Beiträge von Manuel

    Guten Tag,


    ich arbeite im Kompetenzzentrum Selbstbestimnmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg.
    In dieser Funktion bin ich beiteiligt an der Kampagne der KSL.NRW "Persönliches Budget - Mehr als Geld".


    Zunächst nur eine Anmnerkung zu dem oben schon erwähnten Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.01.2021, B 8 SO 9/19 R (Es stecken noch mehr Grundsatzfragen darin):



    Die bislang kontrovers diskutierte Frage, ob eine Zielvereinbarung Voraussetzung für ein Persönliches Budget ist, verliert meiner Meinung nach durch dieses Urteil praktisch erheblich an Schärfe.
    Bislang war ja das Problem, dass eine Klage ggf. unzulässig war, weil einem die selbst unterschriebene Zielvereinbarung entgegengehalten wurde.


    Dieses Damoklesschwert droht nach dem aktuellen Urteil des BSG meiner Ansicht nach nicht mehr.


    Laut BSG stehen Vereinbarungen über eine bestimmte Höhe eines Persönlichen Budgets einem höheren Bedarf und damit einem Anspruch auf ein höheres Persönliches Budget nicht entgegen. Solche Vereinbarungen „binden die Beteiligten nicht materiell im Hinblick auf den Leistungsbedarf […] und die Höhe des P[ersönlichen] B[udgets]“ (Randnummer 27/28).



    Der Abschluss einer Zielvereinbarung ist „allenfalls formale Voraussetzung für den anschließenden Erlass eines Verwaltungsaktes über das P[ersönliche] B[udget]“ (Randnummer 27).


    Zwar hat das BSG ausdrücklich nicht entschieden, wie zu verfahren ist, wenn gar keine Zielvereinbarung zustande kommt.
    Wenn aber auch im Nachhinein noch über den Bedarf und die Budgethöhe gestritten werden kann, dürfte zukünftig regelmäßig (irgend)eine Zielvereinbarung zustande kommen können.
    Und sei es auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Über den Rest kann man dann immernoch streiten.