Beiträge von Roessler-KSL-Koeln

    Einen schönen guten Abend in die Runde,


    bei der Bearbeitung der oben genannten Fragestellung muss strikt differenziert werden.


    Ein Persönliches Budget ist etwas völlig anderes als ein Budget für Arbeit. Das Budget für Arbeit wird direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt. Im Gegensatz dazu fließt ein Persönliches Budget direkt auf das Konto des leistungsberechtigten Menschen. Mit diesem Geld kann diese sich auf die Suche nach einem geeigneten Anbieter machen. Auch hierin unterscheidet sich das Persönliche Budget vom Budget für Arbeit. Ein Budget für Arbeit kommt erst dann in Betracht, wenn man einen Arbeitgeber gefunden hat, der den behinderten Menschen einstellt und dafür die Leistungen aus dem Budget für Arbeit bekommt.


    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können ohne weiteres als Budget für Arbeit bereitgestellt werden. Bislang galt immer der Grundsatz, dass sämtliche Teilhabeleistungen aus dem SGB IX grundsätzlich budgetfähig sind. Das dürfte sich durch die Umwandlung in das BTHG nicht geändert haben. Wenn in der Praxis das Problem auftritt, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter Hinweis auf die starke Einschränkung der Erwerbsfähigkeit (unter 3 Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes) verweigert werden, soweit dies mit der Frage Budget oder nicht nichts zu tun. Sämtliche Leistungen für ein Persönliches Budget müssen die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben setzen grundsätzlich voraus, dass damit die Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen soweit hergestellt oder gesichert wird, dass eine regelmäßige Arbeitszeit von 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erreicht werden.


    Diese Untergrenze ist auch für uns als KSL Köln sehr ärgerlich, weil damit eine hohe Schwelle für einen Einstieg in das Arbeitsleben definiert wird. In den vergangenen Jahren sind viele behinderte Menschen vorschnell in die Grundsicherung abgeschoben worden mit der Konsequenz, dass sie mit der Stigmatisierung der fehlenden Erwerbsfähigkeit leben müssen. In fachlichen Diskussionen und Veranstaltungen tragen die regelmäßig vor, dass es zumindest für eine Einstiegszeit von drei Jahren die Möglichkeit geben, Teilhabeleistungen auch bei einer geringeren Arbeitsleistung zu erhalten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Politik mittelfristig darauf einlässt.