Beiträge von Reto Schneider DRV

    Ich befürchte das Unternehmen, für das Sie tätig sind, stellt keine Ausnahme dar. Die Problematiken aller Leidtragenden gleichen sich sicher nicht, doch Ihr Bericht symbolisiert anschaulich, was im Spannungsfeld zwischen Hilfsmittelversorgung und Arbeitsschutz abseits von gesetzlichen Regelungen noch zu tun ist. Hier kommt es auf das gute und konstruktive Zusammenspiel aller Akteure an, was in Ihrem Falle nicht gut funktioniert hat. Sinnvolle Strukturen für den EInzelfall lassen sich allenfalls grob durch Gesetze festlegen.

    Im gesetzlich geregelten Rahmen entwickeln sich sinnvolle Hifesysteme mit klaren Zuständigkeiten auf der einen und dennoch gutem Kontakt der beteiligten Institutionen untereinander auf der anderen Seite nicht von selbst sondern durch Motivation und entsprechende Handlungsspielräume der Institutionen.

    Dieser Geburtsfehler des eigentlich guten gegliederten Systems in der Rehabilitationswelt in Deutschland ist nach wie vor spürbar.

    Um festzustellen, ob sich ein Förderantrag lohnt, bei welchem Rehabilitationsträger er gestellt werden sollte und wie das Verfahren beim jeweiligen Rehabilitationsträger ist, können antragsinteressierte Menschen auch im Vorfeld eines direkten Leistungsantrages ein Beratungsgespräch bei den Rehabilitationsträgern aufsuchen. Ist noch nicht klar, welcher Rehabilitationsträger vermutlich zuständig ist, stehen Berater*innen der sogenannten "ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" zur Verfügung.

    Für Arbeitgeber*innen die über einen Antrag auf Förderung von Assistenzsystemen nachdenken, können neben den Integrationsämtern auch die Integrationfachdienste Ansprechpartner sein.

    Integrationsfachdienste können im Auftrag von einem Rehabilitationsträger sog. fachdienstliche Stellungnahmen zu individuellen Bedarfen erstellen. Damit tragen sie in hohem Maße zur Aufklärung des Sachverhalts im Sinne einer individuellen Leistungsgewährung bei. Darüber hinaus stehen Integrationsfachdienste auch in ihren Netzwerken als Ansprechpartner für MItarbeitende von Rehabilitationsträgern, die über Anträge auf finanzielle Förderungen von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz zu entscheiden haben, zur Verfügung.

    Für Arbeitgeber*innen stehen Intagrationsfachdienste ebenso als Ansprechpartner*innen im Prozess der Leistungsgewährung über die Integrationsämter und die Rehabilitationsträger zur Verfügung.