das freut mich sehr zu hören, dass das Bugdet für Arbeit bei Ihnen gut passt und funktioniert.
    Um dazu beraten zu können, müssen sich EUTB-BeraterInnen aus meiner Sicht gut in der Gesamtsystematik rund ums Leistungen für Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt auskennen, in BaWü auch mit der Absgrenzung zu "Arbeit inklusiv" (das Landes-Förderproramm) und mit den Problemfeldern.
    Eins ist für mich, dass es 1. das BdA nur nach durchlaufendem BBB gibt (oder etwas Ähnlichem, Ausnahmen sind schwierig) und 2. dass keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden mit dem Argument, die Leute könten ja, wenn die Beschäftigung "scheitert", wieder in die WfbM "zurückkehren", eine Argumentation, die ich eher, wenn ich ehrlich bin, zynisch finde.
    Denn in meine Beratung kommen viele junge Menschen, die erst gar nicht in die WfbM wollen - es geht also doch auch darum, Wege zu finden, die nicht "erst" in die WfbM führen, aus der man dann "herausgeholt" wird. Und das ist aber weiterhin schwierig, zB bei jungen Menschen mit einer kognitiven Einschränkung. Hier ist aus meiner Sicht noch viel Handlungsbedarf. Auch das "Budget für Ausbildung" hilft nicht wirklich, weil es aus meiner Sicht eine mysteriös kleine Zielgruppe hat.

    Ja, gut informierte und kompetente EUTB sind wirklich sehr wichtig.
    Ich erlaube mir aber auch mal, den § 106 SGB IX mal die Runde zu werfen: Die eigene gesetzliche (!) Beratungs- und Unterstützungspflicht der Träger der EGH.
    Welche Beratungspflichten liegen beim Träger der Eingliederungshilfe und wie soll er diesen nachkommen können? – Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz (umsetzungsbegleitung-bthg.de)
    Und diese Pflicht ist nicht erfüllt mit: "Hier in der Region gibt's ne EUTB" oder "Hier ist das Formular, füllen Sie das mal aus, es sind auch nur 36 Seiten."
    Wie Sie vielleicht aus meinen Beiträgen entnehmen, berate ich in einer EUTB mit viel Herzblut, aber die Arbeit von anderen mache ich nicht (gerne). Dazu habe ich zuviel eigene...

    Liebe Mitdiskutierende,
    das sind alles gute und wichtige Aspekte.
    Ich muss gestehen, dass ich "Budget-Agenturen" nur vom Hörensagen kenne. Das liegt vielleicht daran, dass die Leistungsträger, die ich besser kenne, die Organisation des Budgets nicht "on top" zahlen, dann ist es ja nicht attraktiv. Oder?
    Was macht denn eine Budgetassistenz konkret? Sucht/organisiert sie die Assistenzen, auch Vertretungen, kümmert sich um die Verträge? Sorry meine Unwissenheit, die vielleicht (eher sicher) daran liegt, dass wir in BaWü auch nicht an der Spitze der Entwicklung, oder wie Michael schreibt, der Fehlentwicklung sind.


    Für mich wichtig: ALLEN Leistungsberechtigten muss ermöglicht werden, eine budgetfähige Leistung als PB zu erhalten. Wem das behinderungsbedingt nicht möglich ist, braucht zusätzliche EGH, eben, um dies möglich zu machen. Das ist ja wohl auch die, erstmal gute, Idee der Budget-Assistenz.
    Es darf nicht so sein, wie ich schon von einer MAin der EGH gehört habe: "Ja, mei, wenn der das nicht selbst organisieren kann, dann is das (das PB) halt nix für ihn."
    Für mich hat das ganze noch immer viele Fragezeichen.
    Klar ist mir nur:
    1.) rechtliche Betreuer können es nicht machen (so wie Herr Künnecke schreibt, nicht jeder Leistungsberechtigte hat auch einen oder muss einen haben) - die würden sich auch bedanken, wenn man das erwartet.
    2.) Wir brauchen bundesweit einheitliche Regelungen
    3.) Wie überall braucht man Regelungen, die den Missbrauch und das bloße "Geschäftemachen" verhindern.
    Soweit erst einmal von mir.
    Schön, dass die Diskussion hier so gut in Gang kommt, auch wenn ich hier mehr Fragen aufgeworfen habe als Antworten geben konnte.

    Lieber Herr Becker,
    das ist ja dort sehr eindeutig:
    "Die Inanspruchnahme von Leistungen in der Leistungsform des PB hat auch keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsfähigkeit nach zwanzigjähriger Tätigkeit."
    Dann müssen sich die EGH-Träger Gedanken machen, wie sie das dann organisieren. Wenn Sie konkrete Interessenten/Antragsteller haben, muss die EGH Ihnen ja antworten, sofern es ein konkreter Antrag gestellt wird. Ich werde es auch im Auge behalten und alle darauf hinweisen, dass sie sich auf keinen Fall damit abspeisen lassen, die Rentenbeiträge selbst aus dem Budget zu zahlen, sondern die EGH muss die Beiträge "on top" bezahlen bzw. klären, woher die denn kommen sollen. Fragen der Zukunft!


    Ich finde übrigens auch die "modularen" Leistungen aus dem Werkstatt-Paket interessant. Wenn ich zB Jobcoaching als PB möchte und extern vergeben, muss das modularisiert und "verpreislicht" werden. Sehe ich das richtig?

    Lieber Herr Schubert,
    das sind wirklich alles keine schönen Erfahrungen.


    Zwei Anmerkungen:


    "Die von mir bezifferten 600€ für 4 Stunden im Monat gehen an die Einrichtung, was bedeutet ich habe davon nichts." Wenn es um den Leistungserbringer für ambulant bereutes Wohnen geht und er alleine für Ihre Versorgung/Betreuung (also als Fachleistung, nicht als Miete o.ä.) 600 Euro bekommt, dann ist das nicht in Ordung. Ich finde, das sollten Sie mit Ihrem Leistungsträger mal besprechen...


    Ich glaube, dass bei vielen die Erwartungen und Hoffnungen bei der BTHG-Reform zu groß waren, zT auch geschürt wurden. Aus meiner Sicht (wie gesagt: Es ist meine Meinung) verbessert die Reform nur das Leben einiger Menschen und bestimmten Gruppen von Menschen mit Behinderung. Für viele ändert sich, trotz "Personenzentrierung" nicht viel, finanziell schon gar nicht. Dass Unterstützungsleistungen auch wirklich individuell und individualisiert angeboten werden, dahin ist noch ein weiter Weg. Und ansonsten ist Ziel des Gesetzes, was auch in der Gesetzesbegründung steht, aber gerne unterschlagen wird: Die Ausgabendymamik in der Eingliederungshilfe zu stoppen - ja, so steht es da. Und das heißt nichts anderes als: Es soll nicht immer teuer werden...

    Lieber Herr Becker,


    spannend... Können Sie hier vielleicht das Zitat aus den Empfehlungen der BaGüS einstellen? Das wäre toll.
    Man kann die nur in Papierform bestellen, nicht als pdf. Und ich habe sie leider (noch) nicht.


    Ja, es gibt Erfahrungen, aber so wenige "Fälle", dass ich die hier nicht darstellen kann, ohne dass sie erkennbar wären.


    Alle wurden bewilligt, BEVOR es das Budget für Arbeit gab. Inzwischen mit der Maßgabe, sie würden weiterlaufen als Bestandsschutz, aber neue würde es nicht geben.


    Sie sind und waren so konstruiert, dass die Leistungsberechtigten SELBST freiwillige Rentenbeiträge aus dem Budget zahlen und das Budget um diese (hohen!) Summen geschmälert ist. Das ist natürlich nicht der Sinn der Sache. Und das "Rentenprivileg" fällt dann auch weg.


    Ich kenne keinen Fall, keine Konstruktion, wie es gelungen ist, das ins PB für den Werkstattbereich Arbeit zu übertragen. Es ist eben bislang ganz klar an die Konstruktion WfbM gekoppelt.


    Aber ich finde es gut, richtig und wichtig, dies jetzt zu problematisieren und evtl. mit den Empfehlungen der BAGüS im Rücken auch zu fordern, dass es hierfür Lösungen geben MUSS.

    Herr Becker hat alles perfekt beschrieben!
    Hier der Link zu "Arbeit Inklusiv" und dem "Budget für Arbeit" in BaWü - die mit den Kommunen abgestimmten Förderrichtlinien:
    https://www.kvjs.de/fileadmin/…klusiv_bis_2022_final.pdf
    Allerdings ist der gewünschte oder "vorgesehene" Einstieg in Arbeit inklusiv das Durchlaufen von BvE und KoBV (wer nicht in BaWü lebt, kann die Begriffe vergessen...).
    Und, ja, nirgendwo steht, dass es das "Budget für Arbeit" nach § 61 nur für Hilfstätigkeiten gibt, denn auch ein gut qualifizierter Mensch kann ja aufgrund der Schwere und Art seiner Behinderung auch Anspruch auf eine WfbM-Leistung im Arbeitsbereich haben. Aber aufgrund der Deckelung des Zuschusses, s.o. (und BaWü zB hat sich NICHT für eine Anhebung entschieden) kommt man bei gut bezahlten Tätigkeiten eben nicht annähernd in die Nähe des möglichen 75%-Lohnkostenzuschusses.

    Hallo Kevin,
    das sind viele Fragen, und wenn ich auf alle antworten würde (können ja gerne auch andere machen...) würde es endlos lang:
    Nur eins:
    "Kann das Budget für Arbeit mit in das trägerübergreifenden Budget einfließen?"
    Das Budget für Arbeit ist in § 61 SGB IX geregelt. Es ist eine Leistung für Menschen, die einen Anspruch haben, im Arbeitsbereich einer WfbM zu arbeiten (in der Regel nach dem Absolvieren des Berufsbildungsbereichs einer WfbM) und wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht in der Lage sind, auf dem allgemeinen, den 1. Arbeitsmarkt, zu arbeiten. Es ist sozusagen eine WfbM-Leistung, die umgewandelt wird in einen Lohnkostenzuschuss plus Anleitung. Sie ist systemisch weiterhin der "Werkstattwelt" zuzuordnen, "spielt" aber auf dem 1. Arbeitsmarkt.
    Zu diesem Kreis der Leistungsberechtigten zählen Sie doch nicht, oder? Sie haben ein Masterstudium gemacht und wollen jetzt einen "Beruf", wie Sie schreiben, also eine Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt annehmen... Dann vergessen Sie den Begriff "Budget für Arbeit" bitte. Was Sie dafür ggf. brauchen, ist eine ARBEITSASSISTENZ oder vielleicht auch eine Förderung des Arbeitsplatzes selbst. Ich komme aus BaWü: Für die Arbeitsassistenz ist hier das Integrationsamt beim KVJS zuständig, für Förderungen des Arbeitsplatzes selbst die Agentur, die Reha-Abteilung des Arbeitsamtes.
    Wenn Sie Gelder für eine Arbeitsassistenz beantragen, gibt es mehrere Modelle (hier keine Einzelheiten, weil sonst noch länger). Eines ist: SIE bekommen das Geld, sorgen selbst für die Assistenz - und dann können Sie die (Geld-)Leistung auch im Rahmen eines trägerübergreifenden Budgets erhalten.

    Sie haben natürlich Recht: Es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer. Die Pflicht, Qualitätsnachweise zu erbringen, liegt beim Budgetnehmer, und zwar so, wie in der Budgetvereinbarung festgehalten. Aber wird er diese Nachweise erbringen können, ohne in irgendeiner Weise den Leistungserbringer mit ins Boot zu nehmen? Ich kenne zB den Fall, da muss nachgewiesen werden, dass die Kräfte, die eingesetzt wurden, auch ordnungsgemäß sozialversichert sind. Das kann der Budgetnehmer ja nicht ohne den Leistungserbringer (wenn es einen gibt und der Budgetnehmer sie nicht direkt anstellt) nachweisen... Vielleicht ist das Wort "Berichte" in der Ausgangsfrage auch so, dass wir alle etwas anderes darunter verstehen.

    Ja, Sie haben völlig Recht: Niemand sollte von der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets ausgegrenzt werden. Aber ist das wirklich so? Das Thema "Budgetassistenz" für alle, die es weder selbst organisieren noch abrechnen können (zwei Themen) sollten wir hier auch noch einmal erörtern. Die ist nämlich kein Selbstgänger und in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Von "einheitlichen Lebensverhältnissen" sind wir weit entfernt...

    Lieber Herr Schubert,
    das sind viele Themen, die Sie ansprechen.
    Viele haben weniger mit dem "persönlichen Budget" an sich, als mit den Leistungen an sich und deren Voraussetzungen zu tun:
    - Sofern Sie noch erwerbsfähig und im ALG II-Bezug sind, ist ja in der Tat die Agentur für Sie und ähnlich Betroffene zuständig, genauer gesagt, die Reha-Abteilung. Wie aktiv diese vor Ort ist, weiß ich natürlich nicht.
    - Eine Assistenz, wie Sie sie beschreiben, kann eigentlich nicht für eine Stunde in der Woche 600 Euro im Monat kosten. Vielleicht handelt es sich um ambulant betreutes Wohnen. Da hilft, mal beim Leistungsträger nachzufragen, wie viele Fachleistungsstunden denn konkret bewillig wurden, weil die Leistungsanbieter - ohne jemandem zu nahe treten zu wollen - manchmal nur selten, zu selten, kommen.
    - Und wenn man ein Persönliches Budget "Soziale Teilhabe/Freizeit" hat, kommt man mit 600 Euro eigentlich auch deutlich weiter.
    Schade ist, dass Sie sich für die EUTB-Idee nicht wirklich erwärmen können. Die EUTB, die ich leite, versucht auf jeden Fall zum einen "Licht" in den Dschungel der möglichen Leistungen zu bringen und zum anderen dann auch wirklich an der Seite der Ratsuchenden zu sein, diese Leistungen zu erhalten, und zwar so, dass sich ihr Leben dadurch auch wirklich verbessert. Vielleicht nutzen Sie ja doch einmal das EUTB-Angebot in Ihrer Nähe und gehen mit den BeraterInnen alles mal durch.

    Spannende Frage, die ich hier nicht abschließend beantworten kann.
    Ich glaube aber, dass "ja" zu kurz greift.
    Denn das sog. "Budget für Arbeit" in § 61 SGB IX ist eigentlich gar kein "Budget", denn nicht der/die Leistungsberechtigte erhält das Geld (wie sonst beim Budget), sondern der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss. Es ist eigentlich also genau das: Ein Lohnkostenzuschuss.
    Allerdings kann man sich aus meiner Sicht den Teil "erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz" budgetieren lassen. Die Kosten werden dann nicht von einem (externen) Leistungserbringer direkt mit der EGH abgerechnet, sondern der/die Arbeitnehmer(in) bezahlt mit dieser Summe (PB) einen Anleiter/Begleiter, den/sie er/sie selbst aussucht.
    Eine andere Frage ist - und die ist höchst umstritten - ob neben dem Budget für Arbeit noch ein Persönliches Budget der Werkstattleistung "Arbeit" möglich ist: Ob ich also die Summe, die die EGH einer WfbM für den Arbeitsbereich zahlt (für den F und B-Bereich, so es ihn gibt, ist es unstrittig möglich, weil soziale Teilhabe) auch selbst erhalten kann und ich mir mit dem Geld den Arbeitsbereich praktisch selbst organisieren kann. Problem sind hier immer die Rentenzahlungen... Aber das nur am Rande.

    Hallo Angela,
    das ist ein gutes Papier!
    Nur die Abgrenzung EGH - Pflegekassenleistungen finde ich ein bisschen knapp und optimistisch dargestellt. Da gibt es in der Praxis ja jede Menge Abgrenzungsprobleme.
    Allerdings eher weniger im Bereich "Bildung". Und um den geht es Dir ja besonders, oder? Um Schulbegleitungen? Zu diesem Thema könnte man natürlich noch viel schreiben, auch wann es sinnvoll ist, hier die Leistung als PB zu erhalten (aus meiner Sicht nicht immer), übers Poolen und vieles mehr. Aber wir sind ja auch erst bei Tag 1 der Diskussion...

    Grundsätzlich wird all das, was der Kostenträger an Nachweisen u.ä. haben möchte, in der Budgetvereinbarung festgelegt. Es geht zum einen dabei immer, wie die Stunden nachgewiesen werden, zum anderen, wie die Qualität (Qualitätssicherung).
    Berichte sind also nicht Berichte...
    Ich finde, das sollte man genau absprechen.
    Ein inhaltlicher Bericht eines Leistungserbringers natürlich auch für eine Fortsetzung der Bewilligung vom Kostenträger eingeholt werden (mit Zustimmung des Antragstellers), um daraus zB einen weiteren Bedarf (zusätzlich zur Bedarfsermittlung direkt beim Antragsteller) zu ermitteln bzw. den bestätigt zu sehen. Aber das ist aus meiner Sicht eine andere Baustelle...