Guten Tag,
habe hier meine Vorlage hochgeladen.
Außerdem den "üblichen" Ablauf/Verhalten bei der AOK, inkl. beschwerde beim Ministerium für Soziales (BW).
Gruß
Karl92
Guten Tag,
habe hier meine Vorlage hochgeladen.
Außerdem den "üblichen" Ablauf/Verhalten bei der AOK, inkl. beschwerde beim Ministerium für Soziales (BW).
Gruß
Karl92
Guten Abend,
ich habe zwei Wiedereingliederungen hinter mir (im Jahr 2021) und habe zwei mal einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt.
Der erste wurde komplett ignoriert und bei der zweiten Wiedereingliederung wurde ein erheblicher Betrag von dem Zuschuss abgezogen mit der Begründung wegen Zuzahlung.
Gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage/muss man bei Fahrtkostenzuschuss eine Zuzahlung abziehen (es wurden 10€ pro Fahrt abgezogen)
Ich habe gerade mit einem Bekannten telefoniert, der auch Fahrtkostenzuschuss für seine Wiedereingliederung bekommen hat, und er hatte keine Abzüge wegen Zuzahlung.
Seine Krankenkasse ist die KKH... Meine die AOK
Grüße Karl
Habe selbst mal recherchiert, und hab folgende Quellen gefunden:
Quelle 1:
Ergänzende und sonstige Leistungen, Zuzahlungen der deutschen Rentenversicherung
auf Seite 20:
Also wird das mit den 130€ pro "Fahrt" gerechnet.
Quelle 2:
ZitatDie Deutsche Rentenversicherung Nordrhein-Westfalen übernahm zwar die Fahrtkosten, allerdings nur bis zu einem monatlichen Betrag von 269 Euro.
Der Reha-Teilnehmer hielt dies für zu wenig. Er meinte, dass der Rentenversicherungsträger die Fahrtkosten nicht deckeln dürfe. Vielmehr müssten die Aufwendungen für die Pendelfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Dies waren hier täglich 35 Euro. Die Fahrtkosten müssten bis zur Höhe der monatlichen Kosten für eine auswärtige Unterbringung in Dortmund - hier 412,50 Euro - übernommen werden, so der Kläger.
Guten Tag,
Ich mache gerade eine stufenweise Wiedereingliederung in meinem Betrieb und habe mich mit dem Thema Fahrtkosten beschäftigt. Dazu habe ich eine Frage: laut BKRG heißt es:
(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro
Da ich mich bei der Krankenkasse auf dieses Gesetz beziehe bei meiner Forderung nach Fahrtkostenerstattung habe ich eine Frage:
Beziehen sich die Deckelung auf 130€ pro Streckenantritt oder für den gesamten Zeitraum der Wiedereingliederung?
Bekomme ich also nur 130€ oder kann ich die strecke pro Tag Mal 0.2€ Mal Anzahl der Wiedereingliederungsarbeitstage nehmen?
Gruß