Beiträge von Nele

    So frage ich mich beispielhaft, warum ein Mensch im Rahmen des Budget für Arbeit während seiner Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb / einer Inklusionsabteilung seinen erhöhten Rentenanspruch mitnimmt, dies aber außerhalb dieser Beschäftigungsformen nicht möglich ist?

    Das finde ich als Mutter einer 22 jährigen Tochter mit einer kognitiven Beeinträchtigung das größte Hinderniss bei allen Bemühungen, einen Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für sie zu finden. Eine ausreichende Rentenversorgung aufbauen zu können, ist essentiell. Da stimme ich Frau Labruier zu.

    Eine Förderung mit einem Gründungszuschuss (analog wie bei arbeitslosen Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit gem. § 93 SGB III) ist auch im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich. Voraussetzung ist u.a. dass der zuständige Reha-Träger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) dem Grunde nach bewilligt hat. ...

    Andreas Bieringer

    Vielen Dank für die anregende und informationsreiche Diskussionsrunde.


    Leider wurde mir wieder deutlich gezeigt, dass ich die Sprache der Juristen schlecht verstehe.

    Das Sozialgesetzbuch ist für mich tatsächlich ein „Paragrafendschulgel“.

    Dafür bin ich Architektin und Mutter einer jungen Künstlerin mit Behinderung.

    Unsere Tochter möchte sich als Modedesignerin selbstständig machen.

    Die Frage, ob sie „einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben“ hat, stellt sich ihr nicht.

    Mir auch nicht.

    Ich sehe, dass sie sehr kreativ ist und viele wunderbare Dinge produziert.

    Ich sehe nicht, warum „ein Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben“ nachzuweisen ist, wenn man als Gründerin sein Recht auf Arbeit einlösen möchte und dafür eine Förderung aufgrund der Behinderung benötigt.

    Ich finde es wichtig, dass es Beratungsstellen speziell für Gründer*innen mit Behinderung gibt, die individuell alle Phasen des Gründungsprozesses unterstützen.


    Unabhängig von der speziellen Geschäftsidee und dem Business-Plan ist es zu Beginn besonders wichtig, spezielle Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu erfahren:

    Gibt es Zuschüsse speziell für Gründer*innen mit Behinderung? Gibt es ein Pendant zum Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber? Können z.B. Sozialversicherungsbeiträge bezuschusst werden? Und wo kommen die Ressourcen her, z.B. auch aus der Ausgleichsabgabe?

    An wen kann man sich wenden, wenn Förderanträge konkret werden?

    Falls sich zeigt, dass behinderungsbedingte Förderungen für eine Gründung notwendig sind, dann klären wir schon zu einem frühen Zeitpunkt im Beratungsprozess, ob und welcher Reha-Träger zuständig ist oder ob behinderungsbedingte Förderungen beim Inklusionsamt beantragt werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kriterium der Beitragszeiten (15 Jahre) bei der DRV nicht erfüllt ist ...

    Verstehe ich das richtig?


    Die Wartezeit von 15 Jahren ist bei der DRV versicherungsrechtliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe. Da Leistungen der Rehabilitationsträger vorrangig vor den Leistungen des Inklusionsamtes sind, kann das Inklusionsamt bei Nichterfüllung einer Wartezeit von 15 Jahren einspringen und Beiträge zur DRV für den Gründer mit Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe übernehmen?